Unterhaltszahlung+Berufsausbildung

Die Unterhaltsberechtigte Tochter meines Mannes ist 21 Jahre alt. Sie schliesst im August die 2. Berufsausbildung ab. Sie hat Sozialassistent und dann Heilerzieher gelernt. Insgesamt hat sie nun sechs Jahre Berufsausbildung hinter sich. Jetzt will sie die nächste Ausbildung als Erzieher anfangen. Das sind nochmals drei Jahre. Müssen wir weiter Unterhalt für sie zahlen? Der Erzieher ist kein Studium, sondern eine weitere schulische Ausbildung. Wir sind für jede Antwort dankbar.

Hallo

der Grunsatz lautet: Eine Ausbildung muss finanziert werden. Danach muss das Kind auf eigenen Beinen stehen.

Allerdings nur eine, die auch zusammenhängend und fachlich zusammen passt.

Wenn sie also eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, kann die Zahlung eingestellt werden.

Nur wenn sie studieren würde und das Studium fachlich auf die Berufsausbildung aufsetzt, müssen die Eltern weiterbezahlen.

Wenn die Ausbildung zum Erzieher also eine Art Weiterbildung ist, muss die Tochter dafür auch selber aufkommen.

Je nach Verhältnis zur Tochter, würde ich die Zahlung einstellen, denn dann muss sie nachweisen dass sie unterhalsbedürftig ist.

Gruß

Meiner Meinung nicht,da sie eine Ausbildung für einen Beruf hat,kann sie für sich selber sorgen.Da sie alleine ist, kann sie aufgefordert werden in eine andere Stadt zu ziehen,wenn es dort Arbeit gibt.Einen anderen Beruf kann sie auch über Abendschule machen.Würde mir in diesem Fall einen Anwalt nehmen.Hoffe ich konnte helfen!

Hallo
Vielen Dank für diese Hinweise. Damit hast Du uns sehr geholfen. Wir wünschen einen schönen Sonntag.

Hallo,also Eure Tochter ist,bis sie 27 Jahre alt ist,berechtigt das Kindergeld zu erhalten,sollte sie nebenher noch arbeiten und Leistungen vom Amt erhalten seit ihr nicht zwingend Unterhaltspflichtig.Ich meine auch das ihr nicht dazu verpflichtet seit eine dritte Ausbildung zu finanzieren.

Vielen Dank für die Frage, aber leider kann ich da nicht wirklich weiter helfen. Meiner Meinung nach ja

Ich finde nach einer Berufsausbildung kann die Tochter ihre privaten Wünsche nach weiterer Berufsausbildung selbst finanzieren. Was will sie noch? Soll sie doch mal richtig arbeiten gehen oder möchte sie gern auf „ewiger Student“ machen. Warum nicht…solange Papa bezahlt…

Hallo Strassenjockel,

sollte sie keinen Arbeitsplatz erhalten weil Sie sich nicht darum bemüht hat, ist es in der Regel so das Ihr Mann nicht mehr unterhaltspflichtig ist.

Der andere Punkt wäre, wohnt sie in ihrem Haushalt gilt die Unterhaltspflicht bis zum 25ten Lebensjahr.

Mfg

Angela06

Die Eltern müssen nur eine Ausbildung finanzieren das ist gesetzlich geregelt.

Wenn das Kind der Meinung ist das es noch eine weitere Ausbildung machen muss dann kann es dies gern tun aber die Eltern sind nicht verpflichtet zu zahlen.

Beim Studium werden die Einkommen angerechnet aber auch da kann begründet werden, dass es schon eine abgeschlosse Ausbildung gibt und diese finanziell unterstützt wurde.
Der berufliche Werdegang wird so oder so erfragt.

Hallo Ihr alle,
ich möchte mich an dieser Stelle für alle Antworten bedanken, die Ihr mir in den letzten Tage gegeben habt.
Im Prinzip bestätigt Ihr, was ich im Internet bisher gefunden habe. Allerdings gibt es auch eine Art Weiterbildungsunterhaltsanspruch. Dies ist aber dann eine richterliche Entscheidung. So oder so, sie wird uns auf Unterhalt verklagen und dann ihren Anspruch nachweisen müssen. Aber mit allem, was wir jetzt wissen, stehen unsere Chancen ganz gut, dass es sich eben nicht um Weiterbildungsunterhalt handelt. Nochmals an alle: Vielen, vielen Dank strassenjockel und Mann

hallo,

ihr Mann brauch nur bis zur 1.Ausbildung Unterhalt bezahlen,es sei denn, die Ausbildungsvergütung ist so gering, das er weiter zahlen muss.
Die Tochter kann noch zig Ausbildungenmachen, aber nicht auf vaters Kosten

lisa

äh, weiss ich nicht genau,
aber das Jugendamt wird sich schon melden

Hallo,
Ich bin mir nicht ganz sicher aber ich glaube schon !
Da Sie auch wenn Sie Studieren würde ein anrecht drauf hat!!!
Ich werde nich aber erkundigen und mich nochmal melden !
Bis die Tage LG Sandy

Hallo nochmal !!
Hab mich mal ungehört also solange Sie in der Ausbildung ist sind beide Elternteile Unterhalts-
verpflichtet!
Es handelt sich wohl um einen Betrag von 468 Euro der geteilt wird.Somit wären das 184 Euro für jeden jedoch kann Sie auch Bafög bekommen !!
Mehr hab ich leider nicht gefunden ist ja immer auch Fall abhänig !!!
LG Sandy Sonst mal beim Jugendamt anrufen !!

Hallo Sandy,
vielen Dank für Deine Bemühungen. Wir werden uns doch erst einmal anwaltlich beraten lassen. Wir werden Euch auch auf dem laufenden halten. Vielleicht ist die Falllösung ja auch für andere Eltern eine wichtige Information. LG Elke

hallo,

soweit ich weiss muss man Unterhalt zahlen, solange das Kind in der Ausbildung steckt.
Egal wie viele Ausbildungen es werden.
Allerdings gibt es (glaube ich) eine Altersgrenze, wie auch beim Kindergeld. max. 27 Jahre??

Gruss

Hallo,
vielen Dank für Deine Antwort. Laut Anwalt ist dem nicht so, da auch erwachsenen Kinder Verpflichtungen eingehen müssen. Aber mehr, wenn wir wirklich durch alles durch sind. MfG strassenjockel

Hallo, sorry für die verspätete Antwort.
Ich war im Urlaub.

Vieviele Ausbildungen man als Vater mitfinanzieren muss weiß ich leider nicht. Ich denke bis zum 27 Lebensjahr kann die Tochter Unterhalt verlangen. Hätte sie studiert wär sie ja auch nicht früher fertig.

LG Anne

Hallo,
vielen Dank für Deine Antwort. MfG elke und Mann