Unterhalt kürzen möglich ?

Hallo zusammen,

Jemand zahlt jeden Monat Kindesunterhalt von über 200,- Euro zahlt und die Mutter des Kindes bekommt zusätzlich noch Kindergeld.

Wenn das Kind alle 14 Tage beim Vater ist stellt dieser immer wieder folgendes fest:

Das Kind hat nur verschlissene Kleidung an, angefangen bei Löchern in den Unterhosen, Risse in Hosen usw. Das Kind bekommt keinerlei eigenes Geld in die Finger. Geldgeschenke zu Festtagen werden von der Mutter eingezogen. Das Kind hat keine Chance für sich selber etwas anzusparen um sich auch ma etwas z.B. für deinen Computer zu kaufen.

Also Unterhalt und Kndergeld werden in keinster Weise für das Kind selbst verwendet. Hat der Vater die Chance den Unterhalt um 100,- Euro zu kürzen und dem Kind z.B. mal vernünftige Kleidung zu kaufen. Die Käufe können gerne belegt werden.

Ciao
Robert

Hallo Robert,

klare Antwort: NEIN!
Es gibt keinerlei rechtliche Handhabe, die Verwendung von Kindergeld und Unterhalt vorzuschreiben, dokumentieren zu lassen oder sonstiges.

Bei Vernachlässigung kann man das Jugendamt einschalten, dessen Reaktion darauf sehr stark vom Sachbearbeiter abhängt.

Die einzige Möglichkeit für den Vater:
Ein Gespräch mit der Mutter suchen, ggf. sich dazu auch Hilfe von aussen wie z. B. Kinderschutzbund holen.

Ansonsten bleibt nur:

  • Einen eigenen Satz Kleidung beim Vater hinterlegen, so dass das Kind wenigstens in der Zeit bei ihm vernünftig rumläuft.
  • Keine Geldgeschenke für das Kind. Notfalls die Geschenke beim Vater lassen, damit das Kind dort spielen kann.
  • Selbst ein Sparbuch für das Kind anlegen. Da können dann auch Geldgeschenke gespart werden, sofern sie nicht bei der Mutter abgegeben werden. Und das Kind kann dort auch mitansparen, falls es die Möglichkeit zum Sparen hat.

Viele Grüße
Jekyll

Hallo Robert,
wenn jemand Kindesunterhalt von „über 200,- €“ zahlt, ist das nicht gerade viel - siehe die aktuellen Sätze der Düsseldorfer Tabelle 2005.
Ob Unterhalt und Kindergeld für das Kind verwendet werden, kann der Unterhaltsverpflichtete regelmäßig gar nicht übersehen: Hierzu gehören z.B. auch Essen, Unterbringung, Pflege etc.

Da maßgeblich das Kindeswohl ist, empfehle ich dringend das Gespräch mit der Mutter zu suchen.

MfG

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Hallo Jekyll und waterman

dank an euch beide für die Tipps.
Kontakt zur Mutter ist nicht möglich da Kontakt abgebrochen.
Jugendamt werde ich versuchen. Sehe aber genauso wie ihr nicht so grosse Chancen obwohl das Jugendamt ja angeblich alles nur zum Wohle des Kindes tut.

Ciao
Robert

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Hallo Robert,
ohne deine finanziellen Hintergründe zu kennen (ausser den Foto´s auf deiner HP :wink:) frage ich mich, was zum Wohle des Kindes ausser diesen 200 Euro´s von deiner Seite aus kommt?

Zum Wohle des Kindes, würde ich dir empfehlen, dass du für das Kind ein paar anständige Klamotten kaufst, nicht die du bei dir Zuhause aufbewahrst, sondern dem Kind mitgibst. So kannst du sicher sein, dass die Ex es nicht für sich verwendet und das Kind ist glücklich. Für das Kindeswohl ist nicht nur die Mutter verantwortlich, sondern auch der Vater, und ich empfinde es als Schade das viele Väter meinen mit den 200 sei es getan. Die Mutter wird sich bestimmt nicht mit den 200 und 153 Kindergeld ein schönes Leben machen, Essen Trinken, Schulsachen, Unterkunft, Heizkosten usw. kosten wahrlich mehr als das was ihr zur Verfügung gestellt wird.
Vielleicht ist das auch nur ein Wink mit dem Zaunpfahl, die zerschlissenen Klamotten.
Ob Kontakt oder nicht, spring mal über deinen Schatten, und tue etwas fürs Kindeswohl.
Ob die Mutter das Geld welches dem Kind zu Geburtstagen oder sonstigem zukommt, nicht für das Kind verwendet, kannst du ohne tatsächlichen Kontakt zu haben, garnicht beurteilen!
Sorry für meine, dir vielleicht nicht gefallende Antwort, aber so sieht´s in den Augen einer Alleinerziehenden nun mal aus :wink:
Gruß
Plö

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