Unterhalt BWL Student

Ich wollte dich doch nicht beleidigen, aber diese Sendung heißt doch,…„Wer weiß was“ und nicht,…„wer weiß nichts“.
Es geht doch nicht darum ein Gespräch zu finden, sondern um brauchbare Tips zu bekommen.
Und da sind doch in erster Linie Leute angesprochen, die schon mal etwas ähnliches oder vielleicht sogar das gleiche erlebt haben.
Manchmal habe ich das Gefühl,…es handelt sich hier um ein Kneipenniveau auf der Basis von sehr viel „Nichtwissen“,…hauptsache, was gesagt.
Aber genau das bringt einen doch nicht weiter in der Sache.
Nichts für ungut.

warum fragst du, weisst doch eh alles besser. Und beleidigend
wird man hier schon mal gar nicht, auch du nicht!

Hallo,

erstens muss auch der andere Elternteil Unterhalt bezahlen. Zweitens steht im Normalfall den Bummelstudenten kein Unterhalt mehr zu, wenn sie ein (höchstens zwei) Semester über der Zeit liegen, in der andere STudenten BAFöG erhalten.

Volljährige Kinder sind - so sehen das die meisten Richter - verpflichtet ihre Eltern schnellstmöglich zu entlasten. Mit 29 Jahren noch immer nicht fertig, ergibt gute Chancen.

Anwalt einschalten, kommt u. U. billiger als noch viele Semester weiter Unterhalt zu bezahlen.

Gruß

Das hört sich positiv an. Mein Anwalt arbeitet bereits an der Sache, Abänderungsklage ist eingereichtund im Januar ist Termin gesetzt.

Zu der anderen Aussage, ja,…beide Elternteile sind barunterhaltspflichtig, aber der Student muß auch von beiden fordern, es kommt nicht von alleine.

Hallo,

Zu der anderen Aussage, ja,…beide Elternteile sind
barunterhaltspflichtig, aber der Student muß auch von beiden
fordern, es kommt nicht von alleine.

hier ist der bisherige „Zahler“ gefordert. Er fordert vom Studenten eine Auskunft (mit allen Einkommensnachweisen) des anderen Elternteiles an. Setzt Frist und verläuft diese wird der Student auf Auskunft über den anderen Elternteil verklagt. Verweigert der andere Elternteil und gibt die Unterlagen nicht ans Kind, muss Student den anderen Elternteil auf Auskunft verklagen.

Die Verweigerung darf nämlich nicht zu Lasten nur eines Elternteiles gehen.

Also selber „in die Pötte kommen“. :smile:

Gruß

Hallo

ganz einfach. Wenn es einen Titel gibt, Abänderungsklage einreichen wegen Bummelstudium. Die Regelstudienzeit +1-2 Semester ist die Regel. Du musst dann mal im Netz oder am besten in einem Fachbuch nach dem Thema Studium suchen und Urteile sammeln.
Gruss