Unter welchen Bedingungen muss ich eine Nebentätigkeit melden?

Hallo,
folgende Ausgangslage:
Ich bin mit 20 Prozent in der Medienbranche beschäftigt (AG 1), außerdem freiberuflich tätig (Pressearabeit). Diese freiberufliche Tätigkeit ist dem Arbeitgeber bekannt und in einer Zusatzvereinbarung gestattet.
Nun nehme ich zusätzlich mit 40 Prozent eine Tätigkeit in einer völlig anderen Branche (Bestattungswesen, AG 2) an.
Frage:
Muss ich das AG 1 überhaupt melden, zumal die Tätigkeit bei AG 2 ja doppelt so umfangreich ist, also die Tätigkeit bei AG 1 eher dann die Nebentätigkeit wäre?
AG 2 weiß von AG 1.

Herzlichen Dank einstweilen!

Hallo1

nein, muss man nicht melden.

Du must Dich fragen, wozu dient denn die Information und ggf. Zustimmung des AG 1 ?
Zu Schutzzwecken, ob Du nicht durch die Nebentätigkeit überlastest wirst und deine Arbeit bei AG 1 nicht mehr zuverlässig machen kannst.
das ist doch bei nur 20 % überhaupt nicht gegeben.

Und die Genehmigung der Nebentätigkeit im Pressewesen hat doch etwas mit der gleichen Branche zu tun. Es soll Überschneidungen( Loyalität) vermeiden.
Wegen der nur 20 % wäre doch gar keine Genehmigung erforderlich.

MfG
duck313

Also, ich großen und ganzen MUSST du gar nichts. nur schreiben die meisten AG in die Arbeitsverträge rein, dass sämtliche (Neben-)Tätigkeiten dem AG bekannt gegeben und von diesem genehmigt werden müssen. Mein Vorredner hat insofern recht, allerdings hat er einen Aspekt vergessen: Es geht nicht nur um Thema Überlastung bzw. Loyalität, sondern auch um die Gestaltung der Arbeitszeit. Stell dir mal vor, dein neuer AG verlangt von dir flexible Einsatz-Zeiten => könnte sein, dass sich dein alter AG dagegen ausspricht und du die Wahl treffen musst: besser mit offenen Karten spielen! Ich würde, da das Thema doch recht spezifisch ist, mal einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. LG Robert

Hi!

Ist vertraglich (evtl. auch tarifvertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung) vereinbart, dass Nebentätigkeiten genehmigt werden müssen?
Dann ist es auch so, dass der AG informiert werden muss, da er sonst nicht genehmigen kann - er bräuchte übrigens triftige Gründe für eine Ablehnung.

Wenn nichts vereinbart ist, muss Du auch nichts melden.

Ganz nett, weil verständlich nachzulesen ist das HIER.

VG
Guido