hallo,
mal eine frage an die steuerexperten unter euch:
bei der steuer kann ich ja die „auflösung/nutzung“ der instandhaltungsrücklage geltend machen. dazu braucht man ja nur in die verwalterabrechnung schauen und die abgänge bei den instandhaltungsrücklagen im betreffendem jahr ansetzen.
was ist aber wenn man eine wohnung mitten im jahr kauft? kann ich dann trotzdem die ganze höhe der instandhaltungslagen in dem jahr ansetzen? wohl eher nicht oder?
auch nicht ganz logisch wäre, wenn man es anteilig der monate ansetzten könnte. also z.b. 50% wenn man die wohnung 6 monate im eigentum hat.
ich geh davon aus, dass man nur die reperaturen aus den monaten ansetzten kann, in dem man auch eigentümer der wohnung ist, oder? leider sieht man ja aus der abrechnung nicht, wann und für was an welchem datum die instandhaltungsrücklage verwendet wurde. oder müsste ich beim verwalter nachfragen und mir die kosten aufschlüsseln lassen, welche angefallen sind nach dem ich eigentümer geworden bin?
danke.