Unterhaltspfändung: Werden Sachprämien zum Gehalt "aufgerechnet"?

Hallo,
Jemand hat eine Unterhaltspfändung auf sein Gehalt. Alles über 800 Euro wird weggepfändet.

Diese Person hat nun ein Firmenjubiläum gehabt und durfte sich dafür aus einem Prämienkatalog etwas aussuchen (in diesem Fall ein Kugelgrill für 250 Euro).
Nun wurde diese Prämie auch auf der Abrechnung aufgeführt unter den „Einnahmen“. Ich denke mal, das dies deswegen ist, da diese versteuert werden muß. In der Ausbezahlungssumme taucht diese dann natürlich nicht mehr auf, da sie ja schon als Sachgegenstand geliefert wurde.
Nun wurde aber bei der Pfändung eben dieser Betrag mit abgezogen, so dass die Person lediglich 500 Euro überwiesen bekommen hatte. Eigentlich ja unter dem, was ihm gesetzlich zusteht.
Die Gehaltsabteilung schweigt sich leider aus und antwortet nicht.

Daher würde mich mal „nebenher“ interessieren, ob das so richtig war, oder ob da ein Fehler in der Buchhaltung passiert ist.
Im Prinzip hat die Person den Grill somit ziemlich teuer selbst bezahlt (Strassenpreis wäre nämlich 120 Euro).

Vielleicht kennt sich damit ja jemand aus.
Vielen Dank

https://dejure.org/gesetze/ZPO/850a.html
Und da Abs. 2
„die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen“
In Deinem Fall ist das besondere Betriebsereignis Dein Firmenjubiläum.
Druck Dir das Urteil aus und marschier damit zur Buchhaltung Deines Betriebes. ramses90
ramses90

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Aber gilt das auch bei Unterhalspfändungen? Ich meine, die wird noch mal ne Ecke anders behandelt, zumal sie ja auch nie verjährt…

Naja… Das Kind ist schon über 18, deswegen ist der Pfändungsanspruch auf sie über gegangen. Sie könnte theoretisch auch einen Anwalt nehmen und mich „ausnehmen“. Das hat sie bisher nicht getan und das Jugendamt schrieb bei der „Übergabe“ auch, dass es Sinnvoller ist, erstmal „persönlich“ drüber zu reden. Da mir der Kontakt aber von der Mutter stets verweigert wurde und ich mittlerweile auch 500km weiter weg wohne möchte ich das nicht. Daher will ich einfach den Ball flach halten und nicht gleich mit Anwalt kommen. Mich interessierte nur, ob meine Firma was verkehrt gemacht hat, oder ob das so richtig war. Nach zwei Monaten haben die sich nämlich zu dem Vorfall noch nicht zu Wort gemeldet…

Da haste Recht, für Uterhaltspfändungen gilt es nicht!
https://dejure.org/gesetze/ZPO/850d.html ramses90


Nach der muß ihm aber mehr als 800.-€ verbleiben! ramses90

Die korrekte Bezeichnung wäre: Fachanwalt für Familienrecht.
Jemandem bei dem die Lohnpfändung schon statt findet eien Anwalt zu empfehlen und die passende Kanzlei auch gleich zu verlinken, zumal Du garnicht weisst wo der Fragende überhaupt wohnt, das hat schon was!
Und auch Deine Einlassung dazu was ein, in Deinen Augen erfolgreicher Anwalt können muß, ist der gestellten Eingangsfrage kaum dienlich. ramses90

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