Unterhaltspflicht Bafög

Hallo!

Folgender Fall liegt vor:

Eine Person (23 Jahre), 3jährige kaufmännische Ausbildung abgeschlossen, bei den Eltern wohnend erhält kein Bafög, da das Gehalt des Vaters (selbstständig) die Einkommensgrenze übersteigt.

Die Person studiert an einer FH Wirtschaftsingenieurwesen, welches nicht im sachlichen Zusammenhang mit der Ausbildung steht.

Die Person hat freiwillig die Ausbildung aufgenommen und wurde während der ganzen 3 Jahre komplett von den Eltern finanziell unterstützt. Dabei war es für die Eltern nicht absehrbar, das die Person im Anschluss noch studieren würde.

Aus arbeitsmarkttechnischen Maßnahmen und aufgrund des eigenen Wunsches nach Weiterbildung hat sich die Person entschlossen zu studieren, wobei wie oben erwähnt die Ausbildung nicht auf das Studium aufbaut oder im Zusammenhang damit steht.

(Ausbildung: Kaufmann/-frau für Bürokommunikation
Studium: Wirtschaftsingenieurwesen)

Die Eltern sind nicht bereit ihr Kind weiterhin zu unterstützen, da sie dies während der 1. Ausbildung schon getan haben und somit nicht mehr Unterhaltspflichtig sind.

Nun wohnt das Kind noch bei den Eltern hat aber Ausgaben für:

  • Semestergebühren
  • Bücher, Lehrmaterialien
  • Versicherungen
  • usw.

Würde es Sinn machen Bafög nach §36 zu beantragen (Vorrausleistung) bzw. würde sich die Sachlage ändern wenn das Kind einen eigenen Haushalt führt?

MfG

Hallo,
wieso muß man einen Azubi mit ca.700 Euro Azubi Vergütung unterstützen.
Eigentlich müßte der was zu Hause abgeben für Kost und Logis.

Wenn es jetzt studiert und kostenlos zu Hause wohnt ist das ja wohl unterstützung genug.

Andere Studenten müssen neben Studium arbeiten um Wohnung und Essen zu bezahlen.

Vielleicht mal drüber nachdenken und seine Lernmaterialien selbst kaufen und nicht noch nach Bafög schreien.

Gruß Marion

Hallo Marion,

wo genau hast du die 700 Euro Azubivergütung her? Aus dem eigenen Freundeskreis kenne ich da Zahlen um die 150-250 Euro (Steuerfachangestellte und Automobilkauffrau).

Nichtsdestotrotz: Jetzt studiert er ja, da bekommt er kein Azubigeld mehr. Da bekommt er überhaupt nichts, was Semestergebühren (je nach Bundesland um die 100 Euro plus evtl. Studiengebühren) und dergleichen abdeckt. Kost und Logis abdocken zuhause, hätte er wenn während der Ausbildung gekonnt, wir wissen nicht, ob er das getan hat.

Ein Studium nach einer Ausbildung anzufangen um dann bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben, finde ich auch keinen Spaßgrund und dass andere Studenten arbeiten gehen müssen, ist auch kein stichhaltiges Argument. Das ist in etwa so nützlich wie 14jährige Jugendliche, die längere Ausgehzeiten fordern, weil ja „alle“ länger rausdürfen. Desweiteren heißt auch das noch lang nicht, dass es förderlich fürs Studium ist, nebenher noch arbeiten gehen zu müssen. Wer das vermeiden kann, sollte es tun und nach Möglichkeiten dafür sucht er nun mal.

Gruß
Yvi

Hallo!

Wenn Die von Dir angesprochene Person eine Förderung nach BAföG beantragen würde, würde mit Bearbeitung des Antrags auch gleichzeitig ein Unterhaltsanspruch der betreffenden Person „von Amts wegen“ überprüft. Generell ist es so, dass die Eltern ihren Kindern eine den Fähigkeiten und Interessen des Kindes angemessene Ausbildung ermöglichen müssen (das können dann auch mal zwei Ausbildungen sein) - wenn Sie hierzu nicht die finanziellen Mittel haben, tritt vereinfacht gesagt eine Förderung nach BAföG an die Stelle der (finanziellen) Leistung der Eltern.

