Unterhaltsanspruch Kind ist 18 und hat keinen Schulabschluss

Hallo,

muss der leibliche Vater weiterhin Unterhalt zahlen, wenn das Kind (18 Jahre) bei der Mutter(mit anderem Mann verheiratet) zuhause wohnt und
aufgrund fehlenden Schulabschluss keine Ausbildungsteile findet oder Schwierigkeiten hat eine Ausbildung zu finden.
Muss das Kind dann arbeiten gehen bzw. sich arbeitslos melden.
Wie lange muss man das Kind bei der Suchen nach Praktika etc. unterstützten.
Muss das Kind nachweisen, das es aktiv sich um einen Arbeitsplatz bemüht durch Praktika und Bewerbungsschreiben ?
Was ist wenn, das Kind einen Schulabschluss nachholen möchte ?
Muss in allen Fällen die volle Höhe des Unterhalt gezahlt werden ?

Viele Grüße

H,

Bis zum Abschluss der ersten Ausbildung. Kann die nicht abgeschlossen werden bzw. wird eine zweite begonnen, gelten dann noch weitere Regeln, aber die erste ist die grundsätzliche und steht auch so im Gesetz (§1602 BGB).

Gruß
C.

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Wie vielleicht hervorgeht ,ist es eher unwahrscheinlich daß das Kind eine Ausbildungsstelle findet. Zudem ist generell die Motivation des kindes fraglich einen Ausbildungsplatz zu suchen.

Viele Grüße

Ich muss mich korrigieren: der richtige Paragraph in dem Kontext ist natürlich § 1610 BGB und den findest Du hier.

Klar: wenn das Kind gar nicht sucht oder jede Bewerbung absichtlich torpediert, dann ist es mit der Unterhaltspflicht irgendwann vorbei (wobei sie wieder auflebt, wenn eine Ausbildung begonnen wurde, aber dann bewegt man sich schnell in dem Bereich, in dem man juristisch gegeneinander vorgeht. In vielen Einzelfällen wurde natürlich auch schon geurteilt. Wenn es also darum geht, zu prüfen, ob im konkreten Fall noch ein Unterhaltsanspruch besteht, führt der Weg dann zum Anwalt, der beraten kann.

Gruß
C.

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Ich verstehe, dass du das so nicht unterstützen möchtest beziehungsweise dem Kind einen Anreiz geben willst, dass es etwas für seine Zukunft tut. Für mich klingt es, als hätte sich das Kind irgendwie in eine Sackgasse manövriert. Niemandem tut es gut mit 18 Jahren praktisch keine Zukunftsperspektive zu haben. Dass man noch nicht weiß, was man will, ist das eine. Aber es sollte doch ein Schritt nach dem anderen vorwärts gegangen werden.

Mein Tipp wäre deshalb nicht den Unterhalt zu reduzieren, sondern dich an das Jugendamt zu wenden und um Unterstützung zu bitten, was man tun kann, um dem Kind zu helfen wieder auf den rechten Weg finden zu können. Dass ein Schulabschluss nachgeholt und eine Ausbildung gemacht wird, und das möglichst zeitnah, ist ja letzten Endes im Sinne aller.

Hallo,

welches hier gem. § 41 SGB VIII
§ 41 SGB 8 - Einzelnorm
tatsächlich auch noch zuständig sein könnte.

&tschüß
Wolfgang

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