Ein Studierender wohnt nach seiner Ausbildung in eigener Wohnung. Er hat noch einen Unterhaltsanspruch gegenüber den beiden - getrennt voneinander lebenden Eltern. Beide Elternteile (beide auch neu verheiratet) haben jeweils mit anderen Partnern noch je 2 Kinder, leben in eigenen Familien. Ein Elternteil (E1) arbeitet regulär, verdient rund 5000 Euro brutto. Der andere Elternteil (E2) kann - vor dem Hintergrund des hervorragenden Einkommens des neuen Ehepartners - auf Arbeit verzichten. Hat damit der Studierende auch keinen Anspruch gegenüber einer Unterhaltsleistung durch E2? Muss E1 allen Unterhalt zahlen? Gibt es hier Einkommensgrenzen?
Ich bin zwar kein Jurist, aber Möglichkeiten hast auf jeden Fall.
- wenn du noch keine 25 Jahre alt bist, erhalten deine Eltern noch Kindergeld bis zu deinem 25. Lebensjahr.
Du müsstest klären, wer das Kindergeld erhält. Normalerweise steht dir das zu. - Du könntest Bafög beantragen und die Frage des Unterhaltes durch das Bafög-Amt klären lassen.
- Du suchst das Gespräch mit deinen beiden Elternteilen und lässt dir durch sie die Frage beantworten.
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Du hast Punkt 4) vergessen
Er könnte auch eine Arbeit annehmen und selbst Geld verdienen. Denn ich lese ja „Ausbildung beendet“, dann sollten ihm viele Tore offen stehen .
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Baut das Studium auf seinen bereits erlernten Beruf auf? Wenn ja, sind beide Eltern unterhaltspflichtig wenn nein, sind sie es nicht.
E2 hat dem Ehegatten gegenüber einen sogen. Taschengeldanspruch davon muß Unterhalt geleistet werden.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhaltsrecht-auskunft-ueber-einkommen-des-neuen-ehepartners-einforderbar_017507.html ramses90