Wenn Die Person also einen BAföG-Antrag stellt und das BAföG-Amt einen Bescheid schickt, in dem

  1. die Ausbildung als förderungswürdig anerkannt wird
  2. eine Leistung aber abgelehnt wird, da die Eltern dies mit eigenen Mitteln leisten könnten
    ist damit auch in gewisser Weise ein Unterhaltsanspruch begründet: Das BAföG-Amt geht schließlich davon aus, dass die Ausbidlung angemessen ist, die Eltern aber zahlen können…

Wenn diese Person also Voraussleistung beantragt, setzt das voraus, dass ein BAföG-Antrag bereits erfolgreich gestellt sein muss, eine Zahlung von BAföG aber unterbleibt, da das Einkommen der Eltern zu hoch ist. Dann kann diese Person dem BAfÖG-Amt mitteilen, dass die vom Amt angenommene Leistung von Seiten der Eltern nicht erfolgt, muss dieses aber nachweisen.
In letzter Konsequenz heißt das dann, dass das BAföG-Amt nach einigem hin und her und Anschreiben der Eltern etc. die Leistung übernehmen wird, wenn tatsächlich von Seiten der Eltern keine entsprechende Unterhaltsleistung erfolgt. Eine Unterhaltsleistung kann aber nicht nur als Geldleistung erfolgen. Die Eltern könnten also argumentieren, dass Sie ja eine Leistung erbringen (Wohnung, Essen Heizung, Wasser etc.).
Die Feststellung einer unterbliebenen Unterhaltsleistung von Seiten der Eltern dürfte also nicht so einfach sein, wenn die Person noch zu Hause wohnt. Eine eigene Wohnung würde die Sache also vermutlich juristisch vereinfachen, nicht jedoch unbedingt in ihrer zwischenmenschlichen Dimension verbessern!

Letztlich würde die Person einen Rechtsstreit heraufbeschwören, in dem es um das Einklagen von Unterhaltsleistungen gegen die eigenen Eltern geht. Ob dies nun über den Umweg BAföG-Amt geschieht oder direkt ist da auf menschlicher Ebene eher Nebensache.

Vielleicht kann die Person ja zunächst mal gemeinsam mit einer anderen Vertrauensperson (ein neutraler Onkel oder eine neutrale Tante, Oma etc.) mit den Eltern reden. Die Person könnte den Eltern klar machen, dass ein Studium etwas ist, worauf sie letztlich stolz sein werden, vor allem, wenn ihr Sohn einen guten Job dadurch bekommt. Die Vertrauensperson (Onkel, Tante…) könnte dafür sorgen, dass das Gespräch sachlich bleibt. Dabei könnte die betroffene Person deutlich machen, dass sie entschlossen ist, zu studieren und dafür notfalls auch den oben beschriebenen Weg zu beschreiten, dass Sie aber eigentlich einen solchen Bruch mit den Eltern nicht vollziehen möchte (das Verhältnis kann so schlecht nicht sein, wenn die Person noch zu Hause wohnt) - in beiderlei Interesse! Und dann gilt es, einen Kompromiss zu finden. Vielleicht können die Eltern ja die Studiengebühren übernehmen und einen Beitrag zu Büchern etc. leisten, im Gegenzug sucht sich die Person einen vertretbaren Nebenjob bspw. auf 400 Euro Basis oder so.

Diese Variante hat den Vorteil, dass man danach noch miteinander auskommt… Eltern gibts schließlich auch nicht an jeder Ecke neue…

Viele Grüße von einem ehemaligen BAföG- und Sozialberater an der Uni-Hannover (ist aber schon 10 Jahre her)

Hallo Yvi,
meine Tochter hat damals ca. 700.- € Brutto verdient. Und meines Wissens ist das auch das Durchschnittsgehalt.
Außerdem schrieb er ja, dass ihn die Eltern während dieser Ausbildung noch finanziell unterstützt haben.Also gehe ich davon aus, dass er nix daheim abgegeben hat.
Ich will ihm ja nichts Unterstellen aber es gibt halt so manche die meinen die Eltern müssen sie ewig unterstützen.

Ich würde ihm auch raten mit den Eltern zu reden, wie weit sie ihm helfen würden bei der Weiterbildung. Aber er kann halt nicht davon ausgehen, dass sie dazu verpflichtet sind.
Gruß Marion