Hallo und guten Tag,
meine Ehefrau hat sich nach 1,5 Jahren von mir getrennt. Sie ist seit einem Schlaganfall vor 14 Jahren 100% Schwerbehindert. Sie bekam vor unserer Hochzeit Sozialhilfe, und etwa 50 Euro EU- Rente. Weiterhin hat sie etwa 240 Euro Pflegegeld.
Nun ist meine Frage, bin ich- oder das Sozialamt für meine Nochehefrau Unterhaltspflichtig? Weiterhin, wie wird sich daß, wenn ich es dann bin, zusammensetzen.
Ich verdiene einschließlich einem Wochenende als Übersicht ca. 1900,00 Euro. Hierin ist aber noch mein Fahrgeld von ca. 160 Euro, sowie eine Auslösung von ca. 130 Euro enthalten. Meine Mietaufwendungen betragen warm 600,00 Euro. Weiterhin hat sie während unseres Zusammenseins einen Kredit über 3000,00 Euro aufgenommen. Ach so, ich habe ein Unterhaltpflichtiges Kind im Alter von 15 Jahren aus erster Ehe.
Für die Beantwortung dieser Frage wäre ich Euch sehr Dankbar. Harald
Hallo Harald,
bitte frage einen Juristen - ich bin Psychologin
Gruß Petra
Hallo Harald,
laut deiner Anfrage Verdienst du 1900 Euro Netto, davon sind 5 % Arbeitsaufwand, Darlehen sowie gegebenenfalls Riesterrente Abzuziehen. (= Bereinigtes Netto)
Beispiel:
1900 Euro - 95 Euro- xx Euro Darlehen - xx Euro Risterrente=
ca 1700 Netto
bei 1 Unterhaltspflichtigen Kind müsstst du laut Tüsseldorfer Tabelle Stufe 3 469 Euro - 92 Euro hälftiges Kindergeld bezahlen = 377 Euro.
(bei 1 Unterhaltspflichtigen, muss man 1 Stufe höher bezahlen.
Da du noch verheiratet bist, musst du erst mal bestimmt Trennungsunterhalt an deiner Frau bezahlen, dies setzt sich dann wie folgt ab:
Bereinigtes Netto: 1700 Euro - 356 Euro (448-92 Kindesunterhalt) = 1344 Euro rest Nettogehalt.
Berechnung Trennungsunterhalt (Eheunterhalt)
1344 Euro Rest Netto
- 50 Euro Rente (Ex Frau)
- 240 Euro Pflegeversicherung (EX)
1634 Euro : 2 = 817 Euro -290 Euro = 527 Euro Eheunterhalt.
Dir würden dann noch 817 Euro übrig bleiben, dies ist zu wenig, da dir 950 Euro laut Düsseldorfer Tabelle übrig bleiben müssten.
Somit müsstet du dann Anhand dieses Rechenbeispiels 394 Euro Unterhalt an deine Frau bezahlen.
In den 950 Euro ist eine Warmmiete von 450 Euro beinhaltet, bei Ausnahmen kann eine höhere Miete vom bereingten Netto Abgezogen werden.
Laut deinen Schreiben lese ich heraus, dass du nur 1,5 Jahre verheiratet warst…(scheinehe…)
Auf jeden fall zum Anwalt, da deine Ex nicht mehr Arbeiten gehen kann, würde auch die ARGE bei dir die Hand aufmachen. Solltest du für deine Frau bezahlen müssen, würde ich dir eine Risterrente empfehlen, da du diese Kosten vom bereinigten Netto Abziehen darfst, und somit weniger Eheunterhalt bezahlen musst. Dir müssen immer 950 Euro verbleiben…willkommen im Club
Gruß
Thomas
, könnte ewentuell eine scheinehe
Du bist vor dem Sozialamt Unterhaltspflichtig.dein Eigenbehalt beträgt 1050€.
hallo,
also, ich kenn mich da jetzt auch nicht so genau aus, aber ich denke, das die unterhaltspflicht für dein kind an erster stelle steht.
dann hast du einen selbstbehalt von ca 1000,-… nun zieh das ganze von deinem gehalt nettogehalt ab und dann siehst du ob bzw wieviel noch übrig bleibt.
ich vermute, das könnte dann dem unterhalt deiner frau entsprechen!
vlt. ist das nun aber auch viel zu einfach gedacht… warte ab, bis deine noch frau oder exfrau dich über einen anwalt bittet,untehalt zu zahlen, dann wirst du eh nicht umhin kommen, auch einen anwalt zu kontaktieren!
alles gute
Da Sie getrennt und noch nicht geschieden sind werden Sie aufkommen müssen.
Wie hoch die Miete ist ist egal, das wird nicht abgezogen. Sie haben eine Freibetrag von 950 Euro. Wenn sie nachweisen können, dass Sie für Ihre Tochter bezahlen, dann können Sie den Betrag abziehen, so es der Satz ist. Den Rest werden Sie wohl als Unterhalt bezahlen müssen.
Gruss
sorry, zu speziell.
Alles Gute, Andi
hallo,
tut mir leid,das kann ich nichts zu sagen
lisa
Hallo Harald,
das Thema ist zu komplex für dieses Forum.
Du brauchst dringend anwaltliche Hilfe, denn im „Normalfall“ droht dir eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung, selbst wenn du einen Ehevertrag mit Ausschluss des nachehelichen Unterhalts mit deiner Partnerin geschlossen hättest.
