Weil es ein Vertrag ist: wenn x dies und jenes nochmal tut, muss er an y einen genannten Betrag zahlen. Ein Vertrag wird hier ja zwischen 2 Personen geschlossen. Wie kann denn sonst klar sein, welcher Herr Meier gemeint ist, wenn nicht mindestens Vorname und Adresse genannt sind? Der Abgemahnte wird es wohl wissen, aber woher weiß das ein Gericht, wenn es irgendwann ggf. mal um die Geltendmachung eines Anspruchs kommt, weil der Abgemahnte gegen den Vertrag verstoßen hat? Es gibt dann nur einen Dreizeiler der gegenüber einem Herr Meier gilt. Wenn der Abgemahnte meinetwegen den Großonkel Heinz Meier des Abmahnenden „Doofi“ nennt, kann der sich den Wisch auch nehemen und eine Vertragsstrafe geltend machen? Das sind doch nach meinem Verständnis grundlegende Dinge, die in jeden Vertrag reingehören.