Unterhaltszahlungen an Ex-Freundin

Folgende Situation:
Eltern unverheiratet, 5-jähriges Kind, trennen sich nach 10 Jahren. Mutter mit Kind will ausziehen, findet aber keine Wohnung, da kein Job und auch sonst ziemlich mittellos. Wieviel Unterhalt steht der Mutter vom Vater zu, solange sie mit dem Kind noch in der gemeinsamen Wohnung lebt?

Vater zahlt alles wie bisher (Krankenkasse der Mutter, Miete, Lebenshaltungskosten), die Mutter hat das Kindergeld und Finanzspritze der Eltern zur Verfügung. Über kreative Vorschläge, damit hier nicht ständig Streiteren entstehen bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße an die Community, ein aktuell sehr genervter Vater.

Hallo

Schwer zu sagen, wenn man weder weiß, wie stark das Einkommensgefälle zwischen Mutter und Vater ist, und in wie weit die Arbeitslosigkeit der Frau in Zusammenhang mit der Betreuung und Erziehung des gemeinsamen Kindes steht, und wie die Situation vor der Geburt des Kindes war. Und wer für die Kosten des Kindes aufkommt.

Wie viel Unterhalt ihr regelrecht zusteht, weiß ich nicht, ich weiß nur, dass sie z. B. keine Chance hätte, Hartz 4 zu bekommen, wenn 2 Leute zusammen wohnen und ein gemeinsames Kind erzogen wird. - Allerdings, für das Nötigste kommst du ja sowieso auf, das soll nur ein zusätzlicher Hinweis sein.

Viele Grüße

die kannst Du gleich mental untern Tisch fallen lassen. Höchstwahrscheinlich ist es (als Größenordnung) mehr als die Hälfte ist. Egal ob vom Netto-Einkommen (abzüglich der aufgeführten Kosten anteilig) oder ob Du erst vom Netto die Kosten-gesamt abziehst. Und vermutlich bekommt sie das Kindergeld dann noch obendrauf (da es nur einen Bruchteil der Kindes-Kosten deckt).

Gar keiner. Der stünde der Mutter nur bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes zu. Ab da beginnt für die Mutter die sogen. Erwerbsobliegenheit.
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=47876.html
Nur unter besonderen Umständen kann dies verlängert werden.
Nur für das Kind bist Du weiterhin unterhaltspflichtig und da beide zur Zeit noch in der gemeinsamen Wohnung leben und rundum von Dir versorgt werden, hat das Kind auch keinen Anspruch auf väterlichen Unterhalt.
Erst wenn beide ausziehen tritt die väterliche Unterhaltspflicht wieder in Kraft und die kann aus der Düsseldorfer Tabelle errechnet werden. ramses90

Hallo und danke für die Antworten.

Es geht mir hauptsächlich darum Gesetz von eigenem sozialem Interesse zu trennen. Ich will ja nicht, daß es meiner Tochter und meiner Ex schlecht geht. Wenn ich weiss, daß ich in dieser Situation von Gesetzes wegen verpflichtet bin auch für die Unterhaltskosten der Mutter aufzukommen würde ich das leichter tun,weil ich ja mit dieser Behauptung von ihr unter Druck gesetzt werde und mir nicht sicher bin. Wenn es von Gesetzes wegen keine Verpflichtung gibt (wir sind ja nicht verheiratet) kann ich das wenigstens klarstellen. Zahlen werde ich trotzdem, der Modus ist dann aber nicht so unklar.

@Simsy_Mone das Einkommensgefälle ist sehr stark, weil sie ja nichts verdient. Das hat natürlich vor allem mit der Geburt unserer Tochter zu tun, da ich notgedrungen das Geld beschaffen musste. Das Problem ist jetzt wirklich, daß sie nur ganz schlecht eine Wohnung findet in ihrer Situation und gleichzeitig keine Chance auf Grundsicherung hat, solange wir noch zusammenleben, was natürlich bei 3 Zimmern nach einer Trennung ziemlich eng ist manchmal (ich übernachte im Kinderzimmer).

@libor wie kommt Du darauf, daß sie ein Anrecht auf die Hälfte meines Einkommens und das Kindergeld hat? Wir sind nicht verheiratet. Trotzdem interessante Meinung.

@ramses90 seh ich im Grunde genauso. Ich bin ihr nicht unterhaltsverpflichtet und versorge das Kind sowieso automatisch finanziell. Wenn die beiden eine eigene Wohnung haben zahl ich Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.

na wenn Du

trennen sich

schreibst, dann schreib auch

Wir sind nicht verheiratet.

dabei

Stand im ersten Satz :slight_smile:

3 Like

oh,… sorry an den UP

Hallo

Heißt das, dass du dich wegen des Kindes besonders darum bemüht hast, besonders viel Geld zu verdienen? Und heißt es auch, dass sie vor Geburt des Kindes durchaus ihr Auskommen hatte? Hat sie ihren Job in Abstimmung mit dir aufgegeben?

