Unterlagen anfordern-englisch Unternehmereigens

Hallo liebe www’ler,

vielleicht könnt ihr mir helfen… ich muss Unterlagen aus dem Ausland anfordern und hab keine Ahnung, wie ich das auf englisch schreiben soll…

Ich brauche
a) Nachweis der Unternehmereigenschaft
b) Handelsregisterauszug
c) Gewerbeanmeldung

vielen Dank schon mal!

Grüße

Hallo Fragewurm,

vielleicht könnt ihr mir helfen… ich muss Unterlagen aus dem
Ausland anfordern und hab keine Ahnung, wie ich das auf
englisch schreiben soll…

Ich brauche
a) Nachweis der Unternehmereigenschaft
b) Handelsregisterauszug
c) Gewerbeanmeldung

Hat hier so auch keiner.
Diese Papiere gibt es nicht so in allen Ländern, auch nennen sich die Ämter je nach Land unterschiedlich.
Du solltest also schon angeben, in welchem Land sich diese Firma befindet.

Schon hier in CH gibt es c) gar nicht, da gibt es nur b). Was a) ist, weiss ich gar nicht.

MfG Peter(TOO)

Vermutung
Salli TOO,

Schon hier in CH gibt es c) gar nicht, da gibt es nur b). Was
a) ist, weiss ich gar nicht.

Ich vermute mal: Unternehmenseig ner schaft.

Aber wenn ich schon im Ausgangstext rumraten muss, dann wirds mit der Übersetzung ziemlich schwierig.

Gruß
Elke

Hallo,

mit a) ist die Bestätigung vom Finanzamt gemeint „Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger Unternehmer“

Und die Anfragen gehen nicht nur in ein Land… sondern leider europaweit… :o(
Wollte die Anfrage gerne auf deutsch UND englisch schreiben. Ich weiß z.B. nämlich, dass viele der Kunden aus Slowenien deutsch sprechen, aber das kann ja bekanntlich nicht jeder ;o)

Gruß

Hallo Darla,

Und die Anfragen gehen nicht nur in ein Land… sondern leider
europaweit… :o(
Wollte die Anfrage gerne auf deutsch UND englisch schreiben.

Ich weiß nicht was du genau unter „europaweit“ meinst (alle europäischen Ländern? Nur EU-Länder? Nur Länder die das Schengen-Abkommen unterzeichnet haben? Länder, dessen Name mit B anfangen?,…)
aber ich kann Dir jetzt gleich und auf der Stelle zusichern, daß wenn du einen solchen offiziellen Antrag den spanischen Behörden auf englisch zuschickst, kriegst du vermutlich gar keine Antwort.

Ich weiß z.B. nämlich, dass viele der Kunden aus Slowenien
deutsch sprechen, aber das kann ja bekanntlich nicht jeder ;o)

Also wenn ich Du wäre, würde eine Liste machen mit den Ländern wo das hin muß. Und dann diesen Text einen Überstzungsbüro einreichen, die das profesionell, schnell und zuverlässig übersetzt.

Ich gehe jede Wette ein, daß die Behörden sagen werden: „Warum muß ich eine mir nicht bekannte und hier nicht offizielle Sprache zumuten?“

Warum muß einen Beamter der hungarische Finanzbehörde englisch können? Warum muß ein solcher in Portugal deutsch können?

Wie wäre es wenn ich einen solchen Antrag hier in Deutschland auf spanisch stelle? Würden sie mir nicht als erstes sagen: Ich brauche den Text auf Deutsch? Das klingt für mich sehr logisch.

Nur als Gedankenanstoß.

Schöne Grüße,
Helena

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Moin,

Und die Anfragen gehen nicht nur in ein Land… sondern leider
europaweit… :o(

Dann wirst du wohl zuerst einmal herausfinden müssen, welche dieser Papiere es in welchen Ländern überhaupt gibt.

Und dabei wirst du dann vermutlich automatisch auch an die lokalen Bezeichnungen der jeweils nächsten Entsprechungen kommen.

Aber die deutschen Begriffe einfach zu übersetzen (egal ob auf Englisch oder die jeweilige Landessprache) wird wohl in vielen Fällen nur Unverständnis auslösen.

Gruß

Kubi

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Hallo Helena,

deine Überlegungen in Ehren, sie stimmen wohl, das sehe ich auch so.

