Hi, ich habe eine Frage zum Unterhaltsvorschuss.
Mein Sohn hat im August eine Ausbildung angefangen und die Vergütung für August erst mitte September erhalten.
Nun habe ich eine Mitteilung erhalten, dass der Unterhaltsvorschuss den ich für August erhalten hatte zurück gefordert wird. Ist das so richtig? Mein Sohn hatte ja so gesehen in dem Monat nur Kosten und kein Einkommen.
Kennt sich damit jemand genauer aus?
Lg
Hallo,
nur so mit gesundem Menschenverstand, denn die gesetzliche Regelung dazu kenne ich nicht:
Ja, aber genauso gesehen hat dein Sohn im September doppeltes Einkommen, weil er die Vergütung für August auch im September erhalten hat, zusätzlich zu seiner September-Vergütung.
Warum soll das eine ok sein (doppelte Vergütung), das andere (Rückforderung des Unterhaltsvorschusses) aber nicht?
Gruß
Christa
Eigentlich nicht. Im September gab es bisher noch kein Unterhaltvorschuss, da wir auf die erste Abrechnung warten mussten. Der nächste Lohn kommt auch wieder Mitte Oktober. Aber om August gab’s keinen Lohn. Der letzte Unterhaltsvorschuss kam Ende Juli für August.
Das verstehe ich aber nicht. Du hast vorhin geschrieben:
Das ist erstmal nicht ungewöhnlich, aber: wieso bekommt er erst wieder Mitte Oktober Geld? Was ist mit dem Geld für September, wenn er (nur) das Geld für August Mitte September bekommen hat?
Zum Unterhaltsvorschuss fand ich das:
Dort steht u. a.:
Seit dem 1. Januar 2020 beträgt der Unterhaltsvorschuss:
[…]
293 Euro monatlich für Kinder von 12 bis 17 Jahren.
und
Bei einer Ausbildungsvergütung werden zum Beispiel pauschal 100 Euro als ausbildungsbedingter Aufwand anerkannt und pauschal 83,33 Euro als Werbungskosten abgezogen. Die Einkünfte werden sodann zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Unter Umständen kann daher zum Beispiel neben einer Ausbildungsvergütung auch noch ein teilweiser Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehen.
Also je nach Höhe der Ausbildungsvergütung kann es sein, dass es gar keinen Unterhaltsvorschuss mehr gibt. Habt ihr das mal ausgerechnet?
Wieso sollte er das Geld für September schon Mitte September bekommen? Mitte Oktober bekommt er natürlich das Geld für September, das Geld für Oktober dann Mitte November und so weiter. Gehalt wird immer erst nach Ablauf des jeweiligen Monats, plus entsprechende Bearbeitungszeit ausgezahlt. Wie sollte das sonst anders gehen. Mitte September weiss man ja noch gar nicht sicher ob und wie viel er die restliche Zeit des September arbeitet.
Ja er bekommt noch etwas, da er nicht so viel verdient. Wie Brainstorm64 geschrieben hat stimmt. Er muss den ganzen Monat vorher arbeiten um dann den Lohn dafür im darauffolgenden Monat zu bekommen. Die Zahlung erfolgt leider nicht im Voraus, deshalb verstehe ich ja auch die Vorgehensweise der Unterhaltsvorschuss Kasse nicht.
Das habe ich nicht gesagt, bin dennoch davon ausgegangen, dass er das Geld für September noch im September bekommt. Wir reden hier von Ausbildungsvergütung, die ist fest, da braucht’s keine Bearbeitungszeit im Nachhinein. Und das Gesetz gibt mir Recht:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__18.html
(2) Ausbildende haben die Vergütung für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.
Insofern würde ich mal mit dem Ausbildungsbetrieb reden!
Wie gesagt, da läuft etwas schief!
Ich schon: sie möchten nicht für einen Monat mehr zahlen, als sie müssen, egal, wann dein Sohn die Ausbildungsvergütung für den jeweiligen Monat bekommt.
Aber wenn du sagst
dann dürfte für August auch nicht der gesamte Vorschuss zurückgefordert werden/worden sein, sondern nur anteilig.
Hallo,
mit großer Wahrscheinlichkeit dürfte die Mitte September gezahlte Ausbildungsvergütung für den Monat August gezahlt worden sein. Also hatte Dein Sohn für den Monat August anrechnungsfähiges Einkommen, daß sich auf den Unterhaltsvorschuß für den Monat August natürlich auswirken kann.
&tschüß
Wolfgang