Unterhaltszahlungen an das Amt ( Kind )

Guten Tag,
ich soll dem Jugendamt Unterhaltszahlungen, welche hier voraus gezahlt wurden, als meine Kinder noch Minderjährig waren, zurück zahlen. Mein gehalt liegt netto bei 1440,00 €. Ich bin neu verheiratet und habe ein minderjähriges Kind. Man sagt nun, das ich 80,00 € je Kind ( Gesamt 160,00 € monatlich ) an das amt zahlen soll. Mein Angebot war eine freiwillige zahlung von € 50,00 je Kind. Nun droht man mirt mit einer gehaltspfändung nach § 850 d ZPO, wenn ich nicht die € 80,00 je Kind monatlich zahle.
Meine Frage ist nun, Liege ich nicht unter der Pfändungsfreigrenze mit meinem Gehalt? Mir wird hier gesagt, wenn ich mich weigere, kommt die Pfändungstabelle nach § 850 c ZPO hier nicht zur Anwendung, da dann das Amtsgericht die Pfändungsfreigerenze individuell festlegt.
Wenn ich aber eine freiwillige Zahlung leiste von € 50,00 je Kind, können die das dann trotzdem? Und wo liegt da die Pfändungsgrenze…? Meiner Familie muss ja auch ein Existenzminimum genehmigt werden?
Mit freundlichem Gruß aus Berlin
K + M.

Hi,
Verdient deine „neue“ Frau mit? dann zählt mW auch ihr einkommen.
Das Jugendamt hat bisher einen Unterhaltsvorschuss gezahlt - denn musst du nun mal zurückzahlen; ist bei Vorschüssen so üblich. Man wird dir entgegenhalten, dass du ja eine gewisse „Mitschuld“ daran trägst, dass die Kinder da sind und über die gesamte Zeit, deinen Anteil am Unterhalt hättest ansparen können.
Heißt, glaube ich, „Verantwortung“. Deiner neuen Frau wird man sagen, dass sie ja wusste bzw. hätte wissen müssen, dass du noch Unterhalt zurückzahlen musst und sie von ihrem Gehalt da nun zusteuern muss bzw. sie sich eine adäquate Arbeit suchen muss.

Andere Frage: wenn du Alleinverdiener bist - hast du schon Grundsicherung (Ergänzung) beantragt?

CU
HaWeThie

Dann hast Du in der Vergangenheit für Deine Kinder nicht den Unterhalt gezahlt, der ihnen zugestanden hätte. Dafür ist wer Anders eingesprungen - alle Steuerzahler. Die wollen nun Rückzahlung der Schulden von Dir. Ich finde das okay. 50 € sind für mich kein „Friedensangebot“, sondern höchstens die Bitte um Ratenzahlung.
LG
Amokoma1