Dennoch vermute ich, dass deine Antwort am Problem vorbeigeht.
Darla wird diese Daten nicht von den Behörden direkt, sondern von den Geschäftspartnern in den jeweiligen Ländern abfragen wollen. Und da sieht das schon wieder ganz anders aus.

Gruß
Elke

PS: Kubis Einwände sind aber durchaus berechtigt.

Hallo Elke,

deine Überlegungen in Ehren, sie stimmen wohl, das sehe ich
auch so.

Das freut mich :o))

Dennoch vermute ich, dass deine Antwort am Problem vorbeigeht.

Bei den Angaben, die die UP von sich gibt, vermute ich dagegen, daß vieles offen steht.

Darla wird diese Daten nicht von den Behörden direkt, sondern
von den Geschäftspartnern in den jeweiligen Ländern abfragen
wollen.

Es ist bestimmt auch möglich.

Aber wenn ich lese: „Unterlagen anfordern“ nehme ich immer auf Behörden Bezug. Ich meine, sicherlich kann die UP Geschäftspartnern meinen -wissen wir aber nicht zu 100%-. Doch diese werden sicherlich einen Behörden bemühen müssen um diese Unterlagen zu bekommen.

Und da sieht das schon wieder ganz anders aus.

Finde ich nicht unbedingt. Aber wie gesagt, mangels Info der UP.

Gruß
Helena

Hallo Darla,

mit a) ist die Bestätigung vom Finanzamt gemeint „Nachweis der
Eintragung als Steuerpflichtiger Unternehmer“

Mit diesem Punkt dürfte die MWSt-Nummer gemeint sein. Eine solche Nummer haben über 98% aller Firmen. Es ist eine Erfindung der EU zur Abrechnungsvereinfachung im innergemeinschaftlichen Warenverkehr bezüglich der Abführung der MWSt. Die Höhe der MWSt ist ja bekanntlich in jedem Mitgliedsland unterschiedlich. Außerhalb der EU gibt es diese Nummer NICHT! Grund: Bei außergemeinschaftlichen Lieferungen ist ja der Zoll als entsprechendes Regularium zwischengeschaltet.

Diese Nummer beginnt immer mit dem Länderkürzel und hat dahinter eine (immer gleich lange?) in Deutschland neunstellige Nummer. Also DE…
Österreich beginnt mit ATU…, Italien mit IT…, etc.

Im Englischen heißt sie VAT-number, im Niederländischen BTW-nummer, im Französischen TVA-numéro, auf Spanisch „el IVA“ (Italienisch und Ost-Sprachen kann ich nicht).

Ich glaube ferner, dass man mit der MWSt-Nr. zugleich auch den Punkt 3 erschlägt.

Einzig der Punkt 2 dürfte was zusätzliches sein. Aber wie Dir ja schon andere geantwortet haben, könnte es sein, dass es diese Einrichtung gar nicht in allen Ländern gibt. Vielleicht fragst Du mal in einem der Wirtschafts-Bretter hier im wer-weiß-was nach, vielleicht weiß man da Genaueres.

Ich hoffe, mein Betrag hilft Dir ein wenig

Viel Erfolg

Schönen Gruß
Alexander

Darla,

mir fällt gerade noch was dazu ein:

neben der MWSt-Nr. gibt es noch die Zollzulassungsnummer. Diese beginnt auch mit dem Länderkürzel, ist aber (meines Wissens) kürzer (wenn ich es richtig im Kopf habe, sind es 7 Stellen). Diese Zollzulassungsnummer ist für Firmen notwendig, die auch ins Ausland verschicken. Ob diese Nummer aber europa- oder gar weltweit exisiert, kann ich Dir nicht sagen.

noch mals viel Erfolg.

Gruß

Alexander

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus,

hier (ganz nach oben scrollen) findest Du die Formblätter, mit denen diese Angaben bei EU-Ausschreibungen angefordert werden, mit den Begriffen in der jeweiligen Sprache:

http://ec.europa.eu/budget/execution/legal_entities_…

a) Nachweis der Unternehmereigenschaft

Proof of VAT registration
VAT identification n°

b) Handelsregisterauszug

Registration of the legal entity

c) Gewerbeanmeldung

Other registrations, licenses and permits as far as legally required

Man kann deutsches Recht nicht auf andere Länder anwenden. Und was in Deutschland ein HR-Auszug und in Frankreich ein K-bis ist, ist in Norwegen bloß eine Organisationsnummer für alle Zwecke von der Besteuerung über Sozialversicherung bis zur Eröffnung eines Bankkontos.

