Unterhaltszahlung, brauche dringend einen rat

Hallo,

brauche dringend einen rat!

er hat einen netto einkommen von 3200 euro.
sie ist hausfrau.
zwei gemeinsame kinder im alter von 5 und 2.

im haushalt sind folgende leistungen monatlich fällig:

gemeinsame wohnung: 750 euro (180.000 euro restschuld)
autokredit:370 ( noch 10.000 euro offener betrag)
allzweckkredit: 89 euro ( 3000 euro o.b )
kredit hausbank: 73 euro
kredit versandhaus: 35 euro ( 300 euro o.b. )
auto plus karte: 50 euro monatlich tilgung ( 4880 euro offner betrag )
nebenkosten der wohnung: 173 euro
Stromkosten: 240 euro
kindergarten kind 1: 73 euro
BSV: 250 euro ( vorzeitig kündigen nicht möglich )
GEZ: 18 eiro
Grunderwerbst.: 16 euro
Kfz-Vers.: 43 euro
Kfz-St.:8 euro
Haftplichtvers.:6 euro
Telefongebühren: 40 euro
Handygebühren: 50 euro

sie wohnt mit dem kindern in der gemeinsamen wohnung. er ist ausgezogen seit drei wochen und vorrübergehend bei dem eltern.

sie hat bereits ein konto eröffnet und bekommt den kompletten kindergeld.

laut anwalt von ihr muss er ihr 770 euro im monat und 450 euro den kindern zahlen.

von was lebt der? ist das gerecht?

sie wollen die kinder alle zwei wochen zeigen.
den schloss von der tür wechseln.
das fahrzeug wo auf ihn angemeldet ist, darf er nicht abmelden.
muss weiterhin steuer und versicherung zahlen.
hat keinen anspruch auf die einrichtung. alles darf sie behalten.
das gekaufte gold (wert von ca. 8.000 euro ) bekommt er nicht. auch nicht die hälfte, weil das als geschenk zählen soll.

was soll er machen?

einen anwalt aufsuchen ja. doch seine lage ist nicht rosig (siehe tabelle der ausgaben)

dürfen die das machen?7wären für jeden tipp sehr dankbar.

vielen dank im vorraus

Der Anwalt hat doch schon die richtige Antwort gegeben. Falls das Geld nicht reicht, muß die Wohnung verkauft werden usw.

Hallo cambo10,

was die Gegenseite fordert, ist nicht das, was man zahlen muss. Und wenn die Gegenseite sagt, sie gibt das Gold nicht heraus, dann ist das ebenfalls nicht das Papier wert, auf dem es steht. Rechtsanwälte von Frauen gehen da immer sehr agressiv vor, sie geben nichts und wollen alles. So geht das aber nicht.

Ich würde sagen, alle Zahlungen einstellen und nur noch Unterhalt zahlen. Soll die Mutter mit ihren Forderungen doch sehen, wie sie klar kommt.

Wenn Du Beratung brauchst, dann google mal nach ISUV und Väteraufbruch. Die beiden Vereine können Dir sicher weiter helfen. Ich selbst bin vom Väteraufbruch Köln.

L G D e n n i s .

so leid es mir tut,: die dürfen das, offensichtlich liegt kein Ehevertrag vor, der das hätte regeln können.

Guten Tag,
aus Deiner Frage schließe ich, das Du vermutlich Vater oder Mutter des Kindesvaters bist, denn sonst würde Dich sein Einkommen nicht interessieren. Wenn er bereits beim Anwalt war, dürfte die Berechnung korekt sein. Nach meiner Erafhrung denkt niemand an ein Scheitern der Ehe, wenn mann Schuldenmacht, die ja hier nicht gering sind. Die Konsequenz ist oft Überschuldung. Ich sehe nur die Lösung auf lange Sicht, nämlich das Haus zu verkaufen.

