Untätigkeitsklage gegen Ausländerbehörde

Hallo an Alle

Meine Partnerin ist Peruanerin ( ich bin Deutscher) und am 31.Juli 2019 legal ohne Visum in Deutschland, mit unserer gemeinsamen Tochter eingereist. Da unsere Tochter nach dem Abstammungsprinzip auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, haben wir diese beurkunden lassen. Obwohl dies nicht so geplant war entstand der Wunsch vorerst in Deutschland zu leben.

Zur Beantragung eines Aufenthaltstitels für meine Partnerin holten wir uns einen Termin bei der Ausländerbehörde. Durch technische Probleme in der Behörde wurde der Termin kurzfristig einen Monat nach hinten verschoben.

Zu diesem Zeitpunkt befand sich meine Partnerin jedoch nicht mehr legal in Deutschland. Dies teilte ich auch der Ausländerbehörde mit und reichte sämtliche Unterlagen vorab per Post ein.

Es kam wie es kommen musste. Zum Termin bekam mein Frau eine Anzeige wegen illegaler Einreise, eine Fiktionsbescheinigung konnte nun nicht mehr ausgestellt werden und sie erhielt nur eine Duldung.

Nach einer Anzeige und auch meiner Zeugenvernehmung bei der Bundespolizei, in der ich sämtliche Unterlagen und auch die Terminverschiebung belegen konnte wurde mittlerweile die Anzeige wegen illegaler Einreise durch die Staatsanwaltschaft fallen gelassen.

Allerdings bekommt meine Partnerin nun alle 3 Monate eine Duldung. Nun ist der Antrag 7 Monate her und noch immer keine Entscheidung. Diese Bearbeitungsdauer ist für mich nicht nachvollziehbar. Meiner Meinung nach hat meine Partnerin sogar einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. ( Zuzug zu einer minderjährigen und sogar schutzbefohlenen Deutschen zum Zwecke der Persohnenführsorge)

Nun zu meiner Frage: Würde eine Untätigkeitsklage Sinn machen ?

Da es aus den vorab genannten Gründen ein Abschiebungsverbot gibt, habe ich kein Problem mit der Duldung an sich, mein Problem ist eine dadurch nicht vorhandene Krankenversicherung.

Ich bedanke mich vorab für Eure Antworten.

Familienversicherung greift wohl nicht weil unverheiratet, Kind ist versichert über Dich ? Und Geduldete bekommen keine Krankenversicherung ? Das kann ich auch nicht glauben, nicht alle Geduldeten werden Sozialhilfe bekommen und darüber versichert sein. Sie wird sich doch selbst (gesetzlich)versichern können solange sie noch keine Arbeit hat und dann darüber versichert wäre.

Übrigens, eine Anzeige wg. „Illegaler Einreise“ kann doch nicht stimmen. Höchsten „Illegaler Aufenthalt“.

MfG
duck313

Danke für dein Interesse. Ja, unsere Tochter ist bei mir Familienversichert.
Mit einer Duldung fällt man automatisch unter das Asylbewerbergesetzt. Dort ist nur eine Behandlung im Notfall vorgesehen. Da wir einen solchen Notfall im Dezember zwischen den Feiertagen hatten. ( Mittelohrentzündung) weiß ich, dass dies auch nicht so einfach ist. Behandlungsschein muss vor der Behandlung abgeholt werden ( wie ? wenn das Sozialamt nicht geöffnet hat.) entgegen den Äußerungen div. Websites erfolgt Behandlung nur gegen Vorkasse. Das hat uns dann 250 Euro gekostet.
Ja und es heißt illegale Einreise.

Hallo,

natürlich „illegale Einreise“ - denn visumfrei können peruanische Staatsangehörige nur einreisen, wenn sie sich nicht länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten möchten.

Hier wäre für die Partnerin zur Einreise nach Deutschland -ein Visum zur Familienzusammenführung zum deutschen Kind- vermutlich das richtige gewesen sein.

Duldung heißt: Geduldete sind daher de jure weiterhin ausreisepflichtig. Deshalb kann ich so im Moment keine Untätigkeit der Ausländerbehörde erkennen; die eine Klage rechtfertigen würde (ich bin nun aber kein Ausländerrechtler).

Um das Dilemma zu lösen, wäre es vermutlich erforderlich, dass die Partnerin ausreist und ein Visum zur Familienzusammenführung zum deutschen Kind bei der deutschen Botschaft beantragt (was im Moment natürlich wegen Corona schwierig sein wird - aber demnächst empfehlenswert sein könnte).

Viel Gruß von Tara

Wie kommst du darauf?

Das mag richtig sein, aber im UP stand auch

@Christa
wenn der Wunsch erst danach entstanden ist, dann muss man eben nach 90 Tagen ausreisen und mit dem korrekten Visum einreisen…

@Tarakona,

zuerst vielen Dank für Deine Antwort. Klar waren und sind wir uns dessen bewusst. ( Visum zur Familienzusammenführung und so weiter) Allerdings wird diese Vorgehen durch die deutschen Gesetze ad absurdum geführt. Zumindest jetzt in unserem Fall.
Meine Tochter, bei der Einreise 8 Monate alt musste in das deutsche Geburtenregister eingetragen werden. .Dies muss innerhalb des ersten Lebensjahres unter persönlicher Anwesenheit der Mutter vor Ort erfolgen. Ansonsten wäre die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grund der Abstammung verwirkt.
Erst nach Ausreise hätte meine Partnerin ein Visa beantragen können. ( Da erst dann das Merkmal minderjährige Deutsche erfüllt gewesen wäre)
Dazu kommt die Ablegung des Deutschtests. In Peru gibt es lediglich in Lima ein Goethe- Institut. Dies ist etwa eine 10 Stündige Busfahrt von ihrem Wohnort. Eine solche Prüfung, welche ich durchaus als sinnvoll erachte, ist nicht eben mal so in 2- 3 Wochen zu schaffen. Mal ganz abgesehen davon, dass sie derzeit gar nicht die Möglichkeit hätte mit unserer Tochter die regelmäßigen Fahrten und vor allem auch die Schulungen zu bewerkstelligen.
Aber wie auch schon erwähnt sind wir uns dessen bewusst. Im Normalfall hätte meine Partnerin eine Fiktionsbescheinigung erhalten können welches durch die Terminverschiebung aber nicht mehr möglich war. Daher kam es auch nur zu der " illegalen Einreise."

Dies war allerdings auch nicht die Frage, mir ging es einzig und allein um die Bearbeitungszeit und meine Handlungsmöglichkeiten dazu.

Gruß Uli