Nachweis der Unternehmereigenschaft ist im Gemeinschaftsgebiet die USt-ID-Nummer. Da nationale Steuernummern oder sowas nicht als Nachweis gelten, empfehle ich, hier den jeweiligen Begriff in der Landessprache zu nehmen, um Missverständnisse auszuschließen. Hier sind die Begriffe:

http://www.bielefeld.ihk.de/fileadmin/redakteure/rec…

Schöne Grüße

MM

Servus,

der Begriff „Unternehmereigenschaft“ hat ausschließlich im USt-Recht eine Bedeutung. Es geht hier im Gemeinschaftsgebiet um die USt-ID-Nummer, im Drittlandsgebiet um jeden anderen sachlich geeigneten Nachweis, dass Unternehmereigenschaft gem. § 2 Abs 1 UStG gegeben ist.

Schöne Grüße

MM

Servus,

wenn man mit der Materie ständigen Umgang hat, ist die Frage eindeutig und klar. Vgl. meine Antwort an die UP.

Die hat übrigens bereits geschrieben, dass ihre Anfrage nicht an eine spanische Behörde geht, sondern an spanische Unternehmen.

Wenn man vom spanischen Fiskus was will, kann man das zwar auf Baskisch, Catalau, Andalusisch und ganz konservativ auch in Castillan tun, aber um Gottes willen nicht auf Englisch…

Wo kämen wir denn da hin? Vielleicht nach Europa?

Schöne Grüße

MM

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Servus a,

wenn man mit der Materie ständigen Umgang hat, ist die Frage
eindeutig und klar. Vgl. meine Antwort an die UP.

Schön für Dich, wenn Du es so klar siehst.
Alle anderen ist uns vllcht. erlaubt ein Gedankenanstoß zu geben?..

Die hat übrigens bereits geschrieben, dass ihre Anfrage nicht
an eine spanische Behörde geht, sondern an spanische
Unternehmen.

Falsch! Von Spanien hat sie kein einziges Wort gesagt. Und von etwaigen Unternehmen genauso wenig.

Wenn man vom spanischen Fiskus was will, kann man das zwar auf
Baskisch, Catalau, Andalusisch und ganz konservativ auch in
Castillan tun, aber um Gottes willen nicht auf Englisch…

  1. „Catalau“ gibt es gar nicht.
  2. Andalusisch ist nirgends als Sprache vermerkt oder gar enerkannt.
  3. Die jeweiligen Landessprachen sind ausschließlich in deren Sprachgebiet (also die jeweiligen Comunidades Autónomas) anerkannt und erlaubt dort Anträge auf diese Sprache zu stellen. Sonst nirgends.

Wo kämen wir denn da hin? Vielleicht nach Europa?

Ich habe nichts bewertet oder gar kritisiert, sondern lediglich anhand ein Beispiel, das mir sehr bekannt ist, erläutert wie es vermutlich bei Behörden überall auf diese Welt ist. Und ich nehme kein Wort davon zurück.

Selbst die Komission der EU hat Probleme mit dem Vielfalt der Sprachen, die innerhalb der EU gesprochen werden.

Schönen Gruß,
Helena

Hall Helena,

ja, da hast Du Recht: Mit der Zuordnung der Idiome habe ich gänzlich daneben gehauen. Das Mosaik ist anders zusammengesetzt - Zitat von der HP der Agencia Tributaria, wo ich vor einiger Zeit vergebens auf der Suche nach einer englischsprachigen Information war, die für internationale Zusammenhänge immerhin nicht unnütz wäre, ungefähr in dieser Art:

http://www.steuerliches-info-center.de/en/003_menu_l…

(Zitat Anfang)

  1. Para servicios de Información Tributaria:

Elegir una de las opciones: Bienvenido, Benvingut, Benvido, Benvingut, Ongi etorri, que figuran en el ángulo superior derecho del portal, para seleccionar el idioma castellano, catalán, gallego, valenciano o euskera, respectivamente, la cual surtirá efecto durante toda la sesión del navegador.
(Zitat Ende)

Nun, immerhin habe ich bei dieser Gelegenheit erfahren, dass im polyglotten Spanien auch Valencianisch beansprucht, eine eigene Sprache zu sein (das hatte ich für Andalusischen Dialekt gehalten).

