Unterlassungserklärung Telefonstreich

Hallo,
leider haben wir zu einer Nach-
barsfamilie ein schlechtes Verhältnis. Nun wurden die wohl zu allen möglichen Tages- und Nachtzeiten von einer anonymen Nummer angerufen (nur angerufen, keine verbalen Äußerungen, Beleidigungen oder Drohungen) und verdächtigen uns. Wir haben das natürlich zurückgewiesen. Nun flattert uns ein Schreiben von deren Rechtsanwalt ins Haus, wir sollen eine Unterlassungserklärung abgeben und dessen Anwaltsgebühren, 600€, überweisen. Aufgeführt werden diverse Datums- und Uhrzeiten der Anrufe.
Wie sollen wir uns nun verhalten?
Mein Mann meint, Telefonstreiche sind höchstens eine Ordnungswidrigkeit, so dass kein Richter oder Staatsanwalt die anonyme Nr. beim Provider nachfragen wird. D.h. wir können uns nicht entlasten und die Nachbarn nichts beweisen.

[Titelzeile editiert vom www Team]

Moin,

Soweit ich mich erinnere, sind deine Nachbarn in der Beweispflicht. Dass angerufen wurde, steht ja außer Zweifel, aber wer es war, ist nicht geklärt. Zumal heutzutage das Spoofing https://praxistipps.chip.de/call-id-spoofing-was-ist-das-einfach-erklaert_94571 kein Problem darstellt, eine falsche Anrufnummer ist daher möglich.
Ob man das in Ruhe aussitzen könnte, kann ich leider nicht beantworten.

-Luno

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Wenn definitiv ausgeschlossen ist, dass ihr es gewesen seid (auch nicht eure Kinder z.B.), würde ich mich ganz entspannt zurücklehnen.
Notfalls sichert die Einzelverbindungsnachweise eurer Anschlüsse mobil und Festnetz.

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Prüfe am besten deinen Verbindungsnachweis ob an den genannten Tagen und zu der Uhrzeit von euch aus überhaupt telefoniert wurde. Festnetz und ggf. Mobil.
Wenn nicht, dann hätte man ja schon viel gewonnen und könnte die Vorwürfe schnell entkräften.
Klar könnte man von woanders aus anrufen, aber da kannst du ja keinen Gegenbeweis liefern.

Der Anwalt wird doch eine Frist gesetzt haben, wenn man die Erklärung nicht abgibt, wird Klage erfolgen oder nicht ?

Das musst du wissen, bist Du und alle sonstigen Mitglieder im Haus absolut sicher, es wurde nicht angerufen ? Dann lass die Frist verstreichen und nimm dir dann bei Bedarf einen Anwalt.

MfG
duck313

Und bei denen kommt es dann noch auf das Alter an. Stichwort: Deliktsfähigkeit.

Und da haben wir es wieder: Rechtschutz oder Prozesskostenhilfe: Wenn die ihren Anwalt selber zahlen müssten, würden die nie auf die Idee kommen, sich wegen solch einen Hafers einen zu verdingen.

Da werden die in Frage kommenden Nummern gesperrt (wirkt auch, wenn unterdrückt) und gut.

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Oh, das ist aber ein ganz gewaltiger Irrtum.

Stalking, auf Deutsch „Nachstellung“.

Anonym ist immer „ohne Nummer“. Eine „anonyme Nummer“ ist irgendwie ein Widerspruch.

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Wie kommst du darauf, dass das hier eine Rolle spielen könnte? Schon mal darüber nachgedacht, dass bei einer Abmahnung der Abgemahnte zahlt? Schon mal darüber nachgedacht, dass bei einer erfolgreichen Klage ebenfalls der Beklagte zahlen muss? Liegt es außerhalb jeglicher Vorstellungskraft, dass die Angerufenen nur Ärger mit genau einer anderen Person/Familie haben könnte? Oder dass sie so genervt sind, dass sie das Risiko einfach mal eingehen?

Darum geht es nicht.

Ich melde mich wieder ab aus wer weiß was. Keine qualifizierte Antworten (z.B. gegenteilge Meinungen, dass Telefonstreiche, nur Anrufe ohne verbale Belästigung, eben keine Straftat sind). Schade, hatte mir weniger echts Wissen und nicht nur Laien-Meinungen erhofft.
Tschüß

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Hast Du genügend bekommen.
Daß Du die Antworten nicht richtig gelesen hast, kann man schon daran erkennen, daß Du die nichtssagendste als „Lösung“ markiert hast.

