Hallo,
erst mal keine Panik. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Was der gegnerische Anwalt schreibt ist die Maximalforderung. Schreiben kann er viel, für seine eigene Mandantin will und muss er das Optimum herausholen.
Was er behauptet muss also in keinem Fall stimmen. Tut es in diesem Fall vermutlich auch nicht.
Gleichzeitg kann er eine höhere Rechnung stellen, wenn er schön fleißig den Streitwert in die Höhe schraubt.
Auf jeden Fall sollte der Anwalt sich einen eigenen - vor allen Dingen engagierten - Anwalt suchen.
Hier noch ein paar Tipps:
Schulden die während der Ehe im beiderseitigen Einverständnis aufgenommen wurden, sind im Normalfall erst mal einkommensmindernd anzurechnen - und reduzieren dadurch auch den Unterhalt.
Die Frau bewohnt die Wohnung - die vermutlich beiden Partner je zur Hälfte gehört - mit den Kindern. Der Mann zahlt. Also leistet er schon mal mit den Zahlungen für den Wohnraum etwas Unterhalt. Wie das aufgeschlüsselt wird - welcher Anteil für die Kinder ist und welcher Anteil für die Mutter - kann ich so jetzt nicht wissen.
Wenn die Wohnung beiden gehört und nur von einem genutzt wird, sollte dieser an den anderen eine Art „Miete“ (Entschädigung) bezahlen (bzw. gegenrechnen lassen). Schließlich wird nicht nur der Eigentumsanteil der jetzigen Bewohnerin von ihr benutzt.
Strom, Wasser, Hausratsversicherung, Nebenkosten, Hausmeister, Telefon u. ä. muss der Bewohner der Wohnung (wie jeder andere Bewohner einer Wohnung auch) selber zahlen. Hier sollte der Mann rechtzeitig bei den Energieversorgern, Telefongesellschaft kündigen, damit er aus der „Rechnung“ herauskommt.
Grob über den Daumen gepeilt: jeder zahlt das, was er selber verbraucht. WEnn er ein Handy nutzt, zahlt er es und nutzt sie ein Handy, dann zahlt sie es.
Auto: Wer fährt jetzt das Auto? WEnn sie es fährt, muss sie die Raten bezahlen und natürlich auch die Kosten tragen. Macht sie „Sperenzchen“ wegen der Abmeldung, sollte der Mann beim „Autokreditgeber“ nachfragen, was er tun soll, da er die Raten für die Zukunft nicht mehr bedienen kann (will).
Hat er das Auto, muss er weiterhin die Kosten tragen und kann natürlich das Auto verkaufen um die Restschuld los zu werden.
Einrichtung (= juristisch die Hausratsteilung): was während der Ehe angeschafft wurde, gehört (so ist die Faustregel) beiden Ehepartnern zur Hälfte. Egal wer auf der Rechnung steht. Was jeder vor der Ehe hatte - und was einem Partner von Dritten geschenkt wurde, darf er ohne teilen nach der Ehe wieder mitnehmen.
Wenn sie alles behält, muss sie - spätestens bei der Scheidung - finanziell ausgleichen. Evtl. ist auch eine Art „Nutzungsgebühr“ für die ihm gehörende Hälfte der Einrichtung möglich. Hier kommt es darauf an, um welche Gegenstände es sich handelt.
Kinderzimmer die beide Ehepartner gekauft haben, gehören nicht den Kindern sondern den Eltern und werden zwar an den betreuenden Elternteil gegeben, werden aber wieder finanziell ausgeglichen.
Welche Art Gold handelt es sich? Ist es Schmuck, der bei diversen Anlässen speziell für die Frau gekauft wurde, kann das vielleicht als Geschenk gesehen werden. Bei diesem Thema werden sich in Zukunft dann wohl noch weiter die Geister streiten.
Kindesumgang: üblicherweise wird bei so kleinen Kindern der Umgang so gehandelt, dass er mindestens an einem Wochennachmittag und alle vierzehn Tage ein ganzes Wochenende - beim Vater ohne Aufsicht der Mutter - stattfindet.
Hier sollte der Vater ganz hurtig zum Jugendamt gehen und um Vermittlung bei einer Umgangsregelung bitten. Kommt nicht mindestens der „üblicherweise Umgang“ heraus, sollte er schnellstens bei Gericht klagen.
Gruß
Ingrid