Was die Anfrage an eine spanische Behörde betrifft: Ja, die hast Du ins Spiel gebracht. Die einzelnen Dokumente, von denen im UP die Rede ist, werden in dieser Zusammenstellung aber nie bei einer Behörde angefordert, sondern immer bei Unternehmen. Abgesehen davon, dass (zumindest fast) alle davon durch die Behörden gar nicht an Dritte gegeben werden.

Insofern bietet bereits die Aufzählung der Dokumente den Kontext, der nötig ist, um die Begriffe zu klären.

Schöne Grüße

MM

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Hallo Martin,

warum hängst Du diesen Hinweis an meinen Beitrag, in dem ich von einer Zollnummer spreche, welche für deutsche Firmen auch mit DE beginnt. Ich sehe den Zusammenhang nicht.

Danke für Aufklärung und einen schönen Abend wünscht

Alexander

Servus,

ich habe diesen Beitrag zur Klärung der Begriffe hier hingehängt, weil es im Bezug auf die Fragestellung nicht in Frage kommt, dass eine Zollnummer gemeint sein könnte. Diese dient nicht dem Nachweis der Unternehmereigenschaft, sondern ausschließlich der Identifizierung im Verkehr mit der Zollbehörde.

Schöne Grüße

MM

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Hallo Martin,

ja, da hast Du Recht:

Danke! :o))

Zitat von der HP der Agencia Tributaria, wo
ich vor einiger Zeit vergebens auf der Suche nach einer
englischsprachigen Information war, die für internationale
Zusammenhänge immerhin nicht unnütz wäre, ungefähr in dieser
Art:

Das wundert mich nur insofern, daß Du überhaupt eine Antwort erhalten hast. Andere würden sich ja nicht einmal die Mühe machen Dir eine Antwort zu schreiben!

Nun, immerhin habe ich bei dieser Gelegenheit erfahren, dass
im polyglotten Spanien auch Valencianisch beansprucht, eine
eigene Sprache zu sein

Doch. Viele Leute aus dem Bundesland „Comunitat Valenciana“ meinen seit rund 10 Jahre eine eigene Sprache zu reden. Wir, aus den Norden des Ebro-Mündung sind idR. einer ganz anderer Meinung. Aber sei es darum.

(das hatte ich für Andalusischen Dialekt gehalten).

Nein, nein. Es hat nichts mit Andalusien zu tun. Und es gibt niemand der behauptet, Andalusisch wäre eine Sprache. Es ist, allerhöchstens, ein Dialekt des Spanischen, wenn nicht nur ein Akzent mit „lokalem Kolorit“.

Dagegen Valencianisch hat mit Katalanischen zu tun und weit weniger mit Spanischen. Wie gesagt, manche behaupten es wäre eine eigene Sprache. Andere meinen es wäre ein Dialekt aus dem Katalanischen.

Die einzelnen Dokumente, von denen
im UP die Rede ist, werden in dieser Zusammenstellung aber nie
bei einer Behörde angefordert, sondern immer bei Unternehmen.

Das war mir ja immer klar. Allerdings diese Dokumente werden wohl vermutlich einem Behörde ausgehändigt werden müssen, oder? Und genau das meine ich: Wenn du einen Antrag, Zettel, Dokument, usw. einen Behörde liefern muß, muss auch die Sprache stimmen. Und die stimmt nur, wenn diese auch dort offiziell ist. In meinem Beispiel: Ich werde sicherlich keine Antwort kriegen, wenn ich ein Dokument auf Euskera ausfülle, die dann in die Kanarischen Inseln hin muss. Auch dann nicht, wenn ich selbst als Muttersprache Euskera hätte bzw. im Baskenland leben würde. Genau das und nichts anders meinte ich ja.

Abgesehen davon, dass (zumindest fast) alle davon durch die
Behörden gar nicht an Dritte gegeben werden.

Ja, aber die Behörde selbst will das ganz sicher in einer Sprache bekommen, die dort offiziell ist, wo diese auch ihren Sitz hat.

Insofern bietet bereits die Aufzählung der Dokumente den
Kontext, der nötig ist, um die Begriffe zu klären.

s.o.

Schöne Grüße
Helena