Auch wenn deine momentane Einkommenssituation wohl kaum viel Spielraum für Unterhalt bietet, musst du doch bedenken, dass du bis zum Ableben deiner Frau regelmäßig Nachweise über dein Einkommen wirst erbringen müssen und vielleicht bis zum Ende deiner Tage nur mit dem Existenzminimum leben musst. Der Selbstbehalt ist keine spaßige Angelegenheit.
Deshalb solltest du mit deinem Anwalt besprechen, ob es nicht aufgrund der sehr kurzen Dauer der Ehe und des möglichen illoyalen Verhaltens der Ehefrau eine Chance auf Geltendmachung von Versagungsgründen gibt.
Es existiert zu diesem Thema ein wichtiges Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, das ich dir gern zusende. Wahrscheinlich kenent die meisten Familienanwälte nicht alle Rechtsgrundlagen, z.B. die Ausführungsanweisungen der Bundesagentur/ARGE für die Überleitung von Unterhaltsansprüchen.
Sei vorsichtig und treffe unverzüglich die notwendigen Maßnahmen, sonst gibt es ein böses Erwachen!
Gruß aus Hamburg
Steve-HH
Ein kleiner Nachsatz:
Gehe vorsichtig mit Ratschlägen um, z.B. zu dem Stichwort „Scheinehe“.
Der „Experte“ kennt sich offensichtlich nicht aus im Familienrecht, sonst wüsste er den Unterschied zwischen Schein- und Zweckehe besser auseinanderzuhalten.
Möglich wäre unter bestimmten Umständen die Anfechtung der Ehe, wenn du nachweisen könntest, dass deine Partnerin die Ehe unter Vorspiegelung falscher Tatsachen mit dir geschlossen hat. Dann könnte daraus auch die Versagung der Unterhaltsansprüche gefolgert werden.
Da deine Frau aber schwerbehindert ist, wird das Familiengericht dir wahrscheinlich unterstellen, dass dir bei der Heirat alle Umstände bekannt gewesen sein müssen und du bewusst dieses Risiko eingegangen bist.
Hier gilt wahrscheinlich mein Prinzip:
Warum heiraten, wo doch heutzutage Leasing so einfach ist!!!
Viel Glück
Steve-HH
Hallo,
meine Ehefrau hat sich nach 1,5 Jahren von mir getrennt.
Das dürfte, wenn keine gemeinsamen Kinder aus dieser Ehe hervorgegangen sind, noch eine sogenannte „kurze Ehe“ sein und somit kein Unterhaltsanspruch bestehen. Siehe auch § 1579 BGB
Sie
ist seit einem Schlaganfall vor 14 Jahren 100%
Schwerbehindert.
Somit ist ihre gesundheitliche Beeinträchtigung nicht während der Ehe entstanden und begründet somit im Normalfall keinen Unterhaltsanspruch.
Sie bekam vor unserer Hochzeit Sozialhilfe,
und etwa 50 Euro EU- Rente. Weiterhin hat sie etwa 240 Euro
Pflegegeld.
Nun ist meine Frage, bin ich- oder das Sozialamt für meine
Nochehefrau Unterhaltspflichtig?
Das Sozialamt wird vermutlich versuchen, die Unterhaltsverwirkung kurze Ehe zu ignorieren. Mit Hilfe eines Anwaltes deren Forderung - wenn sie gestellt werden - abweisen lassen.
Weiterhin, wie wird sich daß,
wenn ich es dann bin, zusammensetzen.
Ich verdiene einschließlich einem Wochenende als Übersicht ca.
1900,00 Euro. Hierin ist aber noch mein Fahrgeld von ca. 160
Euro, sowie eine Auslösung von ca. 130 Euro enthalten. Meine
Mietaufwendungen betragen warm 600,00 Euro. Weiterhin hat sie
während unseres Zusammenseins einen Kredit über 3000,00 Euro
aufgenommen.
Wenn der Kredit nicht gemeinsam (oder als Bürge) unterschrieben und er nicht für die gemeinsame Haushaltsführung verwendet wurde, ist das „ihr Bier“.
Ach so, ich habe ein Unterhaltpflichtiges Kind im
Alter von 15 Jahren aus erster Ehe.
Das Kind kommt in der Rangfolge vor der Ehefrau.
Für die Beantwortung dieser Frage wäre ich Euch sehr
Gruß
Hallo Steve-HH,
über dieses Grundsatzurteil von Dir wäre ich sehr dankbar. Bitte teile mir mit, wie wir zusammen in Kontakt treten können.
Viele Grüße Harald
Hallo
grundsätzlich bist du auf jeden Fall unterhaltspflichtig. Wichtig ist es jetzt Ruhe zu bewahren und sich schlau zu machen.
- Erstrangig hat deine Tochter Anspruch auf Unterhalt.
Wenn dein Nettoeinkomen bei 1900€ liegt wären das 356€ für deine Tochter.
Hierbei ist es wichtig sich arm zu rechnen. Hast du z.B. Lebensversicherungen oder BU Versicherungen so können diese dein berechenbares Einkommen mindern.
Was dann übrig bleibt wird als Grundlage für den Anspruch deiner Exfrau herangezogen.
Dabei kannst du z.B. den Kredit oder die Dinge wie oben beschrieben berücksichtigen.
Ich rate dir mal einen Anwalt aufzusuchen oder eine gezielte Frage auf: frag-einen-Anwalt.de zu stellen.
Dein Selbstbehalt ist 1050€, das muss auf jeden Fall bleiben.
Viel Erfolg.
Sorry das weiß ich nicht genau