Unterhalt BWL Student

Wer kann mir sagen, wie ich vor Gericht argumentieren könnte, dass mein Sohn (29) im 13ten Unisemester BWL von mir keinen Unterhalt mehr zu erhalten hat.

Für alle kreativen Argumente bin ich dankbar…:smile:

Einfach da er mit 25 Jahren kein Kindergeld mehr bekommt und somit auch keinen Unterhalt.Wenn er studieren möchte muß er einen Jop annehmen

beide eltern sind ab den 18. Geburtstag barunterhaltspflichtig…bis ende der ersten ausbildung,sollte das studium an der ausbildung anknüpfen, muss weitergezahlt werden…ES SEI denn, der junge mann quält sich durch das studium ,hat kein bock,macht extra langsam,dann kann man was ändern…

lisa

Lach,…
Entschuldige ,… aber,…du bist ein „Traumtänzer“. Unterhalt hat nichts mit Kindergeld zu tun. Die Eltern sind dem Gesetz nach, den Kindern eine Erstausbildung schuldig. Und solange mußt du zahlen,…es sei denn, er war nicht zielstrebig an der Sache dran und hat gebummelt. Dann könnte es sein, dass der Richter meint,…„Es ist genug“. Das werde ich in ein paar Wochen sehen,…was der Richter meint.

Also gar nicht sooooo einfach.

Einfach da er mit 25 Jahren kein Kindergeld mehr bekommt und
somit auch keinen Unterhalt.Wenn er studieren möchte muß er
einen Jop annehmen

Die Antwort ist nicht schlecht. Aber ,…wie kann mann was ändern ? Wie kann ich beim Richter argumentieren ?

Regelstudienzeit 8 Semester.
Durchschittliche Studienzeit 10,49 Semester
Jetzt hat er das 13te begonnen.

Der BGH sagt,…angemessen darf er überziehen. Was würdest du als angemessen bezeichnen ?

Hallo,

gnz einfch. Unterhalt ist nur bis zum 27. Lebensjahr zu zahlen, wenn ich mich nicht täusche.
Andere Möglichkeit wäre in Erfahrung zu bringen, wie lange es regulär dauert, bis das BWL Studium abgeschlossen ist.
LG

Die Antwort ist nicht schlecht. Aber ,…wie kann mann was
ändern ? Wie kann ich beim Richter argumentieren ?

Ich würde ihm sagen,der Durchschnitt liegt bei ca.11 Semester und er fängt schon beim 13 ten an…geht gar nicht

Regelstudienzeit 8 Semester.
Durchschittliche Studienzeit 10,49 Semester
Jetzt hat er das 13te begonnen.

Der BGH sagt,…angemessen darf er überziehen. Was würdest du
als angemessen bezeichnen ?

das es langsam reicht, er soll es zuende bringen

Sorry wenn ich eine Lehre mache oder studiere bin ich als Arzt mit 27 Jahren fertig . verdiehe in den letzten Jahren als Asistenzatzt ca 1600€.

Lach,…jaaaaa.

Aber was heißt langsam zuende bringen für dich ?..noch 1 Semester,…noch 2 Semester,…???:smile:

Was denkst du ?

bin der meinung dass man nur bis zum 24 oder 27 lebensjahr zahlen muss mfg

sofort…1 Semester

Falsch.

Die Eltern schulden ihren Kindern die Ersausbildung. Die sollten sie allerdings zügig durchziehen. Wobei das Alter eine eher untergeordnete Rolle spielt.

bin der meinung dass man nur bis zum 24 oder 27 lebensjahr
zahlen muss mfg

für sowas gibt es keine Argumente, entweder man muss, oder eben nicht. Da gibt es halt keine kreativen Argumente.
Es kommt drauf an,ob der Sohn eine Ausbildung vorher gemacht hat, denn wer studiert mit 29 Jahren BWL???
Was hat er vorher gemacht. Wer verlangt den Unterhalt, kommt es durch einen richterlichen Beschluss???
Wie hoch ist Ihr Einkommen, was verdient Ihre Frau?

Das sind dabei die Voraussetzungen, nicht kreative Argumente. Da gehen Sie sofort mit baden und zahlen.

Man muss also schon einiges wissen, sonst kann man gar nichts dazu sagen, tut mir leid.

Also er hat nach seinem Abi Ziwildienst gemacht und dann erst mal 3 Semester Ingenieurwesen studiert. Das war es aber dann nicht, wechselte dann auf BWL und ist jetzt ins 13te Semester rein.

Er hat 3 oder 4 Firmen angemeldet, sogar einen Geschäftsraum gemietet, die Regelstudienzeit sind bei BWL 8 Semester, die durchschnittliche Studiendauer 10,5 Semester. Also mit bisher 12 Semestern liegt er über aller Studiendauer.

Das Einkommen,…ob dasjetzt noch in dem Fall wichtig ist, bezweifle ich. Denn müssen Gutverdener länger zahlen, als welche die etwas weniger verdienen ?

