Hallo und danke für die Antworten.
Es geht mir hauptsächlich darum Gesetz von eigenem sozialem Interesse zu trennen. Ich will ja nicht, daß es meiner Tochter und meiner Ex schlecht geht. Wenn ich weiss, daß ich in dieser Situation von Gesetzes wegen verpflichtet bin auch für die Unterhaltskosten der Mutter aufzukommen würde ich das leichter tun,weil ich ja mit dieser Behauptung von ihr unter Druck gesetzt werde und mir nicht sicher bin. Wenn es von Gesetzes wegen keine Verpflichtung gibt (wir sind ja nicht verheiratet) kann ich das wenigstens klarstellen. Zahlen werde ich trotzdem, der Modus ist dann aber nicht so unklar.
@Simsy_Mone das Einkommensgefälle ist sehr stark, weil sie ja nichts verdient. Das hat natürlich vor allem mit der Geburt unserer Tochter zu tun, da ich notgedrungen das Geld beschaffen musste. Das Problem ist jetzt wirklich, daß sie nur ganz schlecht eine Wohnung findet in ihrer Situation und gleichzeitig keine Chance auf Grundsicherung hat, solange wir noch zusammenleben, was natürlich bei 3 Zimmern nach einer Trennung ziemlich eng ist manchmal (ich übernachte im Kinderzimmer).
@libor wie kommt Du darauf, daß sie ein Anrecht auf die Hälfte meines Einkommens und das Kindergeld hat? Wir sind nicht verheiratet. Trotzdem interessante Meinung.
@ramses90 seh ich im Grunde genauso. Ich bin ihr nicht unterhaltsverpflichtet und versorge das Kind sowieso automatisch finanziell. Wenn die beiden eine eigene Wohnung haben zahl ich Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.