Wie ramses90 schreibt, kann es unter besonderen Umständen der Fall sein, dass du ihr gegenüber eine Unterhaltsverpflichtung hast. Ob das hier der Fall wäre, kann hier vermutlich niemand genau sagen. Es hängt wohl weitestgehend damit zusammen, ob ihr einen gemeinsamen Lebensplan gemacht habt, der auf eine Hausfrauenehe bzw. - beziehung hinauslief, so ungefähr jedenfalls. - Genaueres kannst du wohl nur von einem Rechtsanwalt für Familienrecht erfahren können. Da muss man etliche Urteile zu dem Thema gelesen und verstanden haben, um zu wissen, wie die Gerichte da entscheiden.

Viele Grüße

Definitiv entscheiden kann dies nur ein Gericht, dieses legt dann auch die monatlichen Zahlungen fest.

Freiwillig mehr zahlen darfst du dann trotzdem.

MfG Peter(TOO)

1 Like

Übrigens meine ich das Einkommensgefälle, wenn man die Lebenshaltungskosten, ihren Mietanteil und was sie von den Eltern bekommt als Einkommen rechnet. - Kannst du dir Luxusgüter erlauben, Kultur erleben, weite Reisen unternehmen, und sie kann nur in Second-Hand-Sachen auf den immerhin vorhandenen Flachbildschirm starren?
Das wäre in der Tat ziemlich unangemessen und besonders für das Kind sehr unerfreulich.

Viele Grüße

Es ist wohl auch so, daß tatsächlich jeder auf seine Art geneigt ist das Thema zu interpretieren. Muss wohl auch weil ihr die Hintergründe nicht kennt. Es spielt da natürlich auch eine emotionale Komponente mit rein, die nicht zu vernachlässigen ist. Meine Ex-Freundin steht auf dem Standpunkt, daß ich ihr, wie es bei einem verheiratetem Paar eben ist, einen erheblichen Teil meines Einkommens quasi schulde und das macht sie verbal auch mit brachialer Drohgebärde deutlich. das geht soweit, daß ich manchmal wirklich den Eindruck habe, daß sie sogar den Kontakt zwischen mir und meiner Tochter behindern würde, wenn ich da nicht kusche und brav ja zu ihren Forderungen sage. Wir reden hier auch nicht von Reichtümern, die vorhanden sind, ich verdiene im Monat 2100 netto, zahle die Miete, ihre Krankenkasse und auch die laufenden Kosten wie ein paar Ratenposten etc, sodaß vielleicht insgesamt 700-900 Euro zum Leben für uns 3 über bleiben. das Problem ist leider auch, daß nicht gut wirtschaften kann und ständig zusatzliche Dinge finanzieren will/muss von diesem Geld, was insgesamt dann einfach nicht mehr reicht, wenn ich einfach immer sofort rüberschieben würde. Ich bete einfach, daß es bald mit der neuen Wohnung bei ihr klappt, da sind die Verhältnisse einfach viel klarer.

Na dann halt ihr den Link vom Bundesministerium unter die Nase, von wegen gleichberechtigt bezüglich Unterhalt wie eine Ehefrau denn das ist sie eben nicht.
Habt Ihr Beide das gemeinsame Sorgerecht?
Wenn nicht, dann kümmere Dich darum, dass das geschieht!
Sollte sie wirklich versuchen Dir den Kontakt zur Tochter zu verwehren oder versuchen ihn massiv zu behindern, hast Du dann einen bedeutend leichteren Stand dagegen vorzugehen. ramses90

Hallo

Unter diesen Umständen halte ich persönlich (Laie) es für ziemlich unwahrscheinlich, dass ihr - verheiratet oder nicht - noch Unterhalt zusteht, jedenfalls unter der Voraussetzung, dass sie. das Kindergeld ausgeben kann, wie sie will, indem du finanziell sowieso für das Kind sorgst.

Ich hoffe, dass dich dein Eindruck trügt …

Kann es denn theoretisch sein, dass sie nicht ernsthaft eine neue Wohnung sucht?

Sorgerecht möchte ich schon lange beantragen, da lässt sie sich aber wieder sehr viel Zeit damit, vermutlich weil sie ahnt, daß ich mich dann sicherer fühle. Wenn ich sie darauf hin anspreche, dann redet sie wieder von Vertrauen, das ich in uns haben soll. Ihr Verhalten macht es mir nicht einfach dieses Vertrauen zu haben. Es gibt da ein riesiges Kontrollbedürfnis von ihr, das sich voll aufbläht, wenn es eng wird und ihr die Felle davon schwimmen. Kann ich menschlich verstehen, macht mich aber trotzdem fertig, wenn sie nur nimmt und mir gleichzeitig vorwirft der Egoist zu sein. Es ist schon beinahe so, daß ich mich entschuldigen muss eine Arbeit zu haben und sie nicht. Sie war auch schon knapp 3 Monate in einer Klinik deswegen, da hat sie dann Schluss gemacht, das war eigentlich ein Geschenk für mich, ich hätte es nicht geschafft, den Schlussstrich zu ziehen, In dieser Zeit hab ich den Laden mit Arbeit, Tochterversorgung und Haushaltshilfenunterstützung alleine zusammengehalten, was trotzdem entspannter als heute war. Es ist schade, aber es ist so.

Wieso sie? Beantrage du es doch einfach. Du kannst dich zuerst an das Jugendamt wenden, oder direkt beim Familiengericht einen Antrag stellen.

Ich dachte, daß damit beide Elternteile einverstanden sein müssen?

Ah, hab gerade gelesen, daß das auch möglich ist, danke für den Hinweis, das werde ich gleich angehen.
LG