Unsinniges Schild oder Interpretationsfehler?

Hallo,
gestern abend habe ich auf einem Seitenstreifen geparkt. Dieser ist durch das Zeichen „P“ als Parkstreifen ausgewiesen.
Da, wo ich parkte, stand das Zeichen „eingeschränktes Halteverbot - Anfang“ und „eingeschränktes Halteverbot - Ende“. Ich stand also zwischen diesen beiden Zeichen.
Da ich mich aber auf dem Seitenstreifen befand, war klar, dass diese Schilder nicht für mich gelten können, da das Zusatzzeichen „gilt auch auf dem Seitenstreifen“ nicht da war.

Aber was verbietet das Schild dann eigentlich?
Würde man dort auf der Straße parken, dann wäre es doch auch OHNE diese Schilder verboten (Parken in zweiter Reihe).
Hat da wer beim Schilde aufstellen gepennt oder habe ich in der Fahrschule gepennt?

Hallo das Schild eingeschränktes Halteverbot sagt aus dass man nur ein paar Minuten stehen darf . Zum Aus - und Einsteigen , auch zum Fahrzeug be -und entladen.
viele Grüße noro

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Hallo,

da ist das Parken auf dem Seitenstreifen durch das Schild aufgehoben.

Gruß Heinz

Hallo,

das war nicht die Frage.
Das Schild sagt offiziell:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.“ (wörtlich, Anlage 2 der StVO)
Da es zudem die Zusatzzeichen „gilt auch auf dem Seitenstreifen“ und „gilt nur auf dem Seitenstreifen“ gibt, dieses aber fehlte, entfaltet diese Zeichen seine Wirkung nur auf die Fahrbahn.

Da nun zusätzlich der §12 der StVO im Absatz 4 sagt:
" Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.", ist das Parken dort (in meinem Fall gab es ja einen Parkstreifen!) sowieso nur auf diesem Streifen zulässig (und somit nicht auf der Fahrbahn).

Das Schild verbietet etwas, das sowieso verboten ist. Meines Erachtens wurde das Zusatzzeichen „gilt auch auf dem Seitenstreifen“ vergessen.

Hallo,

deine Interpretation steht im Widerspruch zu der in der StVO festgelegten Bedeutung des Schildes.

also beim eingeschränkten haltverbot darfst du nur kurz halten…das gilt dann auch auf dem parkstreifen…aus welchem grund sollte das nicht auf dem seitenstreifen gelten?! Gibt es überhaupt ein zusatzzeichen für gilt nicht auf dem Seitenstreifen?! Gelten die dinger nicht immer für den seitenstreifen?! seltsame Überlegungen :smiley:

parken in zweiter reihe ist laut dieser Tabelle in der tat verboten http://www.bussgeldbescheid-einspruch.com/bussgeldkatalog-parken/

da steht auch, dass es dann als Parken gilt, sobald du das auto verlässt oder 3 minuten oder länger dort stehst :wink:

Das ist zu vereinfacht dargestellt.

Die StVO sagt zum Zeichen 286 - eingeschränktes Haltverbot - wörtlich:

1. Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
2. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.

Das heißt:

  1. Das Zeichen gilt ausschließlich für die Fahrbahn. Der Seitenstreifen ist KEIN Teil der Fahrbahn.
  2. Bis zu drei Minuten darf ich auf der Fahrbahn im eingeschränkten Haltverbot stehen, egal zu welchem Zweck.
  3. Ich darf sogar länger stehen bleiben, während Personen Ein- oder Aussteigen.
  4. Ich darf ebenso beliebig lange dort stehen bleiben, so lange ich eine Ladetätigkeit ausführe. Diese Ladetätigeit darf ich aber nicht verzögern oder unterbrechen (Kaffeepause wäre unzulässig)

Weil der Seitenstreifen kein Teil der Fahrbahn ist.

Natürlich nicht. Da das e.H. überhaupt nicht auf dem Seitenstreifen gilt, wären solche Zeichen unnötig.
Dagegen sind Zusatzzeichen nötig, um das e.H. auf den Seitenstreifen auszuweiten.
Diese existieren in zwei Versionen:

  1. Gilt AUCH auf dem Sietenstreifen
  2. Gilt NUR auf dem Seitenstreifen