Hallo,
laut der Tabelle die dem Gesetzestext angeheftet ist (Link: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/usg/) bekommt ein LEDIGER Wehrübender ebenfalls Leistungen nach dem USG. Jedoch steht in §4, dass die Anspruchsvoraussetzungen FAMILIENANGEHÖRIGE sind. Das passt meiner Meinung nach net zusammen.
Wie ist dieses Gesetz richtig zu verstehen?
Nett wäre ein Rechenbeispiel am Bsp. eines ledigen Wehrübenden (Dstgrd. nach Wahl)…
Danke schön