Unterhalt 2. Studium

Muss der Vater der Tochter,23, weiter Unterhalt zahlen? Sie hat den Bachelor (Grundschullehramt)gemacht; zwei Jahre Master studiert und will jetzt (ohne die Masterarbeit geschrieben zu haben) an einer anderen Uni den Master in Sonderschullehramt machen ?

Grüsse

hallo,
ich hab jetzt nicht soviel ahnung…
ist sie denn jetzt schon "normale"lehrerin?wenn ja,glaube ich nicht,das ihr noch unterhalt zusteht…denn der vater brauch ja nur eine ausbildung zahlen.

lisa

Hallo,

vermutlich muss kein Unterhalt weiterbezahlt werden. Die Tochter muss schon schwerwiegende Gründe angeben, warum sie - kurz vor dem Abschluss - einen anderen Weg einschlägt.

Hinweis: auch die Mutter muss bei volljährigen Kindern Unterhalt bezahlen - wenn ein volljähriges Kind einen Unterhaltsanspruch haben sollte.

Gruß

Hallo
Ja Kinder die noch zur Schule gehen, eine Ausbildung machen oder Studieren haben ein Recht auf Unterhalt.
Dies galt damals bis sie 24 Jahre sind , jedoch wurde es bereits bei den meisten Bundesländern verlängert. Seit neustem muss man Unterhalt für Kinder zahlen bis sie 27 Jahre alt sind, falls sie eine Ausbildung machen oder eine Schulische Bildung nachgehen.
Sollte das Kind nicht bei den Eltern wohnen dann müssen beide Eltern den Unterhalt zahlen.
Ich hoffe ihnen damit geholfen zu haben.
Gruss
Feivel

Soweit ich weiß NEIN. LG Andi