Moin,
ich komme in das Alter, in dem die Leute um mich herum sterben. Manchmal auf plötzlich.
Wir hatten die Frage, was der Hinterbliebene an Unterlagen benötigt um zu erben.
Nicht jeder legt ja eine Liste mir Passwörtern und Kontozugangsdaten an, damit die Angehörigen es leichter haben.
Wie findet man also raus, welche Konten existieren etc?
Wird bei Tod automatisch alles gesperrt oder besteht die Möglichkeit des Missbrauchs (einer läuft zur Bank und räumt das Konto leer?).
Ich habe das Gottseidank noch nicht selbst erlebt, deshalb die dumme Frage.
Die Trauernden kann ich ja schlecht fragen jetzt und gute Tipps geben eben auch nicht.
Da ich beruflich schon häufiger in der Situation war: Zunächst mal die Räumlichkeiten auf den Kopf stellen. D.h. finden sich mehr oder weniger sortiert Unterlagen wie z.B. Kontoauszüge? Ein einzelner Kontoauszug reicht ja schon, um mit einer Bank Kontakt zum Konto aufnehmen zu können. Und da Menschen vielfach noch eine „Hausbank“ haben, kommt man dann über das eine Konto auch auf weitere Konten beim selben Institut. Dann Rechnungen und Mahnungen anschauen. Da findet man ggf. Hinweise auf weitere genutzte Zahlungsdienstleister. Mit den ersten Bankverbindungen kann man dann die Abbuchungen des vergangenen Jahres auf Verträge abklopfen, die zu regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen führen, und mit denen man sich beschäftigen muss. Ggf. auch regelmäßige Einnahmen indentifizieren, um die man sich ebenfalls kümmern muss.
Hat man danach immer noch Lücken im Bild, kann man auch nach Konten suchen lassen. Für die Suche nach Konten bei Privatbanken kann man sich an den Bundesverband deutscher Banken wenden. Der Deutsche Sparkassen- und Giro-Verband bietet eine Suche bei den dort angeschlossenen Instituten an. Schwierig wird es mit Instituten im Ausland und Instituten, die keinem der beiden Organisationen angehören. Da muss man dann jeweils im Einzelfall direkt vorstellig werden/nach vergleichbaren Instrumenten im jeweiligen Land auf Suche gehen.
Grundsätzlich müssen Konten gesperrt werden, sobald die Nachricht vom Tod des Kontoinhabers dem Institut bekannt wird. Ausnahme sind Vollmachten, die über den Tod hinaus erteilt worden sind/gemeinschaftliche Konten. Aber die Sache funktioniert ehrlich gesagt mal besser und mal schlechter. Und insbesondere die Voraussetzungen, unter denen man Auskünfte erhält sind in der Praxis vielfach ganz anders, als sie offiziell geregelt sind. Ich habe da einerseits schon manchen Kampf gefochten. Andererseits aber auch schon eine supertolle Zusammenarbeit erlebt.
Grundsätzlich - und das soll jetzt keine Werbung sein - sollte man sich fachlichen Rat von jemand holen, der regelmäßig mit Nachlassabwicklungen zu tun hat, wenn man selbst unsicher ist. Es geht da um viel Geld, und der Fachmensch ist da auf jeden Fall gut investiertes Geld.
Wenn man strukturiert vorgehen möchte, würde ich den Vorsorgeordner empfehlen. In Bezug auf das Internet gibt es mittlerweile übrigens auch den Begriff vom „Digitalen Nachlass“.
Strukturiertes Vorgehen ist gut, und für den Laien selbst natürlich schwierig. Insoweit sind da gewisse Vorgaben/Vorschläge sicherlich gut. Allerdings finde ich diesen Ordner dann doch etwas überteuert. Es ist letztendlich ein Ordner mit einem Register und ein paar Vordrucken, von denen man nicht genau weiß, mit wieviel fachlichem Sachverstand die erstellt worden sind.
Und wieder nehme ich mir fest vor „bei nächster Gelegenheit“ für meine Nachkommen Ordnung zu schaffen und Hinweise zu hinterlassen. Vielleicht wirds ja diesmal was.
Natürlich ist das die beste Wahl. Aber wir gehen hier von dem Fall aus, dass so etwas eben nicht angelegt wurde, sondern die Erben suchen müssen und/oder verzankt sind.
Dann kommt nämlich schon die Frage auf, WER das Haus durchsuchen darf. First come, first serve? @Wiz?
Die Erben verwalten das Erbe gem. § 2038 BGB gemeinschaftlich, dabei ist jeder Miterbe zur Mitwirkung verpflichtet. Mithin kann und muss jeder von ihnen auch an der Feststellung mitwirken, was überhaupt zum Nachlass gehört.
