Hallo,
Jemand hat eine Unterhaltspfändung auf sein Gehalt. Alles über 800 Euro wird weggepfändet.
Diese Person hat nun ein Firmenjubiläum gehabt und durfte sich dafür aus einem Prämienkatalog etwas aussuchen (in diesem Fall ein Kugelgrill für 250 Euro).
Nun wurde diese Prämie auch auf der Abrechnung aufgeführt unter den „Einnahmen“. Ich denke mal, das dies deswegen ist, da diese versteuert werden muß. In der Ausbezahlungssumme taucht diese dann natürlich nicht mehr auf, da sie ja schon als Sachgegenstand geliefert wurde.
Nun wurde aber bei der Pfändung eben dieser Betrag mit abgezogen, so dass die Person lediglich 500 Euro überwiesen bekommen hatte. Eigentlich ja unter dem, was ihm gesetzlich zusteht.
Die Gehaltsabteilung schweigt sich leider aus und antwortet nicht.
Daher würde mich mal „nebenher“ interessieren, ob das so richtig war, oder ob da ein Fehler in der Buchhaltung passiert ist.
Im Prinzip hat die Person den Grill somit ziemlich teuer selbst bezahlt (Strassenpreis wäre nämlich 120 Euro).
Vielleicht kennt sich damit ja jemand aus.
Vielen Dank