Ingeborg

Hallo,

wenn ich das aufaddiere, ist das Geld weg. Wovon bezahlt Ihr Eure Lebensmittel??
Bei der Unterhaltsberechnung spielt nur das Nettoeinkommen eine Rolle, alles andere nicht.
Meines Wissens bist Du aber NICHT für die laufenden Kosten (Nebenkosten) zuständig, wenn Du gar nicht in der Wohnung lebst. Also melde Dich schnell um. Und wenn das Auto auf Deinen Namen läuft, dann gehört es für gewöhnlich auch Dir. Wenn Ihr das gemeinsam angeschafft habt, könnte man das als Zugewinn sehen. Da Du es aber nicht nutzt, also außerhalb Deiner Verfügungsgewalt ist, muss sie die laufenden Kosten tragen. Sprit zahlt sie doch auch selber. Wenn das Auto gemeinsam angeschafft wurde, dann gehört es auch Euch beiden.
Wieso gilt das Gold als Geschenk? Hast Du ihr das Gold gekauft? Wenn ja, dann kannst Du eine Schenkung innerhalb von 10 Jahren rückgängig machen, wenn z.B. grober Undank vorliegt. Hat sie Dich verlassen? Wenn Du Dir nichts hast zu Schulden kommen lassen (Fremdgehehn oder so), wäre das grober Undank.
Und auch die Einrichtung etc. kann sie nicht einfach so behalten, solange Ihr das gemeinsam angeschafft habt. Es sei denn, Ihr habt bei der Eheschließung Gütertrennung vereinbart, dann hat jeder seine Sachen mitgebracht und kann auch genau das wieder mitnehmen, was er auch während der Ehe erworben habt.
Auf wen laufen die Kredite? Alle auf Deinen Namen oder auch auf ihren? Oder auf beide? Schulden hat immer der, der sie auch gemacht hat. Wenn sie beim Versand bestellt und Ratenzahlung unter ihrer Kundennummer und mit ihrer Unterschrift vereinbart, sind das ihre Schulden, nicht Deine. Wohnung läuft auf Euch beide bei der Bank, dann sind es auch Eure gemeinsamen Schulden.
Leider kann man mit den meisten Gläubigern keine Schuldentrennung vereinbaren, d.h. die Schulden werden durch zwei geteilt und jeder ist für seinen Hälfte zuständig. Wenn Du fertig bist und sie nicht mit der Rückzahlung, bist Du raus aus der Nummer. Wie gesagt, machen die meisten nicht.
Also Du musst Dir unbedingt einen Anwalt nehmen. Ich habe das Gefühl, Du wirst hier voll über den Tisch gezogen.
Erster Punkt ist allein schon das Kindergeld. Da Du Unterhalt zahlst und vermutlich auch das halbe Sorgerecht hast, kannst Du den Unterhalt um die Hälfte des Kindergeldes kürzen. Hat der Vater meiner Stieftochter auch gerade gemacht und ist absolut rechtens. Natürlich geht es um die Kinder, aber eine Melkkuh bist Du auch nicht.
Wie gesagt, nimm Dir einen Anwalt, sonst stehst Du bald im Unterhemd da und Deine (Ex-)Frau hat alles.

Gruß,

twilight666

es tut mir sehr leid, aber hier kann ich ihnen nicht weiter helfen ! sie sollten sich mit ihren doch sehr umpfangreichen problemen an einen rechtsanwalt wenden ! Gütertrennung - Ehegattenunterhalt - Kindesunterhalt
sorry, einen anderen rat kann ich ihnen nicht geben !
mfg norbert

Hallo,

erst mal keine Panik. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Was der gegnerische Anwalt schreibt ist die Maximalforderung. Schreiben kann er viel, für seine eigene Mandantin will und muss er das Optimum herausholen.

Was er behauptet muss also in keinem Fall stimmen. Tut es in diesem Fall vermutlich auch nicht.

Gleichzeitg kann er eine höhere Rechnung stellen, wenn er schön fleißig den Streitwert in die Höhe schraubt.

Auf jeden Fall sollte der Anwalt sich einen eigenen - vor allen Dingen engagierten - Anwalt suchen.

Hier noch ein paar Tipps:

Schulden die während der Ehe im beiderseitigen Einverständnis aufgenommen wurden, sind im Normalfall erst mal einkommensmindernd anzurechnen - und reduzieren dadurch auch den Unterhalt.

