Unterlagen aufbewahren - Wie lange und was dann?

Hallo,

Wenn jemand einen kleinen Laden hat, bzw. hatte und dieser hat noch zahlreiche Ordner stehen mit Rechnungen (Telefonrechnung, Wareneinkauf, Kontoauszüge und so weiter), wie lange muß er diese aufbewahren.
Der Laden besteht seit einigen Jahren nicht mehr, das Gewerbe läuft allerdings weiter (Also das Gewerbe wird nicht ausgeführt, ist nur nicht abgemeldet).
Schon damals wurde der Betreibende als „Kleinstgewerbe“ heruntergestuft, so dass er nur einmal im Jahr eine Steuererklärung machen mußte (also nicht mehr diese Quartalsabrechnungen).

Also ich weiß, dass man Unterlagen maximal 10 Jahre (oder eben habe ich was von 6 Jahren gelesen), aufbewahren muß. Aber dann wieder die Ausnahme, dass dies nicht für Jahresabschluss und dergleichen gilt.
Also was kann derjenige vernichten?

Oder ist es ohnehin unwahrscheinlich, dass es bei einem Kleinstverdiener zu einer „Wirtschaftsprüfung“ kommt und kann das ganze in den Müll werfen?

Vielen Dank

Gruß
Taki

Servus,

hier ein Überblick:

http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Grundla…

Für die Option „in den Müll werfen“ gilt die Grundregel: Der Deubel ist ein Eichhörnchen.

Schöne Grüße

MM

Ja, gut, da steht nun wieder, dass alles nach Maximal 10 Jahren „entsorgt“ werden kann. Also ich sage mal „geschreddert“, damit hier keine falschen Ansichten zu Tage kommen :smile:

Wenn man als das Geschäft an sich vor 10 Jahren geschlossen hat, kann man alles, was diese Geschäftsunterlagen geht bedenkenlos entsorgen…?
Bzw. Rechnungsordner, die von 2004 und älter sind schon jetzt.

Weil in dem Link steht auch wieder, dass die Bilanzen und Jahresabschlüsse entsorgt werden dürfen. Woanders habe ich gelesen, das diese auf jeden Fall aufbewahrt werden müssen.

Servus,

das „woanders“, von dem Du schreibst, täte mich schon interessieren. Mit konkreter Angabe dazu ließe sich vielleicht rauskriegen, wo der Fehler von „woanders“ liegt.

Für alles, was Steuern und Abgaben betrifft, ist § 147 AO maßgeblich. Wenn Du magst, kannst Du den auch im Originaltext lesen - so schlimm ist er auch wieder nicht: http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html

Schöne Grüße

MM