Unterhalt rückwirkend trotz gemeinsamer Wohnung?

Hallo liebe Experten…

mein bester Freund war heute zu Besuch bei mir und brachte mich auf eine Interessante Frage.
Und zwar ging es darum, dass er seine Ex fragte, ob er etwas von dem aussortierten Playmobil seiner Tochter für meinen Sohn haben könnte und sich tierisch drüber aufregte,dass sie das nicht rausrückt, obwohl er fast alles gezahlt hat.

Nun zum Sachverhalt… als seine Tochter auf die Welt kam, beredeten Ihn die Schwiegereltern nicht die Vaterschaft anzuerkennen, weil er Selbstständig ist und auf sehr wackeligen Beinen und mit dem Unterhaltsvorschuss wenigstens fürs Kind gesorgt ist.
Die beiden lebten 6Jahre lang zusammen, teilten sich alle kosten. Dann kam die Trennung, er durfte die Kleine noch ein paar Monate sehen und dann wurde ihm dies durch die Ex verweigert. Ewiger Gerichtskrieg ging los, wo die Mutter dann plötzlich behauptete, dass er gar nicht der Vater wäre und sie „regen Kontakt“ gehabt hätte. Ich vermute ,sie tat das um sich selbst vor der anklage „sozialbetrug“ zu schützen denn das ist völliger blödsinn…die kleine sieht genauso aus wie ihre halbschwester (seine ältere tochter) und jeder in der firma hat die schwangerschaft miterlebt, weil sie dort auch arbeitete etc… jedenfalls war der test natürlich positiv, er hat nun wieder umgangsrecht (wenn auch mit ständigen querschlägen der ex) und muss nun 15tsd euro an unterhalt zurückzahlen…

nun die frage an sich… ist das rechtens? muss SIE die summe nicht zahlen,wenn überhaupt? sicher haben sich BEIDE strafbar gemacht mit der nummer, weils ja vorsätzlich war aber er hat das kind 6jahre miternährt etc. er hat nie offiziell dort gewohnt, kann aber nachweisen, dass er dort jeden tag war, übernachtet hat etc.
vielleicht liege ich da falsch aber ein anerkannter vater der zb nach 5jahren auszieht muss doch auch nicht plötzlich 5jahre rückwirkend zahlen?

das weiss ich leider nicht

so sieht es leider aus.
So wie ich Sie verstehe, hat die Mutter den Vater vorm Jugendamt nicht angegeben, und hat Unterhaltsvorschuss bekommen?
Warum ist der Stein auf einmnal ins Rollen gekommen und der Vater wurde ermittelt?
Der Unterhalt muss ja vom Vater an die Mutter bezahlt werden, wenn das Knd bei ihr lebt, daher hat sie nicht zu zahlen, sondern sie wird noch einiges von dem Geld bekommen, denn Unterhaltsvorschuss ist lange nicht so hoch wie Unterhalt. Er muss ja den Mindesunterhalt zahlen, da wird die Mutter natürlich noch einiges an Geld bekommen. Er hat ja keine Strafe bekommen, sondern muss Unterhalt rückwirkend zahlen.

Hallo,
recht hast du.
Gibt es denn ein Urteil über die Rückzahlung oder wie kommst du darauf? Wenn er es beweisen kann, sollte das alles kein Problem sein.
Ich würde aber schonmal vorab schauen, ob es einen guten Anwalt gibt, denn auch das Umgangsrecht, steht im zu und darf nicht verwehrt werden.
Mit dem Spielzeug ist das so eine Sache, allerdings scheint hier eher eine Rolle zu spielen, dass die Ex versucht Steine in den Weg zu legen, warum auch immer.
Im Grunde ist es so, dass Unterhalt nur dann zu zahlen ist, wenn der Partner nicht bei dem Partner wohnt, wo das Kind aufwächst. Ist es aber erwiesen, dass der Partner für mehrere Leistungen aufgekommen ist, sich die meiste Zeit dort aufgehalten hat, sollte es für euch kein Problem dastellen.
LG

Unterhalt rückwirkend trotz gemeinsamer Wohnung?
Hallo, danke für Deine Antwort.
die Eltern haben sich getrennt, als die Kleine 6Jahre alt war…daraufhin hat die Mutter ihm den Umgang verweigert und er hat das ganze eingeklagt. Da er nicht offiziell Vater war, musste er auch den Vaterschaftstest erwirken etc.
Dass er Unterhalt zu zahlen hat ist klar, das tut er auch… aber er hat sich 6Jahre lang an allen Kosten beteiligt, Lebensmittel, Kleidung,Spielzeug für das Kind etc und eben 6Jahre mit ihr zusammen gelebt…daher ist mir nicht klar,warum er nun rückwirkend zahlen muss, denn dann zahlt er ja doppelt? Die Mutter hat das Geld zu unrecht beantragt und bekommen also ist es doch eigentlich IHRE Aufgabe?

