Unterhalt Lohnpfändung richtig?

Hallo,

das Jugendamt möchte bei mir eine Lohnpfändung für Unterhalt durchführen und sagt, dass sie mich bis auf 780€ pfänden können.

Ich habe aber schon eine Lohnpfändung wegen Unterhaltsrückstand vom Land Bayern (das selbe Kind) in Höhe von 77€.

Mein Bruttolohn beträgt 1500€ und es kommen netto 1091,78€ raus. Abzüglich der 77€ bleiben mir also netto knapp 1014€.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass mich das Jugendamt bis auf 780€ runterpfänden kann, weil das ja „hartz 4“ Nivaeu ist und ich dann nicht mehr arbeiten gehen bräuchte…

Ich habe mich mal belesen und denke, dass mir 950€ Selbstbehlat + etwa 60€ arbeitsbedingte Arbeitsbedingte Aufwendungen zustehen, so dass ich auf die 1014€ komme. Ich bin der Meinung, dass die 77€ geteilt werden müssten.

Gibt es da etwa besondere Richtlinien bei Unterhalt? Dürfen die mich wirklich bis auf 780€ pfänden? Wenn ja, dann wird mich mein Chef entlassen müssen und ich falle dann wieder in die Arbeitslosigkeit. das kann doch nicht im Sinne des erfinders sein?

780€ zählt wenn du keine eigene Wohnung hast sonst zählt ab diesem Jahr 1000€ Selbstbehalt

Es gibt viele Dinge in der deutschen Rechtsprechung die viele Bürger nicht verstehen können,…ich auch nicht.

Soweit ich informiert bin, kommt es erstens darauf an, wie alt das Kind ist und zweitens, denke ich, muß auch ein Jugendamt, einen rechtsgültigen Titel haben und sofort vollstrecken zu können.

Aber um ganz sicher zu gehen, würde ich zuerst einmal aus meinem Girokonto ein sogenanntes P-Konto machen lassen. Dieses Konto darf nicht mehr überzogen werden, kann aber auch bis zu deinem Selbstbehalt nicht mehr gepfändet werden.

Die Höhe deines Selbstbehaltes muß ein Gericht bestimmen. Bei minderjährigen Kindern war das immer 780 Euro. Bei dir kämen da noch die 77 Euro laufende Pfändung und deine Arbeitsbedingten Aufwendungen 60 Euro drauf.

Danach dürftest du dann noch 917 Euro unangetastet behalten. Ich glaube aber gelesen zu haben, dass sich dieses Jahr alle Beträge um ca.50 Euro erhöht haben. Dann dürftest du 967,- Euro behalten.

Wenn jetzt die Mutter gut verdient, könnte ich mir vorstellen, dass ein Richter dich vielleicht mit weiteren 50 Euro entlastet.

Das ist aber alles Spekulation,…und um das raus zu finden,…mußt du dir einen Anwalt nehmen und vor Gericht ziehen. Das wird dann passieren, wenn dein Lohn gepfändet wird und du eine Pfändungsgegenklage unmittelbar dann einreichen mußt. Anwaltszwang. Da mußt du einen Anwalt haben.

Also, …im aller aller günstigsten Fall bleiben dir zum Leben, absolutes Netto,…880,- Euro. Alles andere, denke ich,…ist als Unterhalt pfändbar.

Wenn die Kinder mal volljährig sind,…bleiben dir 200 Euro mehr, denn dann können sie auch ein bischen mitarbeiten. Sind alt genug und nicht mehr so schutzbedürftig.

also in der Pfändungsurkunde steht 780€ +3/4 des >Differenzbetrages darf ich behalten-die andern 25Prozent sind Pfändbar-also 77€ und die werden schon gepfändet.

Lieben Dank für die Antwort.Also ein P-Konto habe ich schon gemacht, weil ich mir so etwas schon denken konnte… bin mal gespannt, was raus kommt.hab das alles meinem Anwalt rübergesendet und der sagte , dass ich ca.1014€ behalten kann…mal sehen

Die Pfändungsfreigrenzen kannst du hier ersehen:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschuere…

Nur warum gibt es überhaupt eine so hohe Forderung?
Bei einem solchen Gehalt kann doch überhaupt kein Titel über diese Höhe entstehen.
Wie wärs mit einer Abänderung des Titels?

Und zum Hartz IV-Niveau… Kinder müssen auch von irgendwas leben und dazu gehört nunmal der Unterhalt vom Vater.
Such dir einen Nebenjob und zahle zumind. den Mindestunterhalt und den Rückstand, dann muß auch nichts gepfändet werden.

Krümelchen

Na ja, wenn der das sagt,…sollte es auch so oder ähnlich sein,…aber letztendlich wird immer ein Richter den Selbstbehalt festlegen,…nicht ein Anwalt. Der will zuerst mal Geld verdienen.

Aber ich denke, du wirst Prozesskostenhilfe bekommen.

Hallo, die Berechnung scheint mir nicht richtig zu sein.

Der Selbstbehalt ist in der Düsseldorfer Tabelle klar geregelt. Die Tabelle wurde zum 01.01.2013 geändert, der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige wurde dabei erhöht:

Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, dürfen statt 950 Euro jetzt 1.000 Euro behalten.

