Unterjähriger Immobilienkauf "Verwendung" von Instandhaltungsrücklagen

Hallo Christian,

das hab ich für die Unterscheidung Bildung / Entnahme der Instandhaltungsrücklage geschrieben. Klar sind alle Instandhaltungsaufwendungen Werbungskosten, unabhängig davon, wie die dafür verwendeten Mittel aufgebracht werden (Umlage-Sonderumlage-Rücklage).

Schöne Grüße

MM

Möchte man meinen, zumal die Frage so selbstverständlich zu sein scheint, dass auch in den in Immobiliendingen ausführlichst aufgeblasenen EStR nichts explizit dazu steht.

Umso mehr hat es mich überrascht, dass die Frage erst vor gut dreißig Jahren vom BFH abschließend geklärt worden ist: BFH IX R 119/83 v, 26.01.1988.

Schöne Grüße

MM