unseriöser Immobilienmakler - wo beschweren

Hallo,

nehmen wir einmal an, ein Makler verkauft ein Miteigentum ohne den Käufer darauf aufmerksam zu machen, dass der Vertrag die Zustimmung des anderen Miteigentümers benötigt und äußert sich dahingehend, dass das egal wäre, weil ja der Eigentümer, der im Grundbuch steht inzwischen verstorben ist. Die Zustimmungspflicht ist im Grundbuch eingetragen und somit ein dingliches Recht.

Einem Verband wie dem VDM gehört dieser Makler nicht an - wo beschwert man sich am besten über dessen Geschäftsgebahren? Beim Gewerbeamt?

Vielen Dank und viele Grüße
Sahne

1 Like

Hallo,

wo genau liegt eigentlich das Problem? Wird die Zustimmung nicht gegeben?

Beschweren kann man sich eigentlich niergends gezielt, was hilft ist Bekannte und Verwandte vor dem Makler warnen. Selbst bei einer Mitgliedschaft im IVD, VDM o.ä. wäre denen das wurscht, die wollen nur zahlende Mitglieder und eine Mitgliedschaft in einem solchen Verband steht nicht automatisch für Seriösität.

Gruß,
Peter

Hallo Peter,

das Problem liegt darin, dass die Zustimmung nicht gegeben werden wird, weil stattdessen vom Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht werden soll.

Viele Grüße
Sahne

1 Like