Hallo,
du hast da zwei Missverständnisse.
Zunächst mal hat diese Regelung nichts damit zu tun, ob man Unternehmer ist oder nicht.
Unternehmer, also Gewerbetreibender, ist man auf jeden Fall, wenn man mit der Absicht,Gewinn zu erzielen, handelt.
Und dann verwechselst du Umsatz und Gewinn.
Die 17500€ sind die Umsatzgrenze. Dein Gewinn dürfte dabei weitaus niedriger sein.
Den Charme der Kleinunternehmerregelung kann ich persönlich nicht immer nachvollziehen.
Ein Beispiel:
Du handelst mit hochwertigen Titanbohrern.
Du kaufst sie für 119€ ein und verkaufst sie für 149€.
Ok, jetzt das Ganze ohne Kleinunternehmerregelung.
Dann kaufst du sie für 119€ brutto (100€ netto) ein und verkaufst sie wieder für 149€, musst aber davon 5,70€ USt abdrücken.
Das ist jetzt ein Nachteil, sicher.
Aber deine Kunden sind eher Gewerbetreibende, die Umsatzsteuer als Vorsteuer absetzen können.
Dann bist du als „Kleinunternehmer“ für die viel zu teuer, denn der Kunde zahlt volle 149€.
Als „echter“ Unternehmer stellst du eine Rechnung mit MwSt aus, dann kostet der Bohrer den gewerblichen Kunden effektiv nur noch 125,21€. Das heißt, du könntest als „echter Unternehmer“ deine Marge deutlich erhöhen und hättest immer noch attraktivere Preise für gewerbliche Abnehmer als vorher.
Es kommt also sehr darauf an, welche Art Kunden du hast oder haben wirst!
Bedenke auch die Außenwirkung:
„Deutscher Titanbohrer Generalimport Hans Meier“ (Ich bin Kleinunternehmer und weise keine MwSt aus) - damit sagst du deutlich: Das ist für mich nur ein Nebenverdienst,vielleicht sogar eher ein Hobby als ein Gewerbe.