Hallo,
nehmen wir einmal an, ein Makler verkauft ein Miteigentum ohne den Käufer darauf aufmerksam zu machen, dass der Vertrag die Zustimmung des anderen Miteigentümers benötigt und äußert sich dahingehend, dass das egal wäre, weil ja der Eigentümer, der im Grundbuch steht inzwischen verstorben ist. Die Zustimmungspflicht ist im Grundbuch eingetragen und somit ein dingliches Recht.
Einem Verband wie dem VDM gehört dieser Makler nicht an - wo beschwert man sich am besten über dessen Geschäftsgebahren? Beim Gewerbeamt?
Vielen Dank und viele Grüße
Sahne