Ich habe eine Frage. Ich suche schon seit Langem eine Saisonarbeit in Deutschland. Nicht länger als für 2 Monate, weil ich in Polen studiere. Ich will unbedingt legal arbeiten, d.h. ich will Steuer zahlen und Krankenversicherung haben und nun mir wurde gesagt, wenn ich Studentin bin, darf ich auch ohne zusätzliche Versicherung legal in Deutschland 2 Monate lang eingestellt werden. Ich habe bedauerlicherweise keine Vorschriften dazu im Internet gefunden. D.h. ich würde gern wissen, ob es dazu irgendeine rechtliche Regulierung gibt. Für eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Hi,
ich würde gern
wissen, ob es dazu irgendeine rechtliche Regulierung gibt.
Ich mach es mir mal einfach und zitiere aus Wikipedia:
Kurzfristige Beschäftigung
Eine kurzfristige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV liegt vor, wenn die Beschäftigung aufgrund ihrer Art (z. B. saisonale Arbeit) oder vertraglich innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist, es sei denn, die Beschäftigung wird berufsmäßig ausgeübt und ihr Entgelt übersteigt 400 € im Monat.
Von dem Zweimonatszeitraum wird nur dann ausgegangen, wenn die Beschäftigung an mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt wird. Bei Beschäftigungen von regelmäßig weniger als fünf Tagen in der Woche ist bei der Beurteilung auf den Zeitraum von 50 Arbeitstagen abzustellen.
Die Tätigkeit darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden, sofern das Entgelt über 400 € liegt. Berufsmäßig wird eine Beschäftigung dann ausgeübt, wenn sie für die in Betracht kommende Person nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Keine Berufsmäßigkeit liegt vor, wenn die Beschäftigung nur gelegentlich ausgeübt wird.
Berufsmäßig ist eine kurzfristige Beschäftigung
von Arbeitslosengeld-Empfängern
von ALG II-Empfänger (Hartz-IV-Empfänger)
neben der Elternzeit
neben unbezahltem Urlaub
Nicht berufsmäßig ist eine kurzfristige Beschäftigung
von Arbeitnehmern, die zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung ausüben
von Personen, die nie einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind
von Schülern und Studenten
neben einer selbständigen Tätigkeit
… Außerdem ist das Arbeitsentgelt zu versteuern, entweder pauschal oder entsprechend den Angaben auf der Lohnsteuerkarte.
Bei der Beurteilung, ob Sozialabgabenfreiheit besteht, werden alle kurzfristigen Beschäftigungen eines Kalenderjahres zusammengezählt. Wird innerhalb einer kurzfristigen Beschäftigung beschlossen, eine der zeitlichen Grenzen in Zukunft zu überschreiten, wird diese Beschäftigung sozialabgabenpflichtig nicht erst ab dem Überschreiten des Zeitlimits, sondern ab dem Beschluss. Wird also nach 40 geleisteten Arbeitstagen die 50-Tage-Befristung aufgehoben, so tritt ab dem 41. Tag Sozialversicherungspflicht ein. Eine Verrechnung mit einer unter Umständen gleichzeitig ausgeübten geringfügig entlohnten Beschäftigung findet nicht statt.
HTH
rambam
Hallo anytram,
das ist schon ein wenig kompliziert, weil man erst feststellen muss, welche Regelungen auf Dich zutreffen.
Ich nehme an, Du lebst in Polen. Es gibt für Studenten in Deutschland gewisse Versicherungsfreiheiten, das gilbt aber nur, wenn man in Deutschland studiert.
Das betrifft die Sozialversicherung, d. h. in Deutschland sind Sozialabgaben an die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Es gibt auch noch Regelungen zwischen den verschiedenen Staaten. Ich vermute, die dürften für Dich zutreffen. Auskunft kann Dir eine deutsche Krankenkasse geben. Das selbst nachzulesen, ist nicht möglich. Ich würde Dir die AOK empfehlen, das ist die „Allgmeine Ortskrankenkasse“. Findest Du im Internet unter AOK. Wenn Du schon weißt, in welchem Gebiet (Bundesland) in Deutschland Du arbeiten willst, kannst Du das gleich auf der Internetseite der AOK auswählen. Ich würde dort mal anrufen und Deine Ausgangslage schildern. Die können Dir sicher weiterhelfen und vor allem qualifizierte Auskunft geben.
Das zweite Thema ist die Lohnsteuer, die man in Deutschland abführen muss. Dafür zuständig ist das Finanzamt in Deutschland. Auch hier kannst Du bei einem Finanzamt anrufen in einer Stadt, in der Du evtl. arbeiten willst. Suche im Internet „Finanzamt Deutschland“ oder gibt dazu noch den Namen einer Stadt ein.
So, jetzt wünsche ich Dir, dass Du gute Auskunft bekommst - und viel Geduld und Erfolg!
Claudia
Vielen, vielen Dank!
Das ist genau das, was ich brauchte!
Nochmals vielen vielen Dank!
))
Ich weiß auch, dass man in der sog. „kurzfristigen Beschäftigung“ ohne Drumherum arbeiten kann, kann Dir aber leider die Gesetztestexte nicht nennen.