Die Frau bewohnt die Wohnung - die vermutlich beiden Partner je zur Hälfte gehört - mit den Kindern. Der Mann zahlt. Also leistet er schon mal mit den Zahlungen für den Wohnraum etwas Unterhalt. Wie das aufgeschlüsselt wird - welcher Anteil für die Kinder ist und welcher Anteil für die Mutter - kann ich so jetzt nicht wissen.

Wenn die Wohnung beiden gehört und nur von einem genutzt wird, sollte dieser an den anderen eine Art „Miete“ (Entschädigung) bezahlen (bzw. gegenrechnen lassen). Schließlich wird nicht nur der Eigentumsanteil der jetzigen Bewohnerin von ihr benutzt.

Strom, Wasser, Hausratsversicherung, Nebenkosten, Hausmeister, Telefon u. ä. muss der Bewohner der Wohnung (wie jeder andere Bewohner einer Wohnung auch) selber zahlen. Hier sollte der Mann rechtzeitig bei den Energieversorgern, Telefongesellschaft kündigen, damit er aus der „Rechnung“ herauskommt.

Grob über den Daumen gepeilt: jeder zahlt das, was er selber verbraucht. WEnn er ein Handy nutzt, zahlt er es und nutzt sie ein Handy, dann zahlt sie es.

Auto: Wer fährt jetzt das Auto? WEnn sie es fährt, muss sie die Raten bezahlen und natürlich auch die Kosten tragen. Macht sie „Sperenzchen“ wegen der Abmeldung, sollte der Mann beim „Autokreditgeber“ nachfragen, was er tun soll, da er die Raten für die Zukunft nicht mehr bedienen kann (will).
Hat er das Auto, muss er weiterhin die Kosten tragen und kann natürlich das Auto verkaufen um die Restschuld los zu werden.

Einrichtung (= juristisch die Hausratsteilung): was während der Ehe angeschafft wurde, gehört (so ist die Faustregel) beiden Ehepartnern zur Hälfte. Egal wer auf der Rechnung steht. Was jeder vor der Ehe hatte - und was einem Partner von Dritten geschenkt wurde, darf er ohne teilen nach der Ehe wieder mitnehmen.

Wenn sie alles behält, muss sie - spätestens bei der Scheidung - finanziell ausgleichen. Evtl. ist auch eine Art „Nutzungsgebühr“ für die ihm gehörende Hälfte der Einrichtung möglich. Hier kommt es darauf an, um welche Gegenstände es sich handelt.

Kinderzimmer die beide Ehepartner gekauft haben, gehören nicht den Kindern sondern den Eltern und werden zwar an den betreuenden Elternteil gegeben, werden aber wieder finanziell ausgeglichen.

Welche Art Gold handelt es sich? Ist es Schmuck, der bei diversen Anlässen speziell für die Frau gekauft wurde, kann das vielleicht als Geschenk gesehen werden. Bei diesem Thema werden sich in Zukunft dann wohl noch weiter die Geister streiten.

Kindesumgang: üblicherweise wird bei so kleinen Kindern der Umgang so gehandelt, dass er mindestens an einem Wochennachmittag und alle vierzehn Tage ein ganzes Wochenende - beim Vater ohne Aufsicht der Mutter - stattfindet.

Hier sollte der Vater ganz hurtig zum Jugendamt gehen und um Vermittlung bei einer Umgangsregelung bitten. Kommt nicht mindestens der „üblicherweise Umgang“ heraus, sollte er schnellstens bei Gericht klagen.

Gruß
Ingrid

Hallo,

sorry - aber so wie sich das liest, ist da dringend ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt fällig. Klar kostet der was, ist aber immer noch billiger, als wenn Ihr das unter Euch regelt und der Noch-Ehemann am Ende mit nix außer einem kurzen Hemd da steht.

Somit rate ich nur: Anwalt suchen und mit seiner Hilfe regeln, was zu regeln ist.

Alles Gute!

Micha

Entschuldigung aber dazu kann ich keine verbindliche Antwort geben.

