Hallo,
das Jugendamt möchte bei mir eine Lohnpfändung für Unterhalt durchführen und sagt, dass sie mich bis auf 780€ pfänden können.
Ich habe aber schon eine Lohnpfändung wegen Unterhaltsrückstand vom Land Bayern (das selbe Kind) in Höhe von 77€.
Mein Bruttolohn beträgt 1500€ und es kommen netto 1091,78€ raus. Abzüglich der 77€ bleiben mir also netto knapp 1014€.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass mich das Jugendamt bis auf 780€ runterpfänden kann, weil das ja „hartz 4“ Nivaeu ist und ich dann nicht mehr arbeiten gehen bräuchte…
Ich habe mich mal belesen und denke, dass mir 950€ Selbstbehlat + etwa 60€ arbeitsbedingte Arbeitsbedingte Aufwendungen zustehen, so dass ich auf die 1014€ komme. Ich bin der Meinung, dass die 77€ geteilt werden müssten.
Gibt es da etwa besondere Richtlinien bei Unterhalt? Dürfen die mich wirklich bis auf 780€ pfänden? Wenn ja, dann wird mich mein Chef entlassen müssen und ich falle dann wieder in die Arbeitslosigkeit. das kann doch nicht im Sinne des erfinders sein?