Unterbrochenen Vertrag kündigen

Hallo,

wenn ein Vertrag unterbrochen ist, in diesem Fall z.B. ein KFZ-Haftpflichtvertrag welcher durch vorübergehende Stilllegung des Fahrzeugs unterbrochen wurde, kann dieser Vertrag dann trotzdem zum Stichtag (hier z.B. 31.12.) gekündigt werden? In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherung findet sich hierzu keine Aussage.

Viele Grüße

Hallo,

Hallo,

wenn ein Vertrag unterbrochen ist, in diesem Fall z.B. ein
KFZ-Haftpflichtvertrag welcher durch vorübergehende
Stilllegung

Also besteht eine weitergehende Ruheversicherung!

des Fahrzeugs unterbrochen wurde, kann dieser
Vertrag dann trotzdem zum Stichtag (hier z.B. 31.12.)
gekündigt werden?

Nehmen wir mal an es würde gehen und am 02.01.2014 wäre das Fahrzeug aus einer Garage entwendet worden und man hätte damit einen Schaden verursacht.
Dann müsstest Du dafür die kompletten Kosten übernehmen.

Also welchen Sinn sollte dies machen.

Gruß Merger

Hallo,

Nehmen wir mal an es würde gehen und am 02.01.2014 wäre das
Fahrzeug aus einer Garage entwendet worden und man hätte damit
einen Schaden verursacht.
Dann müsstest Du dafür die kompletten Kosten übernehmen.

Also welchen Sinn sollte dies machen.

Naja, der Sinn ist möglicherweise darin zu sehen, dass der Kunde bei Wieder-Inkraftsetzung OHNE vorherige Kündigung keine Möglichkeit hat, den Versicherer zu wechseln. Ein solcher Wechsel würde ansonsten ja nur bei Fahrzeugwechsel gehen.

Du hast aber mit Deinem Hinweis auf die Ruheversicherung völlig Recht (auch wenn das Schadenbeispiel schon etwas konstruiert ist :wink:).
Alternativ könnte der Kunde prüfen, ob es ihm die Sache wert ist, wenn er nach der Kündigung der Vorversicherung eine beitragspflichtige Ruheversicherung bis zur Wiederanmeldung bei einem Nachversicherer abschließt. Kostet aber - wie der Begriff „beitragspflichtig“ schon vermuten lässt - mitunter richtig Geld und wird auch nicht von jedem Versicherer angeboten.

Viele Grüße
Loroth

Hallo Janis73,

die Kündigung des Versicherungsvertrages ist wirksam, wenn die Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf bei der Versicherung zugeht.

Bei einer Außerbetriebsetzung geht dein Vertrag automatisch in eine beitragsfreie Ruheversicherung über. Es sei denn, die Stilllegung beträgt weniger als 2 Wochen. Dein Vertrag und damit auch die Ruheversicherung endet 18 Monate nach der Außerbetriebsetzung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Meldest du dein Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversicherung mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers an, hat der Vorversicherer das Recht, den Vertrag fortzusetzen.

Deine Vorgehensweise ist davon abhängig, was mit deinem Fahrzeug geschehen soll.

Viele Grüße ERGO Direkt Versicherungen

Hallo,

genau, der Sinn der Kündigung wäre natürlich die Absicht des Versicherungswechsels.

Bei einem Fahrzeug, welches abgemeldet in der Garage steht gibt es ja auch keine gesetzliche Vorschrift dieses zu versichern, oder?

Viele Grüße

Hallo,

genau das ist eben die Frage, ob der Vertrag auch während des Bestehens der Ruheversicherung gekündigt werden kann und anschließend bei Wiederinbetriebnahme eine neue Versicherung gewählt werden kann.

Also Beispiel: Fahrzeug wird 30.10. abgemeldet, Versicherung wird 30.11. (Eingang bei der Versicherung durch persönliche Abgabe) zum 31.12. gekündigt.
Fahrzeug wird im Frühsommer des Folgejahres mit neuer Versicherung wieder zugelassen.

