Moin,
Meine Kinder Tochter 8, Sohn 18 leben bei der Mutter und beziehen von mir Mindestunterhalt. Damals ist vom Jugendamt per Titel festgesetzt worden was ich zu zahlen habe… 115%. Nach Arbeitswechsel habe ich dann weniger Verdient und meine Zahlungen wurden neu berechnet. Titel besteht aber immer noch.
… mein Sohn fängt im September ein Duales Studium an bei dem er eine Vergütung von 750 Euro erhält. Mein Verdienst liegt schwankend zwischen 1550- 1750 Euro Netto. Unterhalt für beide beträgt 717 Euronen. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage! Muss ich weiterhin vollen Unterhalt für ihn Zahlen? Und was ist mit dem Titel? Achja Exfrau ist voll Erwerbstätig und Verdient mehr wie ich.
Danke im Vorraus
nein, das eigene Einkommen (und das Kindergeld !) wird angerechnet
Schau mal hier rein :
https://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/eigenes-einkommen-des-kindes/
mfG
duck313
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