Unter welchen Bedingungen darf der Verkäufer vom K

Liebe/-r Experte/-in,

meine Frage: Unter welchen Bedingungen darf der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten?

Hintergrund:
Ich habe online eine Dunstabzugshaube gekauft und bezahlt. Um sie einzubauen, wird die Küchendecke abgehängt. Dafür habe ich bereits die Montageanleitung angefordert und mit dem Hersteller telefoniert, dem ich erklärt habe, wie ich die Haube einbauen möchte.
Wegen einer Lieferverzögerung habe ich den Kaufvertrag dann storniert. Aber ich überlegte es mir dann doch anders und habe ihn wieder aktiviert.

Jetzt sagt der Verkäufer, dass er mir die Haube nicht liefern kann, weil sie meinen Anforderungen nicht entspräche und er sie auch nicht zu meinem Wunschtermin liefern könne. Deshalb tritt er vom Kaufvertrag zurück.

Darf er das? Muss er mir die Deckenabhängung bezahlen? Muss er mir eine passende Haube liefern?

Was kann ich tun?

Hallo,
also, wenn der Hersteller (Ihrer Erstbestellung) keine Einwände gegen die Haube und dem Einsatz (gem. Ihrer Beschreibung) hat, wars schon mal die richtige - lt. Hersteller.

Warum der Verkäufer nun behauptet, es sei nicht die richtige, ist mir schleierhaft. Ich würd ihm mitteilen, dass die Haube die richtige sei, und Sie sie auf Ihr Risiko jetzt doch haben wollen, auch wenn der Wunschtermin nicht mehr zu Halten ist.

Mir scheints, der Verkäufer will jetzt nicht mehr liefern, weil er ja dann selbst seine Bestellung beim Hersteller wieder reaktivieren müßte, und er das für eine Blamage hält :wink:.

Die Deckenabhängung muß er - meiner Meinung nach - nicht bezahlen, weil sie ja nichts mit der Bestellung bzw. deren Stornierung zu Tun hat.

Was Sie tun können:
1.) Den Verkäufer Bitten, den Vertrag aufrecht zu Erhalten. Tut er dies nicht (was sein gutes Recht ist)
können Sie nur
2.) sich einen neuen Lieferanten suchen.

Meiner Meinung nach, haben Sie bei diesem Verkäufer höchstens eine Chance, wenn zwar die Bestellung, nicht aber Ihre Stornierung schriftlich fixiert wurde. Die mündliche Stornierung dürfte mehr als schwer für den Verkäufer nachzuweisen sein :wink:
Viel Erfolg!
Gruss, SpeedyDo

Hallo,
ja bestellen nein abbestellen ja wieder bestellen und andere sind schuld erst überlegen dann handeln! Oder vor Ort kaufen!
Das will man zwar nicht hören aber ist so.
Gruß Martin Pohlmann

Tut mir leid, da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo,

es klingt etwas verstrickt. Ich geh davon aus, dass der Verkäufer die Stornierung akzeptiert bzw bestätigt hat. In diesem Falle haben Sie mit der Reaktivierung eine erneute Anfrage an den Verkäufer gerichtet, der wiederum nach Prüfung Ihnen eine Absage erteilte. Somit hat er Ihre neue Bestellung nicht angenommen und sie haben damit keine einvernehmlichen Vertrag, der Ihnen nicht die Möglichkeit der Schadenersatz-forderungen gibt.

Die einzige Möglichkeit besteht darin, den Nachweis über eine vorvertragliche Pflichtverletzung nach
§ 311 Abs 2 BGB anzutreten. D.h. was wurde im Detail vor der Öffnung der Decke mit dem Verkäufer besprochen und können Sie dies eventuell durch ein Schriftverkehr beweisen. Sollte es wirklich nur das Telefonat gewesen sein, haben Sie leider nicht wirklich eine Chance.