Unterhalt mit Haus verrechnen?

Guten tag,
ich besitze ein Haus und Hof ( Schuldenfrei ),
das meine Frau und meine 5 kinder ( 2-7 jahre) bewohnen.
Sie hat keinen ansprusch auf das Haus und Hof.
Nun meine frage ist es rechtlich möglich wenn beide Paarteien damit einverstanden sind.
Das ich meiner noch-Frau das Haus Hof und das neue Auto überschreibe und die vorhandenen schulden von ca. 50000€ übernehme. Und dafür keinen Unterhalt mehr für Sie und für die Kinder zahlen muss?

Mfg

Hallo,
mit ihrer Exfrau können sie das so machen, aber Kinder haben eine Anspruch auf Unterhalt, vor allem , wenn diese mal volljährig sind und den Unterhalt selber einklagen können. Bitte lassen sie sich anwaltlich beraten.

lisa

Hallo mirko,
grundsätzlich ist alles möglich, solange es nicht sittenwidrig ist. Es bedarf allerdings einer notariellen Beurkundung.
Ohne Anwalt und Notar geht hier gar nichts. Ich sehe die Problematik dahingehend, dass die Kinder ja sowieso im Falle Ihres Todes erbberechtigt wären. Also wird hier wohl der Hase im Pfeffer liegen, denn warum sollten Sie Ihrer Frau und den Kindern das Haus überlassen und keinen Unterhalt zahlen, wenn die Kinder es sowieso irgendwann erben würden? Ich fürchte da wird kein Notar und kein Richter mitspielen.Der Kindesunterhalt soll ja für die Grundsicherung der Kinder gezahlt werden. Kindesunterhalt und Altersversorgungsaugleich prüft der Richter bei einer Scheidung sehr genau, da hier bei einer drohenden Verarmung der Staat für die Familie aufkommen müsste.
PS: Wenn die Schulden gemeinsam während der Ehe gemacht wurden, dann werden sie beiden Ehegatten zu 50 % angehaftet.
Alles Gute

Guten Tag,
danke für Ihre Nachricht.
Zunächst muss ich ich sagen, dass die Antwort rein auf Erfahrungswerte aus meiner eigenen Scheidung (Rosenkrieg pur, daher viel Erfahrung) beruht. Grundsätzlich gilt der Schutz des Kindes vor allem anderen. Ein verrechnen oder gegeneinander rechnen mit Kindesunterhalt ist nicht möglich. Das Haus (Hof) sowie Auto gehört demnach beiden hälftig, zumindest einmal rechtlich gesehen. Ebenso die Schulden werden hälftig angerechnet. Grundsätzlich wird derjenige die Schulden zunächst einmal tilgen, der als Hauptverdiener da steht. Anschließend wird dann der Kindesunterhalt ermittelt. Das Kindergeld ebenso. Hier wird aber nur der hälftige Betrag angerechnet, denn die andere Hälfte kommt bei der Berechnung Ihnen zugute, jedoch nur rechnerisch nicht monetär. D.h. vermindert etwas den Unterhalt. Nach dem diese Berechnung abgeschlossen ist wissen Sie was Sie an Unterhalt bezahlen. Bei mir mit zwei Kindern sind das immerhin 887,00€ monatlich! Trotz Schulden und eigenem Auto! Also Grundsatz erst Kinder dann alles andere. Bei den Schulden wird der Richter sagen, dass man die Bank anschreiben soll und eine kleine Rate vereinbaren soll. Ich sage es gleich, wenn die das hören, dann läuten die Alarmglocken! Scheidung - Unterhaltspflicht - kleinere Raten, dass wird schwierig.
Das ist ein echt langes Thema, gerne können wir darüber auch mal telefonieren; am besten einfach bei Interesse eine kurze Mail an; dt.italien-ät-arcor.de!

Mfg

Sie sind aber verdammt großzügig!
Es ist möglich, aber in jedem Fall bei einem Anwalt klären.
Und Sie müssen sich erkundigen (denn dazu kann ich nichts sagen), wenn Ihre Kinder 18 Jahre alt sind haben diese weiterhin Anspruch auf Unterhalt, wenn diese sich noch in der Ausbildung befinden. Dieses Geld darf nicht an der Mutter gezahlt werden und dieKinder müssen selber Klagen. Nicht das Sie dann da stehen und die Kinder verlangen Geld (denn die Mutter darf den Unterhalt ab 18 Jahren nicht mehr nehmen). Sollte ein Vater dieses Geld weiter an die Mutter zahlen, so kann das Kind den Vater verklagen. Das Geld welches zur Mutter geflossen ist zählt nicht.
Ein neues Gesetz ist auch erst nicht lange raus, dass die Kinder den Unterhalt rückwirkend bis zur Geburt einklagen können, auch wenn Mutter drauf verzichtet hat.
Dieses war vorher nicht der Fall. Nicht das Sie da ein blaues Wunder erleben.

Gruss
Agnes

Hallo,

im „Innenverhältnis“ ist natürlich eine solche Absprache möglich. Sie funktioniert auch, wenn beide damit einverstanden sind und sich daran halten.

Diese Verenbarung kippt sofort, wenn Ihre Frau sich nicht mehr daran hält, und Unterhalt für die Kinder einfordert. Inweiweit, dann eine solche Vereinbarung in einer juristischen Auseinandersetzung Bestand hätte, vermag ich nicht zu beurteilen. Dafür fehlen eine Vielzahl von Unterlagen und Fakten, die nicht in ein Öffentliches Portal gehören. Riskant ist es in jedem Falle!

MfG

Wenn die Frau einverstanden ist.Aber die Kinder können mit 18 Jahren selber klagen!!!

Hallo,

auf keinen Fall mit Verrechnung bzw. Vorschuss arbeiten. Theoretisch kann man das zwar machen, aber wenn die Familie staatliche Hilfen (z. B. Hartz IV) benötigt, weil es den Vorschuss voreilig ausgegeben hat, muss man trotzdem wieder Unterhalt bezahlen. Richter segnen das ab. Man hat dann zwar einen Anspruch gegen die Ex, aber wo nichts ist, kann man auch nichts holen.

Von der Miete alleine können sie nicht essen und das Geld reicht ja auch nur ein paar Jahre. Dann kommt Hartz IV und danach der Brief von den Sozialbehörden, dass man Unterhalt bezahlen darf.

Gruß

Da würde ich einen Anwalt konsultieren. Rechtllich bleibst du unterhaltspflichtig.