Hallo Christian,
das hab ich für die Unterscheidung Bildung / Entnahme der Instandhaltungsrücklage geschrieben. Klar sind alle Instandhaltungsaufwendungen Werbungskosten, unabhängig davon, wie die dafür verwendeten Mittel aufgebracht werden (Umlage-Sonderumlage-Rücklage).
Schöne Grüße
MM