Unterhalt nach Studienwechsel 5. Sem

Liebe/-r Experte/-in,

Mein Sohn (23 J) studiert seit dem WS 2008/2009 und strebt den 2-Fach-Bachelor in Politik und Verwaltung an.

Die Regelstudienzeit für dieses Studium beträgt 6 Semester (inkl. der Zeit für die Bachelorarbeit).

Als Zweitfach hatte er ursprünglich „öffentliches Recht“ gewählt. Er hat mir zuletzt im 4. Semester mitgeteilt (Mai 2010), dass ihm das Studium Spaß mache und er wisse, das Richtige gewählt zu haben.
Jetzt teilte er mir vor Kurzem mit, dass er seit dem WS 2010/2011 (also im 5. Semester) in seinem Zweitfach einen Fachrichtungswechsel von öffentlichem Recht in Soziologie vorgenommen hat.
Ausserdem legt er aktuell ein Auslandssemester in Kopenhagen ein (ein Auslandssemester ist lt. Studienordnung nicht vorgesehen).
Der Kontakt zu meinem Sohn ist sehr schlecht (ich wohne ca. 850km entfernt von ihm und lt. seiner Mutter wollte er als Kind keinen Kontkat zu mir), ich habe ihn als 4-Jährigen zuletzt gesehen; ich muss dazu sagen, dass ich mich auch nicht massiv darum bemüht habe, zum Einen wegen der räumlichen Distanz und der Aussage der Mutter, zum Anderen habe ich hier meine eigene Familie (jedoch keine eigenen/unterhaltspflichtigen Kinder); seit er erwachsen ist, schreiben wir uns ca. 1x jährl. eine E-Mail, (indem ich auch immer wieder bekräftige, dass ich mich über ein Treffen freuen würde) aber genaue Informationen über den Fortgang seines Studiums habe ich bisher nicht erhalten (ausser, dass es ihm noch Spaß mache und er meine Einkommenssteuererklärung brauche, dies jedoch ohne Begründung).

Jetzt die Fragen:
Muss ich während des Auslandssemesters meines Sohnes Unterhalt zahlen?
Er hat laut Studienbescheinigung 6 Semester absolviert, sollte also seinen Bachelor in der Tasche haben (zumindest im Erstfach), was er wahrscheinlich nicht hat (er ist aktuell lt. Studienbescheinigung wegen des Auslandssemesters „beurlaubt“). Wie lange muss ich ihm eigentlich noch Unterhalt zahlen (vor allem, wenn er sein Studium nicht zügig und zielstrebig, wie es heißt, verfolgt)?
Muss ich akzeptieren, dass er nach dem 4. Semester einen Fachrichtungswechsel vornimmt (wo ihm keinerlei Leistungspunkte aus den ersten 4 Semestern angerechnet werden) und nochmals weitere 2 Jahre Unterhalt bezahlen ? Ich las mal, dass der Unterhaltsanspruch bei einem Fachrichtungswechsel, der NACH dem 4. Semester vorgenommen wird, erlischt. Ist dem tatsächlich so?
Da sich unser Verhältnis nur auf das Finanzielle beschränkt, habe ich keinerlei Interesse, ihm länger Unterhalt zu zahlen, als ich unbedingt muss.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

MfG
R. Vollmer