Guten Tag,
danke für Ihre Nachricht.
Zunächst muss ich ich sagen, dass die Antwort rein auf Erfahrungswerte aus meiner eigenen Scheidung (Rosenkrieg pur, daher viel Erfahrung) beruht. Grundsätzlich gilt der Schutz des Kindes vor allem anderen. Ein verrechnen oder gegeneinander rechnen mit Kindesunterhalt ist nicht möglich. Das Haus (Hof) sowie Auto gehört demnach beiden hälftig, zumindest einmal rechtlich gesehen. Ebenso die Schulden werden hälftig angerechnet. Grundsätzlich wird derjenige die Schulden zunächst einmal tilgen, der als Hauptverdiener da steht. Anschließend wird dann der Kindesunterhalt ermittelt. Das Kindergeld ebenso. Hier wird aber nur der hälftige Betrag angerechnet, denn die andere Hälfte kommt bei der Berechnung Ihnen zugute, jedoch nur rechnerisch nicht monetär. D.h. vermindert etwas den Unterhalt. Nach dem diese Berechnung abgeschlossen ist wissen Sie was Sie an Unterhalt bezahlen. Bei mir mit zwei Kindern sind das immerhin 887,00€ monatlich! Trotz Schulden und eigenem Auto! Also Grundsatz erst Kinder dann alles andere. Bei den Schulden wird der Richter sagen, dass man die Bank anschreiben soll und eine kleine Rate vereinbaren soll. Ich sage es gleich, wenn die das hören, dann läuten die Alarmglocken! Scheidung - Unterhaltspflicht - kleinere Raten, dass wird schwierig.
Das ist ein echt langes Thema, gerne können wir darüber auch mal telefonieren; am besten einfach bei Interesse eine kurze Mail an; dt.italien-ät-arcor.de!
Mfg