Hallo,
muss der leibliche Vater weiterhin Unterhalt zahlen, wenn das Kind (18 Jahre) bei der Mutter(mit anderem Mann verheiratet) zuhause wohnt und
aufgrund fehlenden Schulabschluss keine Ausbildungsteile findet oder Schwierigkeiten hat eine Ausbildung zu finden.
Muss das Kind dann arbeiten gehen bzw. sich arbeitslos melden.
Wie lange muss man das Kind bei der Suchen nach Praktika etc. unterstützten.
Muss das Kind nachweisen, das es aktiv sich um einen Arbeitsplatz bemüht durch Praktika und Bewerbungsschreiben ?
Was ist wenn, das Kind einen Schulabschluss nachholen möchte ?
Muss in allen Fällen die volle Höhe des Unterhalt gezahlt werden ?
Viele Grüße
H,