Wenn kein externer Nachlassverwalter eingesetzt ist und keine Testamentsvollstreckung angeordnet ist, können die Erben untereinander einen aus ihrem Kreis bestimmen, der das Erbe verwalten soll respektive darf.
aus aktuellem Anlass weiß ich, dass auch die Bestattungsunternehmen sehr hilfreich sind, wenn es zB darum geht Versicherungen, Banken, Rentenzahlende Stellen, Müllabfuhr, Telefon, GEZ, … etc fristgerecht vom Ableben zu benachrichtigen…
Wir haben eine lange Liste bekommen, welche Daten gebraucht werden, die haben wir ausgefüllt und dem Bestattungsunternehmen gegeben - die haben das für uns erledigt. Insgesamt haben sie uns sehr (!) viel Arbeit abgenommen und Struktur reingebracht
Wir hatten es aber auch etwas einfacher, weil wir drei Geschwister sind, und bereits seit einigen Jahren Generalvollmacht für alle (!) Angelegenheiten unserer Eltern über den Tod hinaus und jeder auch einen Schlüssel für das elterlche Haus hatten.
dies durfte ich auch grad durchmachen. war sehr hilfreich.
ok, kostet was, aber man hat den ganzen kram von der backe.
auch fehlende unterlagen konnten ausfindig gemacht werden.
was lernt man draus: vor dem eigenen ableben die dinge zu sortieren & ggf. einer person des vertrauens zugänglich zu machen - insbesondere in digitalen zeiten.
Grundsätzlich gibt es zwischen den Erben keine Priorität, und sie tun gut daran, so wie es das Gesetz auch vorsieht, gemeinsam zu agieren. In der Praxis klappt das leider oft nicht, und führt dann gerne mal am Ende zu gerichtlichen Verfahren, wo dann die Erbengemeinschaft, vertreten durch Erbe A, gegen die Erbengemeinschaft, vertreten durch Erbe B, auf Herausgabe von Wohnungsschlüsseln, Unterlagen, eigenmächtig entfernte Einrichtungs- und Wertgegenstände, … klagt.
Auf einem anderen Blatt steht natürlich, dass vielfach aufgrund räumlicher Nähe/Entfernung, beruflichem Hintergrund und Lebenserfahrung, anderweitige Belastungen, … Erbengemeinschaften gut daran tun, ganz offiziell einen aus ihren Reihen mit der Wahrnehmung bestimmter Dinge zu beauftragen, oder dafür einen Dritten zu beauftragen, der in diesen Dingen entsprechend erfahren ist.
Danke, aber meine Frage zielt auf eine Familie ab, in der genau dieses nicht möglich ist.
Der Erblasser stirbt und hinterlässt Kinder und einen neuen Partner. Die Kinder sind dem Neuen nicht grün. Alle haben einen Schlüssel und keiner weiß von anderen, was er weiß.
Das finde ich eine Zumutung gegenüber Hexerl.
Liste doch einfach mal Deine regelmäßigen (Zahlungs-)Verpflichtungen auf und wir ergänzen Deine Liste um die Punkte, die evtl. noch zutreffen könnten.
Die meiste Arbeit ist das Heraussuchen von Kundennummern, Versicherungsnummern, Kassenzeichen u.ä.
Wenn man das schon gemacht hat, kann man bei vorh. PC die Briefe auch gleich selber schreiben.
Inwiefern gleichgestellt - bei was? Bei der Pflicht die Beisetzung zu organisieren? Bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen? Beim Erben?
Diese Liste hat meine Schwester, weil sie vor Ort wohnt und die letzten Jahre eh alle Bankgeschäfte für meine Mutter gemacht hat. Du brauchst halt entweder einen Onlinezugang oder die Kontauszüge des letzten Jahres, um zumindest die Informationen herauszuziehen, die irgendwie übers Konto liefen. Manche machen ja aber auch Bargeschäfte bei Verträgen (Pacht etc.), da werdet ihr warten müssen bis jemand auf der Matte steht, wenn ihr sonst nichts Schriftliches habt
Wir sind hier bei wer-weiß-was. Wenn man nicht weiß, weiß man nicht. Ich wollte keine Zumutung erzeugen, sondern habe nur gefragt, ob diese Liste teilbar ist.
Soweit war ich schon vorher.
Nur was das u.ä. ist, würde ich gerne wissen. Und zwar prae mortem.
Ja, zum Beispiel.
Vielleicht muss ich meine Frage genauer stellen:
Alle leben.
Einer stirbt
2a) Die Erbfolge ist eindeutig, der Verstorbene hat Testament, Ordner und alles vorbereitet
2b) Der Tod kam unvorbereitet und die Hinterbliebenen haben keine Vollmachten und /oder kein Testament, keine Zugangsdaten, keine gute Beziehung und vor allem keine eindeutige Erbfolge (z.B. sterben Junge vor Alten, neue Familienmitglieder, Ausland, Patchwork, Unmündigkeit) untereinander.
Was kann Person X schon mal vorbereiten, um aus der unglücklichen Situation unnötigen Sprengstoff im Falle 2b heraus zu nehmen?
Und wieder einmal frage ich mich, wie ich es seit inzwischen über 20 Jahren zur Zufriedenheit meiner Mandantschaft schaffe, ständig Nachlässe abzuwickeln, ohne mir je die paar Stunden Fachanwaltslehrgang oder Testamentsvollstrecker von Gottes Gnaden gegönnt zu haben?
No ja, Du kennst die Materie, aber man sieht das Deinem Namen nicht an.
Wenn jemand einen Fachanwalt an seinem Namen hängen hat, lässt der sich per Telefonbuch leichter als jemand erkennen, der in dieser Materie spezialisiert ist und regelmäßig damit umgeht. Der Umkehrschluss, dass nur einschlägig spezialisierte Fachanwälte die Materie kennen, wäre unzulässig.