Hallo!
Mittlerweile häufen sich die Fälle mit Rechnungen von Ebay-Anbietern, bei denen als Aussteller ein Phantasiename steht. Im Ebay-Angebot taucht der Anbieter mit vollem Vor- und Nachnamen, Anschrift und Steuernummer auf, aber auf der Rechnung steht als Aussteller ein Name wie Schrauben-billiger.de, RK-System o. ä. Dies nicht etwa als Name einer so im Handelsregister stehenden juristischen Person. Es sind vielmehr Einzelunternehmer, die auf der Rechnung namentlich gar nicht auftauchen. Die angegebene Steuernummer ist vom Finanzamt den Phantasienamen nicht zuzuordnen.
Die seltsamen Motive für solches Tun sind mir egal, solange ich solchen Kram nicht unter Lieferungen und Leistungen buchen und die Vorsteuer geltend machen muss. Aber es sind meine Füße, auf die mir das Treiben mancher Leute im Falle einer Buchprüfung fällt.
Sehe ich hier etwas zu eng oder hat sich bei den Mindestanforderungen an eine Rechnung etwas geändert? Ein Lieferant, der zwar kassierte und erst auf Nachfrage eine Rechnung mit diversen inhaltlichen Fehlern sowie Phantasienamen als Aussteller schickte, bekam von mir eine sehr deutliche Email, rückt aber keine korrigierte Rechnung heraus und geht auf Tauchstation - ist bei einigen Hundert Euro schon ziemlich ärgerlich.
Dauerhafte Lieferantenverhältnisse laufen natürlich nicht über Ebay. Es sind die karierten Maiglöckchen, der eher einmalige Bedarf, der aus der Region oder von den bewährten Lieferanten nicht zu decken ist. Geht es dabei betragsmäßig um Kleinkram, ist mir die Zeit zu schade, ein Fass aufzumachen. Aber bei größeren Beträgen, deren Buchung angreifbar ist, legt man sich keine Tretminen.
Was macht man in solchen Fällen? Wo ist der Hebel anzusetzen, um eine ordentliche Rechnung zu bekommen?
Gruß
Wolfgang