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Moin,

Warum ist meine „Lösung“ nichtssagend?

-Luno

Meinst du meine? Die war auch eine Zeit lang als Lösung markiert.

Die Frage im UP ist

Du erzählst was von Spoofing = Anzeige einer falschen Nummer.
Es ging aber um unterdrückte Nummern.

Eben. Das wäre aber eine Antwort auf die UP-Frage.
Da haben sowohl @duck313 als auch @Tokei_ihto die richtigen Tipps gegeben:
Verbindungsnachweise sichern, die Brut ins Gebet nehmen und abwarten, was passiert.

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Nö, Deine meinte ich nicht, obwohl sie auch nicht gerade hilfreich war. :wink:

Vom „Wechselspiel“ habe ich nichts mitbekommen.
Der Thread ist ein weiterer Beweis, daß mit dieser Funktion kaum einer umgehen kann.

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Moin,

Okay und Danke für die Erklärung. Dann kann ich mich weiterhin unschuldig wähnen. :wink:

-Luno

In meiner Welt bestimmt das Gericht mit seinem Urteil dann, was wer an wen zu bezahlen hat. Und hierbei sind die Gerichtskosten zu bevorschussen; auch der Rechtsanwalt zitiert seine BRAGO und erstattet erst einmal Berechnung für seine bisherigen Bemühungen.

Wenn ich also derart gestalkt werde und muss das alles (vorerst) versauslagen würde ich mit einer z.B. Fangschaltung ermitteln, gegen wen konkret sich mein Rechtsanwalt aufspannen soll.

Wie das in deiner Welt ist, weiß ich nicht.

Dann kennt deine Welt offensichtlich keine Unterlassungserklärung.

Woher weißt du, dass das hier nicht gemacht wurde?

Und was hat das jetzt eigentlich mit Rechtsschutzversicherung und Prozesskostenhilfe zu tun?

Wie wäre es denn, dass du dich einfach mal informierst, wie das mit den beiden WIRKLICH abläuft, bevor du weiterhin diesbezüglich in einem Irrglauben verhaftet bist?

weil ich ziegen_1 Glauben schenke, es nicht gewesen zu sein;

denn wenn es doch wahr ist, erübrigen sich unsere ganzen hübschen Eifrigkeiten hier.

Dann leg doch mal die Fakten auf den Tisch.

Ich habe dich bereits auf den Widerspruch „anonyme Nummer“ hingewiesen.
Wie erfolgten denn die Anrufe? Mit unterdrückter Rufnummer oder mit Übermittlung irgendeiner Nummer?

Anrufe, die keine Kosten verursachen, werden von den Netzbetreibern in der Regel überhaupt nicht gespeichert. Da kann auch kein Richter was dran ändern.

Anrufprotokolle in Routern oder Telefonanlagen sind in der Regel nicht gegen Fälschung geschützt und daher als Beweis nahezu wertlos - sie können nur als Anscheinsbeweis dienen.

Die Zugehörigkeit einer vermeintlich „anonymen“ (niemand bekannten) Telefonnummer zum Inhaber ist für Ermittlungsbehörden dagegen leicht und dauerhaft verfolgbar, da die BNetzA als oberster Nummernverwalter diese kennt.

Sollte der Angerufene eine Fangschaltung aktiviert haben, werden auch vermeintlich anonyme Anrufe (mit unterdrückter Nummer) identifiziert und gespeichert.

Diese Verharmlosung lässt mich fast vermuten, dass die Vorwürfe gar nicht so falsch sind.

Hat man tatsächlich die Anrufe getätigt, sollte man dringend zum Anwalt.

Hat man die Anrufe nicht zu verantworten, ist auch nichts zu befürchten. Die Unterlassungserklärung unterschreibt man natürlich nicht. Da bereits ein Anwalt mit entsprechenden Kosten eingeschaltet wurde, wird wohl eine Unterlassungsklage folgen. Dann ist es an der Zeit, unter Zuhilfenahme eines Anwalts die Klage abzuwehren.
Aus meiner laienhaften Sicht wäre eine Beantwortung des Anwaltsbriefes mit „Weder mein Mann noch ich haben diese Anrufe getätigt.“ nicht schädlich. Mehr würde ich aber auch nicht schreiben.

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Ich nicht. Woher weiß er denn, dass dort mit unterdrückter Nummer angerufen wurde?

Die Reaktion auf die Diskussion hier spricht übrigens ebenfalls eine deutliche Sprache.

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