Unterhaltsberechnung ,Rechtsanwalt wechseln?

Hallo liebe community, ich lebe seit September 2020 nach 18 Jahren Ehe in Trennung.
Seit September 2020 habe ich über einen Anwalt auch Unterhalt für unsere 3 Kinder und Trennungsunterhalt für mich eingeklagt.Allerdings hat mein Exmann bis zum heutigen Tag, also fast 7 monate nach der ersten Aufforderung durch den Anwalt, seine Einkommensverhältnisse immer noch nicht offengelegt. Da er sehr gut verdient ,macht er da nicht ohne Grund. Die erste Klage auf Offenlegung zwecks Berechnung Unterhalt wurde am 10 November gestellt, da ihn die Briefe vom Anwalt nicht interssiert haben , da bekam er eine weitere Frist von 3 Wochen. Seitdem geschah lange nichts, auf mein Drängen hin wurde am 16 Februar ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt. Seitdem hat sich bis zum heutigen Tag auch nichts getan. Das komische ist das ich zwar den Entwurf vom Antrag im Feb. per e-mail erhalten habe,aber eben nur den Entwurf.Keinerlei Bestätigung vom Familiengericht das der Antrag auch eingereicht wurde.
Da die Familie meines Exmannes hier in der kleinen Stadt recht bekannt ist hab ich langsam ein mulmiges Gefühl. Als wenn ich hingehalten werde, denn die Unterhaltsansprüche, also Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt, können verwirken, wenn sie länger als ein Jahr nicht geltend gemacht werden. Auch wenn man schon einen Titel hat, und davon bin ich noch weit entfernt.
Seit der Trennung bin ich mit den Kindern in Hartz4 gerutscht, mache selber gerade eine Weiterbildung und tue alles dafür so schnell wie möglich wieder Arbeit zu haben.
Unterhalt zahlt er für alle 3 Kinder insgesamt 800 Euro.
Was meint ihr zu meiner Situation ?
Bin ziemlich verzweifelt gerade.
Tanja

Hallo Tanja,

kannst du nicht einfach erst den Anwalt und dann sicherheitshalber auch beim Gericht fragen, ob der Antrag abgegeben wurde bzw. eingegangen ist? Ich kenne mich damit nicht aus, ob sie so etwas bestätigen müssen oder nicht, aber Nachfragen kostet ja nichts.

Viele Grüße
Christa

1 Like

Hallo Christa, das komische ist das bei den ersten Klage die Bestätigung vom Gericht schriftlich kam mit Stempel vom Eingang . Und den Anwalt werd ich natürlich fragen, hab auch schon einen Entwurf per e-mail verfasst.Ich wollte nur ein paar Meinungen dazu hören , ob ich auf mein Bauchgefühl hören soll.

Aber diese Bestätigung wurde doch sicher an deinen Anwalt geschickt, der sie dir weitergeleitet hat. Wenn jetzt keine Weiterleitung erfolgt, dann ist dein Anwalt der erste Ansprechpartner. Eine höfliche Sachstandsanfrage in einer so dringenden Angelegenheit finde ich vollkommen in Ordnung.

Dass dein Anwalt hier etwas verzögert, weil dein Mann im Ort bekannt ist, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Der macht sich doch schadensersatzpflichtig, riskiert zudem Ärger mit der Rechtsanwaltskammer. Ganz allgemein scheint mir die Gefahr, an einen unfähigen oder überforderten Anwalt zu geraten, sehr viel größer als die, vom eigenen Anwalt hintergangen zu werden.