Hallo,
folgende Ausgangslage:
Ich bin mit 20 Prozent in der Medienbranche beschäftigt (AG 1), außerdem freiberuflich tätig (Pressearabeit). Diese freiberufliche Tätigkeit ist dem Arbeitgeber bekannt und in einer Zusatzvereinbarung gestattet.
Nun nehme ich zusätzlich mit 40 Prozent eine Tätigkeit in einer völlig anderen Branche (Bestattungswesen, AG 2) an.
Frage:
Muss ich das AG 1 überhaupt melden, zumal die Tätigkeit bei AG 2 ja doppelt so umfangreich ist, also die Tätigkeit bei AG 1 eher dann die Nebentätigkeit wäre?
AG 2 weiß von AG 1.
Herzlichen Dank einstweilen!