Nehmen wir dann mal an, die Geschichte würde noch weitergehen, ein paar Wochen nach der Anmeldung bucht die neue Versicherung den Beitrag zurück und schickt ein Schreiben, das die alte Versicherung angegeben hat es bestünde noch ein Vertrag. Gleichzeitig meldet sich die Zulassungsstelle und droht, das Auto abzumelden, da kein Versicherungsschutz bestünde. Eine Strafe wird fällig. Wieder ein paar Wochen später meldet sich die alte Versicherung und schickt eine neue Police mit geänderten Konditionen und fordert zur Beitragszahlung auf.
Das Kfz wird nun wieder abgemeldet und der Halter verfasst ein Schreiben mit Schadensersatzforderungen an die Versicherung, gibt es wieder in der Filiale ab.
Auf das Schreiben erfolgt keine Reaktion, nur eine Mahnung der ausstehenden Beiträge.
Bei einem Versuch einer telefonischen Klärung behauptet der Mitarbeiter es läge weder Kündigung noch Beschwerdebrief vor.
Wieder einige Wochen später käme ein Brief, in welchem die Versicherung angibt, das der Vetrag Ende Oktober aufgrund der Abmeldung unterbrochen worden wäre und eine Kündigung zum Jahreswechsel daher nicht möglich gewesen wäre, die Versicherung deshalb auch für keine dem VN entstandenen Kosten aufkommen würde und der VN doch die Beitragsforderung begleichen müsse…

Hätte die Versicherung recht? Ist eine Kündigung während der Ruheversicherung/ unterbrochenen Versicherung nicht möglich?

Wie gesagt, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherung fände sich hierüber keine Aussage…

Hallo,

genau das ist eben die Frage, ob der Vertrag auch während des
Bestehens der Ruheversicherung gekündigt werden kann und
anschließend bei Wiederinbetriebnahme eine neue Versicherung
gewählt werden kann.

Ja, kann er, der Vertrag.

Also Beispiel: Fahrzeug wird 30.10. abgemeldet, Versicherung
wird 30.11. (Eingang bei der Versicherung durch persönliche
Abgabe) zum 31.12. gekündigt.

Gibt es hierfür einen belegbaren Nachweis (Zeugen, Empfangsbestätigung der Kündigung, etc.)?

Nehmen wir dann mal an, die Geschichte würde noch weitergehen,
ein paar Wochen nach der Anmeldung bucht die neue Versicherung
den Beitrag zurück und schickt ein Schreiben, das die alte
Versicherung angegeben hat es bestünde noch ein Vertrag.
Gleichzeitig meldet sich die Zulassungsstelle und droht, das
Auto abzumelden, da kein Versicherungsschutz bestünde. Eine
Strafe wird fällig. Wieder ein paar Wochen später meldet sich
die alte Versicherung und schickt eine neue Police mit
geänderten Konditionen und fordert zur Beitragszahlung auf.

Was bedeutet „geänderte Konditionen“? (Es mutet seltsam an, dass sich die „Konditionen“ nach einer Wiederzulassung ändern. Es sei denn, Regionalklasse, Typklasse oder SF-Klasse hätten sich geändert…)

Das Kfz wird nun wieder abgemeldet und der Halter verfasst ein
Schreiben mit Schadensersatzforderungen an die Versicherung,
gibt es wieder in der Filiale ab.

Auch hier wieder die Frage: Gibt es hierfür einen Beleg?

Auf das Schreiben erfolgt keine Reaktion, nur eine Mahnung der
ausstehenden Beiträge.
Bei einem Versuch einer telefonischen Klärung behauptet der
Mitarbeiter es läge weder Kündigung noch Beschwerdebrief vor.

Mitarbeiter der Versicherung oder der Filiale (Filiale = Versicherungsagentur?)?

Wieder einige Wochen später käme ein Brief, in welchem die
Versicherung angibt, das der Vetrag Ende Oktober aufgrund der
Abmeldung unterbrochen worden wäre und eine Kündigung zum
Jahreswechsel daher nicht möglich gewesen wäre, die
Versicherung deshalb auch für keine dem VN entstandenen Kosten
aufkommen würde und der VN doch die Beitragsforderung
begleichen müsse…

Doch, die Kündigung ist möglich. Von wem kommt der Brief? Von der Versicherung oder von der „Filiale“?

Hätte die Versicherung recht? Ist eine Kündigung während der
Ruheversicherung/ unterbrochenen Versicherung nicht möglich?

Tipp: Versicherung auffordern, die Aussage, dass keine Kündigung möglich sei, zu belegen (Rechtsquelle?).

