Hallo,
leider haben wir zu einer Nach-
barsfamilie ein schlechtes Verhältnis. Nun wurden die wohl zu allen möglichen Tages- und Nachtzeiten von einer anonymen Nummer angerufen (nur angerufen, keine verbalen Äußerungen, Beleidigungen oder Drohungen) und verdächtigen uns. Wir haben das natürlich zurückgewiesen. Nun flattert uns ein Schreiben von deren Rechtsanwalt ins Haus, wir sollen eine Unterlassungserklärung abgeben und dessen Anwaltsgebühren, 600€, überweisen. Aufgeführt werden diverse Datums- und Uhrzeiten der Anrufe.
Wie sollen wir uns nun verhalten?
Mein Mann meint, Telefonstreiche sind höchstens eine Ordnungswidrigkeit, so dass kein Richter oder Staatsanwalt die anonyme Nr. beim Provider nachfragen wird. D.h. wir können uns nicht entlasten und die Nachbarn nichts beweisen.
[Titelzeile editiert vom www Team]