Zum Sachverhalt:
- Vater zahlt Kindesunterhalt an alleinstehende Mutter (geschieden) mit einem Kind gemäß Düsseldorfer Tabelle
- Grundlage der monatlichen Zahlung ist dabei sein Einkommen abzüglich anteiliges Kindergeld(50%)
Meine Frage:
- Vater möchte Unterhalt nunmehr neu bewerten und bitte zur Berücksichtigung eines àngeblichen „wohnwerten Vorteils“ um Darstellung der Wohnsituation und weiterhin um Information ob die Mutter noch Baukindergeld für eine Gebäudesanierung bekommt.
- Meine Frage: ist für die Höhe des Kindesunterhalts die Wohnsituation der Mutter (Miethöhe) überhaupt relevant?