Hallo,
genau das ist eben die Frage, ob der Vertrag auch während des
Bestehens der Ruheversicherung gekündigt werden kann und
anschließend bei Wiederinbetriebnahme eine neue Versicherung
gewählt werden kann.
Ja, kann er, der Vertrag.
Also Beispiel: Fahrzeug wird 30.10. abgemeldet, Versicherung
wird 30.11. (Eingang bei der Versicherung durch persönliche
Abgabe) zum 31.12. gekündigt.
Gibt es hierfür einen belegbaren Nachweis (Zeugen, Empfangsbestätigung der Kündigung, etc.)?
Nehmen wir dann mal an, die Geschichte würde noch weitergehen,
ein paar Wochen nach der Anmeldung bucht die neue Versicherung
den Beitrag zurück und schickt ein Schreiben, das die alte
Versicherung angegeben hat es bestünde noch ein Vertrag.
Gleichzeitig meldet sich die Zulassungsstelle und droht, das
Auto abzumelden, da kein Versicherungsschutz bestünde. Eine
Strafe wird fällig. Wieder ein paar Wochen später meldet sich
die alte Versicherung und schickt eine neue Police mit
geänderten Konditionen und fordert zur Beitragszahlung auf.
Was bedeutet „geänderte Konditionen“? (Es mutet seltsam an, dass sich die „Konditionen“ nach einer Wiederzulassung ändern. Es sei denn, Regionalklasse, Typklasse oder SF-Klasse hätten sich geändert…)
Das Kfz wird nun wieder abgemeldet und der Halter verfasst ein
Schreiben mit Schadensersatzforderungen an die Versicherung,
gibt es wieder in der Filiale ab.
Auch hier wieder die Frage: Gibt es hierfür einen Beleg?
Auf das Schreiben erfolgt keine Reaktion, nur eine Mahnung der
ausstehenden Beiträge.
Bei einem Versuch einer telefonischen Klärung behauptet der
Mitarbeiter es läge weder Kündigung noch Beschwerdebrief vor.
Mitarbeiter der Versicherung oder der Filiale (Filiale = Versicherungsagentur?)?
Wieder einige Wochen später käme ein Brief, in welchem die
Versicherung angibt, das der Vetrag Ende Oktober aufgrund der
Abmeldung unterbrochen worden wäre und eine Kündigung zum
Jahreswechsel daher nicht möglich gewesen wäre, die
Versicherung deshalb auch für keine dem VN entstandenen Kosten
aufkommen würde und der VN doch die Beitragsforderung
begleichen müsse…
Doch, die Kündigung ist möglich. Von wem kommt der Brief? Von der Versicherung oder von der „Filiale“?
Hätte die Versicherung recht? Ist eine Kündigung während der
Ruheversicherung/ unterbrochenen Versicherung nicht möglich?
Tipp: Versicherung auffordern, die Aussage, dass keine Kündigung möglich sei, zu belegen (Rechtsquelle?).
Wie gesagt, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Versicherung fände sich hierüber keine Aussage…
(Kein Wunder, andersrum wird ja auch ein Schuh draus: Nur wenn der der stillgelegte Vertrag gekündigt wird, ist eine Anmeldung des Fahrzeugs bei einer anderen Versicherung möglich…)
Viele Grüße
Loroth