Unterhalt nach erstem staatsexamen?

Hallo,

nach dem ersten Staatsexamen als Lehrer ist man ja noch nicht fertig ausgebildet und wird ohne abgeschlossenes Referendariat noch nicht als Lehrer eingestellt. Die Übergangszeit zwischen Examenszeugnis und Beginn des Referendariats dauert allerdings in der Regel mehrere Monate. Besteht in dieser Zeit ein Unterhaltsanspruch?

ja, Ihre Eltern müssen zahlen, solange Sie noch in der Ausbildung sind.
Sollten Sie allerdings vorher schon eine fertige Ausbildung gemacht haben, dann sind die Eltern nicht mehr verpflichtet. Nehmen Sie sich einen Anwalt mit Familienrecht (einen Berechtigungsschein gibt es beim zuständigem Amtsgericht), der wird Ihre Eltern anschreiben.
Gruss
Agnes

Weiß ich nicht.

Danke für die schnelle Antwort :smile:

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Unterhaltsanspruch besteht schon noch.Aber was verdienst du in dieser Zeit?Das wird dagegen gerechnet.

Hallihallo, leider kann ich dir dazu garnichts sagen. ich denke aber das jugendamt kann dir da vielleicht weiter helfen.

viel erfolg

Hi

schwer zu sagen, sollte aber wegen dem Zusammenhang der beiden Abschnitte moeglich sein.

Auf einigen Webseiten kannst du fuer kleines Geld gezielt diese Frage Fachanwaelten stellen

Gruss

Sorry da kann ich leider nicht weiterhelfen

hallo,
sorry,kann ich nicht helfen

lisa

Hallo,

habe ich es richtig verstanden, dass der Lehrer Unterhalt will?

Nun bei volljährigen Kindern müssen diese alles tun um ihre Eltern zu entlasten. Gerichte verlangen bei längeren „Ausbildungspausen“, dass man einen befristeteten bzw. Teilzeitjob annimmt.

Gruß

Hallo

habe ich es richtig verstanden, dass der Lehrer Unterhalt
will?

Nein, das haben Sie falsch verstanden. Zunächsteinmal ist man erst nach dem zweiten Staatsexamen Lehrer, also NACH dem Referendariat. Zudem geht es hier um die Phase zwischen Studium und Referendariat - also um die Zeit, in der man keine Möglichkeit hat, in dem studierten Beruf auch zu arbeiten. Das dauert nämlich mindestens 4 Monate, je nach Bewerberandrang aber auch manchmal deutlich länger.

Nun bei volljährigen Kindern müssen diese alles tun um ihre
Eltern zu entlasten. Gerichte verlangen bei längeren
„Ausbildungspausen“, dass man einen befristeteten bzw.
Teilzeitjob annimmt.

Und ich zweifle daran, dass ich mir von einem Teilzeitjob die Miete leisten kann. Selbstverständlich suche ich in der „Pause“ nach einem Job, egal ob nun 4 Monate oder länger. Was ist denn eigentlich eine „längere Ausbildungspause“? Es ist aufgrund der Einstellungszeitpunkte in den Bundesländern absolut unmöglich, das Referendariat lückenlos an das Studium anzuschließen.

Und was ist, wenn einen niemand für die mögliche Spanne von 4 Monaten einstellt, noch dazu ungelernt? (Denn im gelernten Beruf arbeiten geht ja noch nicht, siehe oben) Wer ist dann zuständig, bzw. wer zahlt dann die Miete?

MFG