Unterhaltsansprüche nach Paragraph 33 SGB 2

Liebe Community,

Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Ich bekomme seit November letzten Jahres H4.
Dabei musste ich natürlich auch den Unterhalt für mein Kind mit angeben, hab den Unterhaltstitel (Höhe 150€) auch eingereicht, die Zahlungen vom Kindesvater kamen auch immer pünktlich. In den Monaten Oktober und November zahlte der KV 200€, da in den beiden Monaten die Gebühren für die Kita noch nicht vom Landkreis übernommen wurden und er mir mit den zusätzlichen 50€ unter die Arme greifen wollte.

Das AA rechnete mir dann natürlich für November die 200€ an, was ja auch ok ist. Ab Dezember bekam ich dann vom KV wieder nur die 150€, wurde per Kontoauszug auch immer dem AA nachgewiesen. Trotzdem zieht mir das AA monatlich weiterhin die 200€ ab, obwohl ich die nicht einmal bekomme.

Nachdem ich dann telefonisch erneut darum bat, das man die Berechnung doch bitte erneut durchführen und die 150€ berücksichtigen soll, bekam ich jetzt einen Brief, in dem steht, das die Unterhaltsansprüche lt. Paragraph 33 SGB 2 an das AA übertragen wurden und ich übergegangene Ansprüche nur geltend machen kann, wenn ein Rechtsanwalt oder das Jugendamt einen formellen Antrag auf Rückübertragung der Ansprüche stellt.

Nach ein wenig Internetrecherche stoße ich aber immer wieder auf die Aussage, das eine Übertragung der Unterhaltsansprüche auf das AA nicht möglich ist, wenn der Unterhalt vom KV fortlaufend gezahlt wird und wurde. Und das ist ja eigentlich der Fall.

Meine Frage ist jetzt, was ist mit den 50€ die mir seit Dezember monatlich fehlen? Ist die Übertragung der Unterhaltsansprüche so rechtens?

Man muss dazu sagen, das mein H4 Anspruch am 31.03.17 endet, da ich ab April wieder in einem festen Arbeitsverhältnis stehe. Eine Unterhaltsprüfung wurde vom AA auch eingeleitet, der KV hat Post bekommen.

Vielen Dank für eure Antworten und liebe Grüße

Hallo

Die haben deine telefonische Bitte offensichtlich nur so ungefähr verstanden (insoweit, als sie wohl merkten, dass es irgendwie um Unterhalt ging) und irgendein (hier nicht passendes) Standardschreiben daraufhin verschickt.

Schreib denen einen kurzen und leicht verständlichen Brief (nur eine Aussage pro Satz) mit einer kurzen und leicht verständlichen Ansage, was du von ihnen erwartest, und schicke den per Einwurfeinschreiben. Vielleicht direkt mit Anwalt drohen, das könnte dazu beitragen, dass sie den Brief lesen.

Wieso ist das denn ok? Dann hast du doch gar nichts von den zusätzlichen 50 €. Wovon zahlst du denn dann die Kita-Gebühren? -
Wenn noch mal sowas vorkommt, dann soll er den Betrag nicht als erhöhten Unterhalt, sondern eine gesonderte Überweisung tätigen, und dabei den Verwendungszweck bei der Überweisung genau definieren. Er zahlt das doch nicht, um das Jobcenter finanziell zu entlasten. - Wenn er nur 150 Euro Unterhalt zahlen muss, kann er doch auch nicht reich sein.

Wenn es einen Unterhaltstitel gibt, dann haben sie da nichts zu prüfen. Die Unterhaltshöhe ist dann ja schon festgestellt worden. - Dazu gibt es Gerichtsurteile.

Viele Grüße