Hallo,
Unterhaltsvorschuss, der vom Amt gezahlt wird, muss auf jeden Fall zurückgezahlt werden. Es spielt dabei keine Rolle ob eine Ehe gesetzlich geschlossen war oder eine eheähnliche Gemeinschaft vorlag. Es ist unerheblich ob kindsmutter und Kindsvater zusammengelebt haben oder nicht. Der Staat holt sich auf jeden Fall irgendwann den Vorschuss zurück.
Alles Gute

Unterhalt rückwirkend trotz gemeinsamer Wohnung?
Hallo, danke für Deine Antwort! Dass das Amt das Geld zurück will steht ausser Frage…es heißtja nicht umsonst VORSCHUSS. Nur kann es doch nicht sein,dass die Kindsmutter dies mit falschen Angaben beantragt, der Kindsvater 50% aller Kosten übernimmt und dann den Unterhaltsvorschuss auch noch zurück zahlen muss. Dann zahlt ER ja doppelt und SIE kriegt 2x Geld?

Unterhalt rückwirkend trotz gemeinsamer Wohnung?
Hallo Ingo,

danke für deine Antwort! Der Vater musste das Umgangsrecht langwierig einklagen…daraufhin bekam er dann irgendwie Post, dass er Summe X zurück zu zahlen hat. Genau weiß ich es leider nicht. Er ist jetzt jedenfalls offiziell der Papa, sieht die Kleine regelmäßig und zahlt unterhalt.
Dass das Geld dem Staat zusteht ist ausser Frage… auch dass er- gelinde gesagt- ziemlich dämlich war, dieses Spielchen von wegen „Vater unbekannt“ mit zu machen, weiß er mittlerweile selbst. Aber trotzdem hat SIE meiner Meinung nach das Geld zurück zu führen, denn Sie hat ja nun auch doppelt kassiert.

Aber die Dame ist sowieso eine kleine Hexe… Papa kauft der kleinen neue Schuhe und Mama flippt im Treppenhaus total aus,was das soll er muss das Absprechen und sie hat ja nun auch schon Schuhe gekauft -.-
Ich wäre froh, wenn der Vater meines Sohnes mal was beisteuern würde.

Weißt du evtl, wo man- ausser beim Anwalt- fachlichen Rat in der Richtung kriegt? Ich bin zwar auch deiner Meinung (weils ja eigentlich plausibel ist) aber die Mehrheit hier sieht das ja bisher leider anders?

das ist wirklich seltsam. Die Mutter hat nach der Trennung (er wohnte nicht mit Ummeldung bei ihr?) Unterhalt rückwirkend verlangt?
Mein Mann hat aus erster Beziehung (waren auch nicht verheiratet, auch nie bei ihr gemeldet, aber wohnte da)auch ein Kind, aber Unterhalt braucht man doch eh bezahlen, wenn er beantragt wird. Zeugen, dass sie zusammen in eheähnlicher Gemeinschaft lebten hat er ja auch, wie Sie schreiben. Wir haben auch nur Probleme mit der Mutter des Kindes. Ic habe aus erster Ehe zwei Kinder. Nach unserer Hochzeit hat mein mann die Kinder auf seiner Steuerkarte bekommen. es dauerte Keine 2 Monate da kam die Alte mit dem Jugendamt. Da verheiratet und die Kinder auf seiner Steuerkarte verdiente er natürlich einiges mehr, aber warum muss sein Kind belohnt werden, wenn wir heiraten und er die Kinder (Der Vater zahlte keinen Unterhalt und ich war beim gleichem Jugendamt!!!???Da wurde nie war unternommen) auf der Steuerkarte hatte. Wir mussten aber und das sogar kräftig mehr bezahlen.
Wir kamen dadurch natürlich in finanzieller Notlage, konnten den Unterhalt teilweise nicht voll bezahlen. Seit zwei Jahren bekommt sie diesen aber imme regelmässig und nun will sie auch den rückständigen Unterhalt haben. Dazu gibt es aber einen Richterspruch! Das könnte ich Ihnen auch schicken. Da läuft aber arg was daneben. auch wir haben keinen Kontakt zum Kind, da die Mutter dieses so aufgehetzt hat, dass sie nicht mehr zu uns will. Nur Geld, dass hat zu kommen! Da sag noch einer , wir hätten in Deutschland einen Rechtsstaat!!

