Annahme: Bruttolistenpreis = 38.000€
Du versteuerst dann jeden Monat 380€, was bei einem angenommenen Steuersatz von 30% zu einer monatlichen Mehrbelastung bei der Einkommensteuer von 114€ führen würde.
Für Fahrten von der Wohnung zur Arbeit sind zusätzlich 0,03% des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer als monatlicher geldwerter Vorteil anzusetzen, bei 20km Entfernung wären dies 0,6% oder weitere 228€ Vorteil (68,40€ EK-Steuer bei angenommenen 30% Steuersatz).
Der Dienstwagen ist ein Fahrzeug, das dem Arbeitgeber gehört. Er bezahlt Steuer, Versicherung, Reparaturen, Wartung, Kraftstoff.
Wenn sich aus dem Vertrag ergibt, dass der Arbeitnehmer irgendwelche Kosten davon zu übernehmen hat, oder dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber für private Fahrten ein Nutzungsentgelt zahlen muss, dann mindern diese Kosten den geldwerten Vorteil.
Uralte Fahrzeuge wird man kaum leasen, das bietet doch keiner an und es wäre finanziell unglaublich dämlich, das zu machen. Dann auch noch den geldwerten Vorteil zu versteuern, der sich ja nach dem Neupreis richtet, wäre dann der Gipfel des Unsinns.
Im Vertrag steht, welche Kosten der AG übernimmt.
Mein AG übernimmt ALLE Kosten. Diesel, AdBlue, Scheibenreiniger, Versicherung, Steuer, Sitzbezüge, Fahrzeugwäsche, Reifen, Werkstatt - ALLES.
Das sind für die Firma Betriebsausgaben.
Ich tanke im Urlaub in Österreich über die Flottenkarte der Firma - Betriebsausgaben (obwohl ich dienstlich nur in Deutschland unterwegs bin).
Natürlich ist die Grundvoraussetzung gegeben: Das Fahrzeug wird überwiegend dienstlich genutzt!
Kleiner Nachtrag:
Bei mir liegt ein Sonderfall vor, weil ich für die Anfahrt zur Betriebsstätte (diese 0,03%) exakt 0€ versteuern muss. Zudem gibt es keinen Vertrag zwischen Firmeninhaber und mir, der die Nutzungsbedingungen regelt. Der „Arbeitgeber“ bin ich selber, mein Betriebsitz ist mein Wohnsitz.