Unter 17500€ klein Unternehmer?

Hallo Leute ich habe mal eine Frage.

Ich habe gelesen wenn man weniger als 17500€ im Jahr verdient als selbständiger, dann muss man keine MwSt nachzahlen. Gilt das auch wenn man in den verschiedenen Monaten unterschiedliche viel verdient, aber nicht am Jahresende über den 17500€ kommt?

Kleines Beispiel erster Monat 3500€, zweiter 4700€ dritter 2650€ usw. Aber am Ende kommt man nicht über 17500€

Entscheidend ist nicht, was du als Gewinn machst, sondern dein Umsatz. Du kannst also für diese Zwecke keine Kosten. Dabei wird das Kalenderahr betrachtet, nicht der Monat, nur im ersten Jahr wird unterjährig umgerechnet. Bemessungsgrundlage sind die steuerpflichtigen Umsätze nach Istversteuerung, es kommt also auf den Zahlungseingang an.

Zwei Fragen

Unterjährig meinst du damit z.b. Von März bis Dezember oder meinst du damit wenn man im März 2018 bis März 2019.

(Es kommt also auf den Zahlungseingang an) meinst du damit wann der Kunde mir das Geld zahlt oder wann ich die Rechnung ausstelle?

Danke schon mal für deine Antwort

Das ist unterjährig.

Ja, was sonst sollte ein Zahlungseingang sein?

Hallo,

du hast da zwei Missverständnisse.
Zunächst mal hat diese Regelung nichts damit zu tun, ob man Unternehmer ist oder nicht.
Unternehmer, also Gewerbetreibender, ist man auf jeden Fall, wenn man mit der Absicht,Gewinn zu erzielen, handelt.
Und dann verwechselst du Umsatz und Gewinn.
Die 17500€ sind die Umsatzgrenze. Dein Gewinn dürfte dabei weitaus niedriger sein.

Den Charme der Kleinunternehmerregelung kann ich persönlich nicht immer nachvollziehen.
Ein Beispiel:
Du handelst mit hochwertigen Titanbohrern.
Du kaufst sie für 119€ ein und verkaufst sie für 149€.

Ok, jetzt das Ganze ohne Kleinunternehmerregelung.
Dann kaufst du sie für 119€ brutto (100€ netto) ein und verkaufst sie wieder für 149€, musst aber davon 5,70€ USt abdrücken.
Das ist jetzt ein Nachteil, sicher.
Aber deine Kunden sind eher Gewerbetreibende, die Umsatzsteuer als Vorsteuer absetzen können.
Dann bist du als „Kleinunternehmer“ für die viel zu teuer, denn der Kunde zahlt volle 149€.
Als „echter“ Unternehmer stellst du eine Rechnung mit MwSt aus, dann kostet der Bohrer den gewerblichen Kunden effektiv nur noch 125,21€. Das heißt, du könntest als „echter Unternehmer“ deine Marge deutlich erhöhen und hättest immer noch attraktivere Preise für gewerbliche Abnehmer als vorher.
Es kommt also sehr darauf an, welche Art Kunden du hast oder haben wirst!
Bedenke auch die Außenwirkung:
„Deutscher Titanbohrer Generalimport Hans Meier“ (Ich bin Kleinunternehmer und weise keine MwSt aus) - damit sagst du deutlich: Das ist für mich nur ein Nebenverdienst,vielleicht sogar eher ein Hobby als ein Gewerbe.

Das ist so nicht ganz richtig, denn das Umsatzsteuergesetz hat einen viel umfassenderen Unternehmerbegriff. Da reicht schon eine Vermietertätigkeit. Und die Gewinnerzielungsabsicht ist im Umsatzsteuerrecht auch nicht notwendig, weswegen beispielsweise viele Vereine umsatzsteuerliche Unternehmer sind.

Viel wichtiger in der heutigen Zeit dürfte die Definiton von Ebay sein, habe ich manchmal den Eindruck.
Aber du hast Recht, auf die verschiedenen Definitionen unter verschiedenen Gesichtspunkten zu verweisen.
Zu dem Thema haben sich auch schon oft genug Juristen vor Gericht gestritten.

Es gibt verschiedene Unternehmerbegriffe, beispielsweise den im BGB. Hier relevant ist der Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gemäß § 2 UStG, der jede selbständig ausgeübte gewerbliche und berufliche Tätigkeit umfasst. Ansonsten gibt es natürlich auch den Unternehmer im betriebswirtschaftlichen oder umgangssprachlichen Sinn.