Liebe Rechtsexperten!
Ich habe eine allgemeine Frage und möchte klarstellen, dass ich die völlig neutral und unaufgeregt stelle, ich bin auch nicht selbst betroffen, aber das Thema macht mich betroffen:
Eine in Trennung lebende Frau hat Anspruch auf Unterhalt. Warum muss sie, wenn sie den Unterhalt erst einklagen muss, weil der Noch-Ehemann von selbst nicht zahlt, 2/3 der Gerichtskosten übernehmen? Der Anspruch besteht doch und der Ehemann müsste doch ohnehin bezahlen. Wieso muss man, wenn man sein Recht erst einklagen muss, den Großteil der Gerichtskosten selbst tragen?
Klar finde ich das ungerecht. Aber darum allein geht es mir nicht. Ich möchte verstehen, was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat, denn die Gesetzgebung will doch eigentlich Recht schaffen und nicht Ungerechtigkeit.
Kann mir das jemand ganz unaufgeregt und ohne Wertung oder Verurteilung erklären?
Dann danke ich im Voraus.
Gruß, Diva