Unterhaltsrecht / Unterhaltstitel ändern

Hallo.

Ich habe zwei Fragen zu folgendem Sachverhalt:

Meine Schwester hält seit 10 Jahren zwei Unterhaltstitel zu je 100% gegen den Vater ihrer beiden Kinder.

Da der Vater aktuell nicht genügend Einkommen hat, übernimmt die Unterhaltskasse einen großen Teil der Zahlungen.

Der Vater bat nun darum, dass meine Schwester der Abänderung der Unterhaltstitel zustimmt, da er in den letzten 5 Jahren insgesamt 3 Jahre krankgeschrieben war und auch einige Rehas machen musste. Er ist jetzt auch mit einem Grad von 40 behindert (physische und psychische chronische Erkrankungen) und hat einige Einschränkungen, kann aber grundsätzlich Vollzeit arbeiten. Aktuell ist er in seiner zweiten beruflichen Reha und er wird wohl danach noch eine machen müssen, weil er in seinem letzten Beruf nicht mehr arbeiten kann. Durch das lange krank sein und dem damit einhergehenden geringen Einkommen sind seine pfändbaren Unterhaltsschulden natürlich imens gestiegen. Da sich der Vater nun endgültig nicht mehr in der Lage sieht, den Unterhaltszahlungen laut Unterhaltstitel dauerhaft nachzukommen, möchte er die Abänderung der Titel, damit ihm unverschuldet nicht geleistete Unterhaltszahlungen den Schuldenberg nicht weiter erhöhen.

Meine Schwester würde dem evtl. zustimmen, hat aber Angst, dass dies zu ihrem finanziellen Nachteil führen könnte.

Meine erste Frage: Wenn die Titel geändert werden und der Vater immer zahlt, was er kann, muss dann meine Schwester erhaltene Zahlungen der Unterhaltskasse wieder zurückerstatten?

Die zweite Frage, deswegen habe ich zur Situation meines Ex-Schwagers etwas weiter ausgeholt:

Der Vater sagte, dass er bei keiner außergerichtlichen Einigung eine Abänderungsklage einreichen will. Hat er bei seiner aktuellen Situation und seinen Einschränkungen eine Chance mit der Klage durchzukommen?

Danke fürs Lesen und antworten :slight_smile:

Hallo,

sind beide Titel für den Kindesunterhalt?
sind die Kinder noch minderjährig?

&tschüß
Wolfgang

Ja, beide minderjährig und für beide gibt es einen Titel wegen Unterhalt

Hallo,

grundsätzlich kann ein unterhaltspflichtiges Elternteil eine „Überlastung“ durch die Unterhaltspflicht überfordert sein. Unter bestimmten Bedingungen kann dann dieses Elternteil eine Reduzierung der Unterhaltssätze verlangen. Grundsätzlich geregelt ist dies in § 1603 BGB.

Dabei gilt ggü. minderjährigen Unterhaltsberechtigten eine „verschärfte“ Leistungspflicht. Eine halbwegs fundierte Erklärung findest Du hier:

Da aber schon die Klärung der Leistungsfähigkeit höchst kompliziert ist angesichts der zu berücksichtigenden Einkommensarten, bleibt letztendlich zumindest ein fachanwaltliches Informationsgespräch unverzichtbar.

&tschüß
Wolfgang

Vielen Dank, Dann wendet sie sich jetzt an einen Anwalt.