Soweit ich das als Laie mal gelesen und verstanden habe, kann der Unterhalt von dem Empfänger nicht rückwirkend nachverlangt werden. Erst ab dem Tag der Unterhaltsklageeinreichung.

Wenn aber das Jugendamt 5 Jahre bezahlt hat, weil es den Vater nicht kannte,…aber jetzt kennt,…kann es den Vater natürlich jetzt regresspflichtig machen und die Summe zurückfordern.

Mit den Spielsachen,…lach,…bezeichne ich als ganz normaler Zickenkrieg,…das würdest du genau so machen,…da sind die Hühner alle gleich.

Danke für deine Antwort. Das mit den Spielsachen ist gar nicht so wild… mir kam nur eben DADURCH der Gedanke, dass er ja 6Jahre lang komplett für das Kind gezahlt hat mit allem drum und dran und nun doppelt zahlen muss.
Meiner Meinung nach hat die MUTTER zu unrecht Unterhaltsvorschuss beantragt und muss dieses auch zurückführen und nicht der Vater?
Tja, Frauen sind schlimm bei sowas -.-
Übrigens…ich mach das tatsächlich nicht. Ich hab seine Tochter schon Babygesitted als Sie erst ein paar Wochen alt war und lieb sie heute noch. So ganz gleich sind wir also doch nicht alle. :smiley:

er hat doch sicherlich Zeugen dafür, dass er bei ihr gewohnt hat. Existieren nicht Fotos aus dieser Zeit, vom gemeinsamen Urlaub, Taufe und überhaupt Familienfotos?
Das der Staat ihm das Geld aufbrummt ist klar. Der Staat zahlt nie und holt sich jeden Cent wieder, den diese bekommen können. Ich denkemal, bei der Mutter wird nichts zu holen sein und da suchen die sich natürlich denjenigen aus, der zahlen kann.
Zumindest wenn sie ihm auch vorwerfen, er hat von der Sache mit Unterhaltsvorschuss gewusst (was sein wird), dann mus man ihm aber doch den an der Mutter an Vorschuss bezahlten Betrag abziehen, da sie das Geld ja schon hat. Da muss man einen Anwalt mit Familienrecht auf jeden Fall einchalten, sonst wird er ja nie da raus kommen. Ich werden Ihnen aber auch noch einen Link mit schicken, der sich auf rückwirkenden Unterhalt bezahlt. Da berufen wir uns zur Zeit drauf.
http://www.thueringen.de/de/olg/pressemitteilungen/d…

hallo,
hat die Mutter Unterhaltsvorschuss bekommen? Wenn ja, muss der Kindsvater das zurück zahlen…

Jobcenter, Jugendamt, würde das dann verallgemeinern, sonst könnte es sein, dass die zickig werden. Kommen gern dann mit Datenschutz und anderen Dingen.
LG

-)

Hallo,
in Ihrem Fall ist ja wohl eine Situation dargestellt worden die nicht gestimmt hat. Lt. Ihren Schilderungen haben Sie offiziell beide ja nicht in einer Gemeinschaft gewohnt. Das Amt geht also von den ursprünglich gemachten Angaben aus, d. h. Ihre Ex hat demnach den Lebensunterhalt alleine bestritten.
Alles Gute

Hallo,
entschuldigen Sie die späte Antwort. Grundsätzlich ist Ihr Freund von Geburt an unterhaltspflichtig. Wenn er aber mit der Mutter zusammengelebt hat und sie und das Kind unterstützt hat, ist dies wohl offensichtlich Sozialbetrug und die Mutter müsste dies zurückzahlen. Schwierig wird es wohl, dies zu beweisen. Ich bin nicht sicher, ob er dies ohne einen GUTEN Anwalt hinkriegt. Hat er schon versucht, mit der UVG Stelle zu reden? Am einfachsten wäre es, wenn er die davon überzeugen könnte, dass er mit der Mutter zusammengelebt und diese auch finanziell unterstützt hat, weil die im allgemeinen nicht gut darauf reagieren, wenn sie besch… werden.
MfG

Hallo,

klar muss er nicht den Unterhaltsvorschuss für die Vergangenheit bezahlen. Sie hat ja durch Betrug den Unterhaltsvorschuss erhalten, also muss sie ihn zurückbezahlen.

Wenn er in der Vergangenheit z. B. „untergetaucht“ wäre und somit für den Unterhalt nicht zur Verfügung gestanden wäre, müsste er für die Vergangenheit Unterhalt(svorschuss) nachbezahlen.

Näheres findest Du unter § 1613 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/1613.html

Gruß