19-jähriger Sohn einer Bekannte geht studieren. Die Mutter ist seit 16 Jahren alleinerziehend, für Sohn bekommt sie monatlich 420 € Kinderunterhalt. Als Sohn Bafög beantragen will, kommt raus, dass sein Vater monatlich ein Nettoverdienst in Höhe von 5.000 € hat - er ist seit 20 Jahren der Personalchef einer großen Firma. Für die 420 € gibt es ein Titel, 10 Jahre alt, da war er bereits 10 Jahre Personalchef, er hatte aber damals monatlich 1.900 € Netto angegeben - nicht als Steuerklärung, sondern als Bestätigung des Personalbüro, wo er der Chef ist. Er hat das Kind auch als 0,5 Kindes an seiner Steuerkarte, obwohl er den Jungen nur 1 - 2 mal pro Jahr sieht. Laut Düsseldorfer Tabelle hat er sich ganz schön viel Geld gespart - hat die Mutter eine Chance, das Kindergeld nachgezahlt zu bekommen, was Ihr zusteht, da der Vater des Kindes nachweislich aufgrund falscher Angaben sich dieses Vorteil ermöglich hat. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.
Hallo,
da der Sohn volljährig ist, hat die Mutter überhaupt keine Ansprüche mehr an den Kindsvater.
Kindesunterhalt - um den es hier geht und nicht um „Kindergeld“ - ist immer ein Anspruch des Kindes selbst und des erziehenden Elternteils.
Der Sohn muß schon selbst entscheiden, ob er hier erhöhten Unterhalt geltend macht und sich dafür ggfs. ebenfalls selbst (fach-)anwaltliche Hilfe einholen.
&tschüß
Wolfgang
Hallo Wolfgang, danke für Deine Antwort, aber meine Frage war, ob der Vater das Geld, was er sich gesparrt hat, als er bei der Feststellung der Höhe des Unterhalts falsche Angaben gemacht hat, nachzahlen muss, wenn man es beweisen kann, dass er gelogen hat.
Das er ab jetzt das Doppelte zahlen wird / muss, ist doch klar - sein Sohn geht studieren und es steht ihm nach Düsseldorfer Tabelle 900 € zu, wovon der Vater nahezu alles übernehmen muss.
Wenn der volljährige Sohn dagegen vorgehen will, dann möglicherweise ja. Das hat dir aber auch Wolfgang schon geschrieben.