Liebe anytram1023,
da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Dies wird aber das deutsche Konsulat in Polen wissen.
Wende Dich doch am besten mal da hin.
LG aus Stuttgart
Guten Tag,
da dies eine ausländerrechtliche und keine arbeitsrechtliche Frage ist, sollten Sie Ihre Expertenauswahl überprüfen.
Auch deutsche Auslandsvertretungen sollten Ihnen die nötigen Auskünfte geben können.
&Tschüß
Wolfgang
Da kann ich leider nicht helfen, bin kurz vor der Rente und aus diesem Alter lange raus, sorry
Bitte einfach mal googelmail sozialversicherungsfreie Beschäftigung Studenten - es gibt da Regelungen, aber ich bin nicht sicher ob das an die Bedingung geknüpft ist dass man in Deutschland sozialversichert ist
Minijobs mit Pauschalversteuerung geht auf jeden Fall immer, evtl. beim deutschen Studentenwerk Anfragen
Hoffe, du findest was
Arbeitserlaubnis fuer polnische Arbeitnehmer in Deutschland? Bitte dies bei Google eingeben.
Also es gibt viele aus einem anderen Land die in Deutschland arbeiten z.B Ärzte.
Arbeitsgenehmigung ist wahrscheinlich nicht nötig wegen EU
Such Dir einen Arbeitgeber und dieser muss Dich ja irgendwie angemeldet haben.
Mache einen Arbeitsvertrag.
Bekommst ja dann auch eine Lohnabrechnung wo drauf steh was Du an Steuern bezahlst.
Melde Dich ruhig auch mal auf der Verbandsgemeine und frag nach was Du so bedenken musst wenn Du als Polnischer Bürger in Deutschland arbeitest. Unverbindlich nachfragen beim Amt geht immer gut. Sie sind oft sehr hilfsbereit.
Würde Dir als Student empfehlen: KINO, Kellern, Museum,Altenpflege, Ggf. 1Monat durcharbeiten in einer Fabrik bringt viel Geld.
Würde im Internet googeln und die Firmen einfach mal anrufen.
Wenn Du einen Arbeitsvertrag bekommst und eine Lohnabrechnung, dann kannst Du davon ausgehen, dass Dein Arbeitgeber das alles geregelt hat.
Viel Erfolg
Saisonarbeit in Deutschland. Nicht länger als für 2 Monate,:weil ich in Polen studiere.
Guten Tag,
es gibt eventuell Sonderregelungen für Studenten, die ich allerdings nicht genau kenne. Das müsste eine AOK besser sagen können.
Bei einer Beschäftigung bis maximal 2 Monate / Jahr handelt es sich um eine kurzzeitige Beschäftigung nach § 8 Abs 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch IV. Dadurch ist man nicht an die 400 / 450 Euro gebunden, denn das ist der § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV, also nicht geringfügig sondern kurzzeitig arbeiten!
Schönen Tag noch
Die Kernfrage ist, um welche Art Arbeit es sich handelt. Saisonarbeit ist definiert als Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft. Alles andere ist kurzfristige Beschäftigung z.B. fuer zwei Monate als Sachbearbeiter während der Semesterferien.
Guten Abend,
ausführliche Erklärungen findet man unter den Stichworten:
zwischenstaatliches Recht, Studentjob in Deutschland, Mini Job, 400 Euro Job, befristet beschäftigt, Studium und Job.
Ohne konkrete Rahmen- und Beschäftigungsdaten sind Ihre Fragen dort zu beantworten.
Beste Grüße
Hallo,
tut mir leid, da kann ich nicht weiterhelfen.
Viele Grüße,nadomu
Hallo Anytram1023,
polnische Studenten im Alter zwischen 18 und 35 Jahren benötigen glücklicherweise keine Arbeitsgenehmigung. Sie können für maximal 3 Monate pro Jahr während der Semesterferien arbeiten. Rechtsgrundlage ist § 10 BeschV.
Grundsätzlich besteht keine Versicherungspflicht und damit auch kein Versicherungsschutz für im Ausland immatrikulierte Studierende in der deutschen Sozialversicherung(§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V , § 20 Abs. 1 SGB XI, § 27 Abs. 4 SGB III). Sie sollten aber in Polen eine Auslandskrankenversicherung abschließen, damit Sie im Krankheitsfall versichert sind. Ansonsten sind Sie im Krankheitsfall ziemlich aufgeschmissen und stehen ohne nichts da.
Der Arbeitgeber benötigt von Ihnen dann auch eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung. Unter Umständen müssen Sie auch eine private Unfallversicherung abschließen. Dies hängt aber vom jeweiligen Arbeitgeber ab.
Bitte beachten Sie, dass die „ausländischen“ studentischen Jobs von der Bundesagentur für Arbeit vermittelt werden. Sie müssen sich also direkt über die ZAV oder einer Ihrer Partnerstellen bewerben (www.zav.de).
Sollte Ihnen meine Antwort gefallen haben, so würde ich mich über eine Bewertung bei
http://www.qype.com/place/529589-Ziegenhagen-Rechtsa…
sehr freuen.
Viel Erfolg!
Ivailo Ziegenhagen