Hallo,
mal angenommen folgender hypothetischer Fall: Frau Müller weiß, dass sie für Ihr Kind bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung unterhaltspflichtig ist.
Ferner angenommen, das Kind von Frau Müller (im Alter von ~17 1/2 Jahren) bricht seine erste Berufsausbildung A wenige Monate vor dem Abschluss ab (Volljährigkeit und reguläres Ende der Ausbildung liegen im Beispiel zeitlich nur wenige Wochen auseinander). Frau Müller hätte recherchiert und z.B. unter https://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/#:~:text=Eltern%20müssen%20ihren%20volljährigen%20Kindern,(bisher%3A%20860%20Euro)., Punkt 3, letzter Absatz herausgefunden, dass sie auch nach dem Abbruch von Ausbildung A durch den Beginn einer weiteren Ausbildung B unterhaltspflichtig bleibt.
Frau Müller stellt sich in diesem fiktiven Beispiel folgende Fragen:
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Szenario 1: gilt das unendlich? Das Kind beginnt die zweite, dritte, x-te Ausbildung aber bricht jede (nach unterschiedlich langer Dauer) ab und erwirbt so auf unbestimmte Zeit nicht den Abschluss der ersten Berufsausbildung? Bleibt Frau Müller damit auf unbestimmte Zeit unterhaltspflichtig?
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Szenario 2: das Kind hat kein Interesse an einer weiteren Ausbildung, schlägt sich mittels Gelegenheitsjobs, Arbeitslosigkeit etc. durch und erwirbt auch so auf unbestimmte Zeit nicht den Abschluss der ersten Berufsausbildung? Bleibt Frau Müller damit auf unbestimmte Zeit unterhaltspflichtig? Spielt in diesem Szenario die Volljährigkeit irgendeine Rolle?
Was kann man Frau Müller aus rein juristischer Sicht sagen?
Vielen Dank
Salute,
Ute