Unter welchen Umständen kann die GKV die Aufnahme verweigern?

Hallo alle Miteinander
der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:
Eine Person war seit ca. 30 Jahren privat krankenversichert, erst als Selbständiger, dann ohne Job (Hausfrau). Seit 01.04.2015 ist sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt mit einem Einkommen sehr deutlich unter der Beitragsbemessungsgrenze. Laut Arbeitgeber & PKV ist diese Person damit gesetzlich Krankenversichert. Die bisher angefragten GKV’s verweigern die Auifnahme; die eine, da sich an den Einkommnesverhältnissen nichts geändert hätte, die andere ohne Begründung. Der Arbeitgeber kommt nun mit der Lösung daher, eine Meldung an die letzte gesetzliche KV, bei der die Person versichert war, zu geben, da die verpflichtet wären, diese Person wieder auf zu nhemen. Tatsächlich bestand als Kind eine gesetzliche Familienversicherung, wie gesagt vor mehr als 30 Jahren… Sind die bisherigen Auskünfte korrekt und wie soll die der potentielle Versicherte verhalten?
Bin für jede Antwort dankbar!!

Hallo,
wie alt ist die Person?
Gruß
RHW

Die Person ist 44 Jahre alt

Dann wüsste ich nicht wo die Probleme liegen sollen und wohin der AG seit April eigentlich die Sozialbeiträge hin überweist ?

Die Arbeitsaufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ist doch eine der wenigen Möglichkeiten um aus der PKV wieder in die GKV zurückzukehren. Nur die Altersgrenze von 55 Jahren schieb einen Riegel vor.

Es kommt aber auf die Gesamteinnahmen an, dazu zählt auch alles andere außerhalb des neuen Arbeitseinkommens (etwa Zinsen, Mieten…)

MfG
duck313

Hallo,
so, wie geschildert darf keine GKV-Kasse die Versicherung ablehnen - auch mir stellt sich die Frage - wohin hat der Arbeitgeber die Meldung geschickt und wohin überweist er die Beiträge ?
Gruss
Czauderna

Danke für Eure Antworten

Die Frage nach den angeblich abgeführten Sozialabgaben stellt sich augenblicklich auch akut. Angeblich wurde an eine der GKV’s überwiesen… Naja, das halte selbst ich für unwahrscheinlich. Wenn das Geld nicht so dringend gebraucht würde, wäre der Job schon Geschichte. Kann es sein, dass der AG grundsätzlich etwas verbockt hat?

Hallo,
ja, das sieht so aus - denn wenn er eine ordentliche Meldung abgegeben hätte, dann hätte die vom Arbeitgeber gewählte Kasse dich nicht gefunden und sich mit dir in Verbindung gesetzt damit eine Versicherung hergestellt worden wäre. Du hättest dann auch schon eine Krankenversichertenkarte erhalten. Das muss aber doch alles nachzuprüfen sein.
Gruss
Czauderna

Hallo elmtier,

grds. entsteht in der beschriebenen Konstellation Krankenversicherungspflicht. Es können aber Besonderheiten, wie Tätigkeit in der eigenen GmbH oder beim Ehegatten, eine wichtige Rolle spielen.

Zu einer gesetzlichen Kerankenkasse nach Wahl gehen, dort den Arbeitsvertrag vorlegen und einen Aufnahmeantrag ausfüllen. Wenn alles eindeutig isz, kann man auch sofort die Mitgliedsbescheinigung für den Arbeitgeber mitnehmen.

Gruß
RHW

Hallo, mit 44 Jahren entsteht KV-Pflicht ohne Wenn und Aber. Die Anmeldung ist vorrangig Angelegenheit des Arbeitgebers und der sollte das schaffen. Warum nur die ursprüngliche GKV dafür in Frage kommen soll, sehe ich nicht, aber warum nicht ?

Viel Glück

Barmer

Bei pflichtversicherten Arbeitnehmern?

Seit wann ist das so?

Hallo elmtier,

wenn der Arbeitgeber wenig Erfahrung mit der Sozialversicherung hat und auch keine professionelle Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nimmt, kann es zu Komplikationen kommen: z.B. Verwechselung von „Deusche BKK“ und „BKK Deutsche Bank“ oder von „Barmer GEK“ und „Barmenia“

Wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Beschäftigungsbeginn eine gesetzliche Krankenkasse gewählt wurde, wird man automatisch Mitglied der Krankenkasse, bei der man zuletzt gesetzlich versichert war (ggf. als Kind). Am besten diese Kasse kontaktieren und die Situation ausführlich schildern.

Gruß
RHW