Alles Gute

ja, im prinzip läuft es so.

da die andere seite einen anwalt nutzt, ist es sicher günstig, auch einen zu nehmen, um evtl. etwas weniger zahln zu müsse bzw. prüfen zu lassen, inweweit die fraunicht viell. wenigstens zeitweise arbeiten gehen kann.
die vermögensaufteilung - hausrat, gold usw. - kann am besten auch mit anwaltlicher hilfe geklärt werden
vg

Leide verfüge ich als Psychologin nicht über das entsprechende Wissen, um rechtliche Fragen zu beantworten.

MfG
Petra

Hallo!

DA geht es um soviele Einzelposten, dass Dein Freund (oder Du selber falls betroffen) dringend einen Anwalt aufsuchen muss, um sein Recht zu bekommen. ES gibt auch Prozesskostenhilfe und soooo teuer ist Beratung im Scheidungsfall auch nicht.

Was man jetzt noch sagen kann:

Der Mann hat ein Recht auf 950 Euro Selbsterhalt (evtl mehr mit Altersvorsorge etc), alles Andere kann abgehen. ER muss natürlich Unterhalt für seine Kinder zahlen, wie hoch der ausfällt, kann man der Düsseldorfer Tabelle entnehmen. Im Trennungsjahr (was beginnen kann, als er auszog) muss er der Frau den gleichen Lebensstandard bieten , wie zu Ehezeiten. Da Sie nicht berufstätig ist und dies auch nicht sein muss, bis das Jüngste drei ist, muss er ihr Unterhalt zahlen. Wie hoch der realistisch gesehen zu sein hat, weiss ich nicht, dazu fehlen INfos. Wenn sie jetzt in der Wohnung geblieben ist, kann sie natürlich das Schloss auswechseln, ob sie dort wohnen bleiben kann, muss ein Gericht entscheiden. Schulden, die in der Ehe gemacht worden sind, sind gemeinsame Schulden. Das Gold kann sie natürlich nicht einfach so behalten, es sei denn es waren wirklich Geschenke. Möbel müssen auch geteilt werden, wobei dem Partner, der die Kinder hat bestimmte Möbel zustehen (zB die Kinderzimmer, Waschmaschine, Kühlschrank etc.).

Er braucht dringend einen Anwalt.

hallo, sorry das ich mich etwas später melde.
so weit ich weiss wird das anhand der tabelle berechnet, ohne wenn und aber, der kindesunterhalt muss gezahlt werden, egal was mutter und vater mit einander haben oder nicht, den kindern muss es immer gut gehen, die alten können sich sozusagen den schädel einhauen, die kinder bleiben von unberührt - ihnen die nicht für die situation können soll es immer gut gehen. viele väter knüpfen den unterhalt mit dem umgang mit den kindern, wenn diese nicht wollen, mal ja mal nein , dann zahlen die väter nicht, un meinen die mutter damit bestrafen zu können, sehen aber nicht das sie ihren kinder schaden in dem sie sie zwingen was zu machen was sie vielleicht nicht wollen.
mehr kann ich zu dem thema nicht sagen, mehr weiss ich nicht.soweit zu meiner meinung, alles gute ihnen.

Derjenige der mehr verdient ist unterhaltspflichtig, ihm steht jedoch auch ein Selbstbehalt zu, damit sein eigener Lebensunterhalt gesichert bleibt.

Die gemeinsamen Vermögenswerte müssen aufgeteilt werden, es hört sich tatsächlich nicht gerecht an. Mit Hilfe eines Anwalts kann er sicher herausfinden, was ihm gesetzlich zusteht. Auf jeden Fall sollte er schriftlich Widerspruch einlegen. Vielleicht sollte er auch einen Zugewinnausgleich beantragen. Die Aufteilung der Vermögenswerte muss dann ggf. vor Gericht neu entschieden werden.

Der nacheheliche Unterhalt ist nur als vorübergehende Leistung gedacht. Deshalb ist die Unterhaltsempfängerin nach einer gewissen Schonfrist verpflichtet, wieder selbst für ihren Unterhalt aufzukommen.