Wie gesagt, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Versicherung fände sich hierüber keine Aussage…

(Kein Wunder, andersrum wird ja auch ein Schuh draus: Nur wenn der der stillgelegte Vertrag gekündigt wird, ist eine Anmeldung des Fahrzeugs bei einer anderen Versicherung möglich…)

Viele Grüße
Loroth

Hallo,

Also Beispiel: Fahrzeug wird 30.10. abgemeldet, Versicherung
wird 30.11. (Eingang bei der Versicherung durch persönliche
Abgabe) zum 31.12. gekündigt.

Gibt es hierfür einen belegbaren Nachweis (Zeugen,
Empfangsbestätigung der Kündigung, etc.)?

Als Nachweis hätte der VN eine Kopie seiner Kündigung mit datiertem Eingangsstempel erhalten.

Nehmen wir dann mal an, die Geschichte würde noch weitergehen,
ein paar Wochen nach der Anmeldung bucht die neue Versicherung
den Beitrag zurück und schickt ein Schreiben, das die alte
Versicherung angegeben hat es bestünde noch ein Vertrag.
Gleichzeitig meldet sich die Zulassungsstelle und droht, das
Auto abzumelden, da kein Versicherungsschutz bestünde. Eine
Strafe wird fällig. Wieder ein paar Wochen später meldet sich
die alte Versicherung und schickt eine neue Police mit
geänderten Konditionen und fordert zur Beitragszahlung auf.

Was bedeutet „geänderte Konditionen“? (Es mutet seltsam an,
dass sich die „Konditionen“ nach einer Wiederzulassung ändern.
Es sei denn, Regionalklasse, Typklasse oder SF-Klasse hätten
sich geändert…)

Nun, die alte Versicherung hatte zum Beispiel einen Sondertarif, bei dem keine SF-Jahre gezählt wurden (dafür beim Einstieg günstiger), der neue Vertrag wiese nun die SF-Jahre aus, der Beitrag wäre daher günstiger, dafür wäre die Kündigungsfrist nun nicht mehr zum 1.1. sondern unterjährig.

Das Kfz wird nun wieder abgemeldet und der Halter verfasst ein
Schreiben mit Schadensersatzforderungen an die Versicherung,
gibt es wieder in der Filiale ab.

Auch hier wieder die Frage: Gibt es hierfür einen Beleg?

Wieder Kopie mit Eingangsstempel.

Auf das Schreiben erfolgt keine Reaktion, nur eine Mahnung der
ausstehenden Beiträge.
Bei einem Versuch einer telefonischen Klärung behauptet der
Mitarbeiter es läge weder Kündigung noch Beschwerdebrief vor.

Mitarbeiter der Versicherung oder der Filiale (Filiale =
Versicherungsagentur?)?

Mitarbeiter an der bundesweiten Service-Hotline.
Filiale, Versicherungsagentur, jedenfalls eine Geschäftsstelle der betr. Versicherung…

Wieder einige Wochen später käme ein Brief, in welchem die
Versicherung angibt, das der Vetrag Ende Oktober aufgrund der
Abmeldung unterbrochen worden wäre und eine Kündigung zum
Jahreswechsel daher nicht möglich gewesen wäre, die
Versicherung deshalb auch für keine dem VN entstandenen Kosten
aufkommen würde und der VN doch die Beitragsforderung
begleichen müsse…

Doch, die Kündigung ist möglich. Von wem kommt der Brief? Von
der Versicherung oder von der „Filiale“?

Der Brief käme von der Zentrale, dem bundesweiten „Service-Center“.

Hätte die Versicherung recht? Ist eine Kündigung während der
Ruheversicherung/ unterbrochenen Versicherung nicht möglich?

Tipp: Versicherung auffordern, die Aussage, dass keine
Kündigung möglich sei, zu belegen (Rechtsquelle?).

Wie gesagt, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Versicherung fände sich hierüber keine Aussage…

(Kein Wunder, andersrum wird ja auch ein Schuh draus: Nur wenn
der der stillgelegte Vertrag gekündigt wird, ist eine
Anmeldung des Fahrzeugs bei einer anderen Versicherung
möglich…)

Danke für die Tips + Infos, das Spiel geht dann wohl weiter…

Viele Grüße,
Janis