Ich denke, irgendwo gibt es eine gesetzliche Richtlinie. Ob zu zahlen ist,…oder nicht,…das wird ganz am Anfang entschieden.

Es dreht sich ja jetzt nur noch darum,…wie lange ?

Wie bereits geschrieben, der BGH hat sich damit auch schon auseinander gesetzt und meinte, einen angemessenen Überzug müssen die Eltern hinnehmen.

Es gibt auch Urteile, da haben Gerichte gesagt, 2 Semester über die Regelstudienzeit, …dann ist genug. Andere sagen 1 Semster über die durchschnittliche Studiendauer ,…dann ist es genug.

Aber ich denke, wenn jemand 3 oder 4 Firmen betreut, die er während seinem Studium versucht, aufzubauen,…dann investiert er zuviel Zeit in die Unternehmen und zu wenig Zeit in sein Studium. Und genau hier sehe ich eine Verpflichtung gegenüber seinem Unterhaltspflichtigen, der er bewust nicht nachkommt und damit sollte man annehmn, dass er seinen Unterhaltsanspruch verloren hat.

ich würde Ihnen sofort zustimmen, denn alle wollen mit 18 Jahren volljährig sein. Dieses heisst für mich aber auch, dass man sich selber versorgen kann.
Wenn die Eltern was sagen, ist es falsch, aber zahlen sollen diese.
Ich schicke Ihnen mal einen Link mit,vielleicht hilft der Ihnen weiter. Normal muss man auch ein Studium nur finanzieren, wenn man selber auch studiert hat, ansonsten muss das Kind eine Ausbildung machen.
Da wird mit 16 der volle Ausbildungslohn bis auf 90 Euro (für Fahrten zur Arbeit und Berufsschule) vom Unterhalt abgezogen (was ich nicht gerade richtig finden, warum sollten die Kinder arbeiten gehen, wenn diese ihren kompletten Lohn abgeben müssen). Meines Wissens ist man auch nur bis zum 27 stem Lebensjahr Unterhaltspflichtig.
Wenn der Sohn allerdings Harz4 beantragt, dann sind Sie wieder dabei. Egal wie alt er ist, aber man hat dann einen höheren Freibetrag.
Wer verlangt den Unterhalt denn, es kann ja nur vom Sohn selber, oder einer Behörde kommen.
Selbst das Jugendamt hat bei minderjährigen Kindern keine Verfügungsrechte, was diese natürlich nie sagen würden, denn die Schnauze haben die weit genug auf.
Ich habe eine Dienstausichtsbeschwerde gegen eine vom Jugendamt gemacht und da bekam ich einen Brief von der Stadt zurück… die Dame vom Jugendamt gibt nur Ratschläge, die letzte Entscheidung hat immer das Gericht. Wenn man beim Jugendamt die Urkunde unterschreibt können die diesen Betrag eintreiben. jede Änderung muss allerdings bei Gericht eingereicht werden. Hier nun der Link, die sätze haben sich natürlich geändert, aber die Zeiten und wer wie viel bezahlen muss, dass steht da alles drin und ist auch so noch gültig. Ich hoffe Ihnen damit etwas geholfen zu haben.
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig

Hallo Rentner
man kann hier schwer einen Ratschlag geben, da sich der Richter beide Seiten anhört.
Persönlich halte ich es für untragbar, dass Ihr Sohn mit 29 noch nicht mit dem BWL Studium fertig ist. Es gibt weitaus schwierigere Studiengänge wie Jura oder Medizin, die diese lange studiendauer rechtfertigen würde.
Alles Gute

Normal muss man auch ein Studium nur finanzieren, wenn man selber auch studiert hat, ansonsten muss das Kind eine Ausbildung machen.

Das ist jetzt allerdings der größte Quatsch den ich bisher hier gelesen habe…wenn du das weiter erzählst, wird man dich auslachen…:smile:

ich wusste nicht das wir beim du angelangt waren, aber in DEINEM Alter scheint man ja wohl mal die Manieren zu vergessen. Dann zahle du lieber dein Leben lang weiter, einige brauchen das halt so!

Also du weißt definitiv nichts in der Sache, was der Sache entspricht. Es darf nur ein Kind studieren, dessen Eltern auch studiert haben,…absoluter Nonsens.

Wer sowas schreibt ist in diesem Leben vermutlich nicht nur in dieser Sache,…völlig ahnungslos.

Tut mir leid,…aber es ist so.

Erst mal schlau machen,…dann schreiben.

ich wusste nicht das wir beim du angelangt waren, aber in
DEINEM Alter scheint man ja wohl mal die Manieren zu
vergessen. Dann zahle du lieber dein Leben lang weiter, einige
brauchen das halt so!

warum fragst du, weisst doch eh alles besser. Und beleidigend wird man hier schon mal gar nicht, auch du nicht!