Im Jahr 2015 musste ich bei meinem Mann den Trennungsunterhalt sowie den kindesunterhalt einklagen. Die Trennung erfolgte im Dezember 2014. Mein Mann und ich waren selbstständig und somit waren noch nicht alle Unterlagen vollständig. Somit schloss ich mit ihm einen Vergleich, welcher auch nur befristet ist bis zum 31.12.2016, falls dann noch keine Scheidung erfolgte.,müsse der Unterhalt neu verhandelt werden. Es fehlte damals der Geschäftsbericht vom Jahr 2014, in dem sein Verdienst ausgewiesen ist. Dieser ist jetzt fertig gestellt wurden. Nach diesen neuen Unterlagen, erhalte ich viel zu wenig Unterhalt. Was soll ich tun? Wie kann ich dagegen vorgehen?
Meines Wissens nach ist ein Vergleich endgültig. Du hast den Vegleich ja geschlossen, obwohl Dir klar war, dass die Unterlagen nicht vollständig sind. Ich denke also, Du kannst erst für die Zeit ab Januar 2017 neu verhandeln. Wie das bei Unterhaltsfragen ist, weiß ich allerdings nicht genau. Da lohnt sich im Zweifelsfall sicherlich ein Anruf beim Anwalt. Die Frage, wie verbindlich bzw endgültig ein solcher Vergleich in Sachen Unterhalt ist, bekommst Du sicherlich auch ‚so‘ beantwortet, ohne dafür gleich Kosten tragen zu müssen. Ansonsten vielleicht mal bei der öffentlichen Rechtsauskunft nachfragen.
Wegen des Kindesunterhalts kannst du dich an die Beistandschaft des örtlichen Jugendamtes wenden.
Der Beistand wird für mdj Kinder wie ein Anwalt im Rahmen des Unterhaltsrechts tätig und ist kostenlos.
Grüße
miamei
Hallo, weil ich gerade beim Drüberlesen „kostenlosen Anwalt“ aufgeschnappt habe: In welchem Fällen ist es einer frisch gebackenen Mutter denn möglich einen Anwalt zum Thema Unterhalt zu konsultieren? Stichwort: Vater hat sich ins Ausland abgesetzt.