"Untergang"? (Kontext Rechtsprechung / Verwaltungsrecht, um 1900)

Hallo Experten;

in einem Bericht aus dem Jahr 1900 über Sitten und Gebräuche in einem Dorf in Württemberg erscheint der Begriff „Untergang“ mit einer mir rätselhaften Bedeutung. Hier der Kontext:

„[…] Beim Ruggericht ist kein besonderer Gebrauch. Der Untergang findet Statt durch den Gemeinderat, Alte Dingstätten: 0; Besondere Gebräuche bei Gemeindewahlen: 0. Rechte der Dorfhirten: Dorfhirten für das Rindvieh gibt es nicht […]“

Den Begriff „Ruggericht“ bzw. „Rügegericht“ konnte ich klären, aber wie ist der Begriff „Untergang“ hier zu verstehen?

Danke für Eure Mühe!

Grüße
Renardo

Hallo,

es dürfte sich um eine Grenzbegehung handeln, siehe Adelung:

3) In einigen Gegenden wird die von beeidigten Personen unternommene Besichtigung der Feld- und Flurgränzen, welche an andern Orten der Übergang, ingleichen der Umgang heißt, der Untergang genannt. Einen Untergang halten, die Feld- und Flurgränzen besichtigen.

und Grimm → C. 2):

grenzbegehung und -festsetzung

und auch https://books.google.de/books/about/Der_schwäbische_Untergang.html?id=DbRVDQEACAAJ&redir_esc=y

Studien zum Grenzrecht und Grenzprozess im Mittelalter

Gruß
Kreszenz

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Hallo Kreszenz,

vielen herzlichen Dank, Du hast mir sehr geholfen! :+1:

Beste Grüße
Renardo

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