Es gibt eine Abstufung zu nicht Erwerbstätigen: hier sind es jetzt 800 Euro statt vorher 770.

Diese Infos habe ich von hier:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Pr…

Möglicherweise wurdest Du fälschlicherweise als nicht erwerbsttätig eingestuft (??) Auf jeden Fall Widerspruch einlegen (am besten schriftlich) und mit den Behörden Kontakt aufnehmen ist mein Rat…

Hallo,

das Jugendamt kann alles. Sie müssen so schnell wie möglich zu einem Anwalt und den Unterhalt runter setzen lassen, sonst können die wirklich.
Ich gehe mal davon aus, dass Sie beim Jugendamt einen Titel unterschrieben haben und dann können die. Sie müssen durch das Gericht den Satz runter setzen lassen.
Das Jugendamt möchte leider immer wieder zeigen, welche Macht sie doch haben (haben sie leider auch, wenn man den Titel beim Jugendamt unterschrieben hat).

Ich habe schon Storys selber erlebt… aber „ZUM WOHLE DES KINDES“, was das Jugendamt normal im Auge haben müsste ist das ganz sicher nicht.
Sie müssen in jedem Fall einen Anwalt nehmen und der muss vor Gericht klagen, sonst kann man Sie soweit runter setzen. Das erzählen die einem natürlich nicht. Ich schicke mal einen Link mit, der zeigt, wie das Jugendamt arbeitet. Die Beträge die dort evtl. genannt werden stimmen wohl nicht mehr, der Unterhalt ist seitdem gestiegen.
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig

du hast einen selbstbehalt von genau 1050 euro.
mfg

so gibt es einen Sinn

Hallo,
erstmal ist klarzustellen, dass der Eigenbedarf erhöht wurde.
Heißt, 1050€ netto. Der Rest kann für den Unterhalt genutzt werden.
Was komisch vorkommt ist die Sache, dass von zwei Stellen gleichzeitig Forderungen für ein und dasselbe Kind kommen.
Das JA und das Land Bayern sollten informiert werden, dass hier etwas schief läuft.
Auf 780€ könnten sie nur pfänden, wenn du arbeitssuchend wärst.
Allerdings kann es sein, dass dich das Amt dazu verdonnert, dir noch einen Job auf 450€ Basis ( neuer Betrag, vorher 400€ ), zu suchen um den Unterhalt zu zahlen.
LG

Hallo

gibt es einen Unterhaltstitel? Das JA kann nicht pfänden, dazu ist ein Vollstreckungstitel notwendig.

So wie es sich liest, eine übliche Drohung.

Dein SB ist 1000 EUR. Je nach Umständen kann der SB aber noch weiter nach unten korrigiert werden, wenn man z.B. mit einem leistungsfähigen Partner zusammen wohnt. Eine andre Methode ist fiktives Einkommen Das kann aber nur ein Richter entscheiden und kein JA. Ich habe mal ein paar Dinge zusammengeschrieben.

http://www.kindesunterhalt.homepage.eu/

Gruss

Hallo,
soweit ich weiss ist seit kurzem der Selbstbehalt auf 950,- € monatlich erhöht worden. In Ihrem Fall kann also eine Lohnpfändung in dieser Höhe gar nicht durchgeführt werden.

Hallo,

der Selbstbehalt ist seit dem 01.01.2013 auf 1.000 Euro erhöht worden.

Eine Kürzung des Selbstbehaltes kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. WEnn z. B. dem Selbstbehalt keine Vollzeittätigkeit zu Grunde liegt.

Mit den Einkommens- und Ausgabenunterlagen (z. B. Mietvertrag) und den Schreiben des Jugendamtes zum eigenen Amtsgericht gehen und dort einen Beratungsschein beantragen. Dann bekommt man die Beratung eines Rechtsanwaltes für 10 Euro.

Gruß

Hallo,

das Jugendamt möchte bei mir eine Lohnpfändung für Unterhalt
durchführen und sagt, dass sie mich bis auf 780€ pfänden
können.

Ich habe aber schon eine Lohnpfändung wegen
Unterhaltsrückstand vom Land Bayern (das selbe Kind) in Höhe
von 77€.

Mein Bruttolohn beträgt 1500€ und es kommen netto 1091,78€
raus. Abzüglich der 77€ bleiben mir also netto knapp 1014€.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass mich das Jugendamt bis auf
780€ runterpfänden kann, weil das ja „hartz 4“ Nivaeu ist und
ich dann nicht mehr arbeiten gehen bräuchte…

Ich habe mich mal belesen und denke, dass mir 950€
Selbstbehlat + etwa 60€ arbeitsbedingte Arbeitsbedingte
Aufwendungen zustehen, so dass ich auf die 1014€ komme. Ich
bin der Meinung, dass die 77€ geteilt werden müssten

mit wem teilen?

Gibt es da etwa besondere Richtlinien bei Unterhalt? Dürfen
die mich wirklich bis auf 780€ pfänden? Wenn ja, dann wird
mich mein Chef entlassen müssen und ich falle dann wieder in
die Arbeitslosigkeit. das kann doch nicht im Sinne des
erfinders sein?

hallo,
wieso in Bayern eine Pfändung und in XY auch,verstehe ich nicht!

lisa