Unterhalt Herabsetzung

Hallo,

folgender Fall, ich habe mit meiner Exfreundin zwei Kinder (Geb: 14.11.2019 & 27.11.2012)
Am 26.01.2018 kamen mit meiner jetigen Freundin unsere Zwillinge zur Welt.
Dadurch gab es eine Herabstufung laut Düsseldorfer Tabelle für mich.
Diese Herabstufung des Unterhalts für meine großen Kinder erfolgte aber nicht ab Januar, sondern ab Februar, da ich mit dem Jugendamt im Telefonat abgesprochen hatte die Herabsetzung einen Monat zu verschieben und dafür nun bei dem Altersstufenwechsel meiner Tochter (Geb. 27.11.2012) auch einen Monat verschiebe, da es für meine Ex damals anfang des Jahres finanziell schwierig war. Nun kommt aber der Bescheid vom JA, dass ich doch schon bereits ab November den neuen Unterhalt für meine große Tochter zahlen soll. Von der Absprache wollte das JA am Telefon nichts mehr gewusst haben. Fühle mich gerade sehr veralbert. Laut JA soll alles rechtenssein. Was sagt ihr? Kann ich das rechtlich noch zurückfordern?
Mir wird auch vom JA gesagt, dass meine Zwillinge ja am Ende des Monats zur Welt kamen. Ja, aber meine große Tochter kam ja auch Ende Novemer zur Welt. Warum keine Gleichberechtigung?
Sind denn meine Zwillinge minderwertig bezüglich des Unterhalts?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

Kind aus der Zukunft ?
Mit Doc Brown’s Zeitmaschine ?

Oh sorry, 2009 natürlich. :wink:
Jedoch im nachhinein betrachtet, wäre ich mit Dr. Emmet L. Brown zum Zeitpunkt des Kennenlernens meiner Ex zurückgereist und hätte mich mit dem Risikio eines Paradoxons selbst in den Arsch getreten, bzw. gewarnt vor diesem Weibsteufel! Deswegen, es gehören ja immer zwei dazu!

Du hättest den vermutlich besser gemacht und Deiner Ex (freiwillig) mehr bezahlt …

Bei Unterhalt wird nach ganzen Monaten gerechnet … ich denke, Du hast Pech gehabt …

Sebastian

Ja, genau, nach ganzen Monaten! Meine Zwillinge sind bezüglich des Unterhalts genauso zu berücksichtigen wie meine Großen! Die Zwillinge sind im Januar geboren, es wurde aber erst ab Februar berücksichtigt, bzw. herabgestuft. Die Große ist im November geboren und es wird auch ab November berücksichtigt.