Unterhaltspfändung der Steuern auch bei Verheirateten?

Hallo,
ich habe seit 20 Jahren eine Unterhaltspfändung auf mein Gehalt. Damals mußte ich auch dafür unterschreiben, dass jegliche Steuerrückerstattungen gleich auf dieses Pfändungskonto überwiesen werden. Bzw. wird mittlerweile - weil Volljährig - das Geld auf das Konto des Kindes überwiesen.

Nun habe ich dieses Jahr geheiratet und da fragen wir uns, wie das jetzt abläuft. Wenn wir eine Zusammenveranlagung machen, wird dann die Rückerstattung dem Kind überwiesen?
Meine Frau verdient erheblich mehr als ich und da wäre dann die Frage, ob man die Steuerklassen vielleicht so ändert, dass ich mehr Steuern zahle und sie weniger und wir dann ggf. etwas nachzahlen müssen um das obige Problem zu umgehen?

Für Tips sind wir dankbar

Hallo!

Die Steuerschuld (bzw. der Erstattungsanspruch) wäre aufzuteilen. Hierzu kann ggf. ein Aufteilungsbescheid beim Finanzamt beantragt werden, oder man rechnet selbst. Der auf den Ehemann entfallende Teil kann dann, soweit die anderen Voraussetzungen bestehen, für die Unterhaltszahlung gepfändet werden.

Schöne Grüße!