Hallo Experten;
in einem Bericht aus dem Jahr 1900 über Sitten und Gebräuche in einem Dorf in Württemberg erscheint der Begriff „Untergang“ mit einer mir rätselhaften Bedeutung. Hier der Kontext:
„[…] Beim Ruggericht ist kein besonderer Gebrauch. Der Untergang findet Statt durch den Gemeinderat, Alte Dingstätten: 0; Besondere Gebräuche bei Gemeindewahlen: 0. Rechte der Dorfhirten: Dorfhirten für das Rindvieh gibt es nicht […]“
Den Begriff „Ruggericht“ bzw. „Rügegericht“ konnte ich klären, aber wie ist der Begriff „Untergang“ hier zu verstehen?
Danke für Eure Mühe!
Grüße
Renardo